Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz ( Drs. 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13, 19/20714 (neu) und 19/20730)

Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz ( Drs. 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13, 19/20714 (neu) und 19/20730)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Mario Burkhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berechnungs…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz ( Drs. 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13, 19/20714 (neu) und 19/20730) [#192495]
Datum
12. Juli 2020 11:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz ( Drs. 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13, 19/20714 (neu) und 19/20730)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 192495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192495/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz ( Drs. 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13, 19/20714 (neu) und 19/20730) [#192495]
Datum
15. Juli 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 12. Juli im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB6 - Sonderfragen konventionelle Stromerzeugung zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
UIG Bescheid - Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz [#192495] Sehr geehrter …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
UIG Bescheid - Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungen aus dem Kohleausstiegsgesetz [#192495]
Datum
3. August 2020 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, auf Ihren Antrag vom 12. Juli 2020 auf Zugang zu Umweltinformationen erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den im Anhang zu dieser E-Mail beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen