Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote

Datenherkunft, Berechnungen / Rechenwege) für die immer wieder genannte Hortplatz- + Ganztagsschulquote von weniger als 54% in Bayern (siehe z. B. diese aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_84273.html )

Die Verantwortlichen der Stadt Nürnberg werden nicht müde zu betonen, dass Nürnberg eine Quote von über 75% hat und dass Nürnberg damit sehr viel besser als der bayerische Durchschnitt von nur 54% ist.
Da diese Quoten dermaßen oft erwähnt werden (Pressemitteilung, Fragestunde, Briefe bzw. sonstige Kommunikation mit der Stadt, Website,... ), kann davon ausgegangen werden, dass diese Quoten auf soliden Daten und Berechnungen beruhen, die dementsprechend auch ordentlich dokumentiert sind. Somit darf es auch nur einen minimalen bzw. einen völlig zu vernachlässigenden Aufwand darstellen diese Informationen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Gerne auch z. B. direkt die Excel-Datei oder ähnliches mit dem die Berechnungen durchgeführt werden und in dem alle Daten enthalten sind.

Falls diese 54% Hortplatz- + Ganztagsbetreuungsquote keinem bayerischen Ministerium bekannt sein sollte und demnach eine Erfindung / Eigenkalkulation der Stadt Nürnberg ist, teilen Sie mir dies bitte unbedingt zeitnah mit.

Als eine von leider sehr, sehr vielen Familien (die Quote ist in unserem, aber auch anderen, Stadtteilen besonders schlecht), in denen beide Eltern berufstätig sind, und die dennoch keinerlei Aussicht auf einen Hortplatz haben (was quasi dann Arbeitslosigkeit und dementsprechend existenzielle Ängste zur Folge hat), haben wir ein berechtigtes Interesse an allem was diese Situation betrifft inklusive Hintergrundinformationen und genaue Daten, alleine schon um unseren Arbeitgebern, sehr wahrscheinlich demnächst der Agentur für Arbeit und nicht zuletzt unseren Kindern die Problematik, das Staatsversagen und die Gründe warum Familien im Stich gelassen werden und die Eltern nicht arbeiten dürfen aufzeigen zu können.
Im besten Fall kann mit Hilfe der Daten aber auch besser geplant und in Zukunft damit zumindest mehr Familien als jetzt das Leid erspart bleiben.

Ergebnis der Anfrage

Aus der Antwort:
"Die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter für den Freistaat Bayern lässt sich berechnen als Quotient aus der Anzahl der Kinder im Grundschulalter, die ein nach BayKiBiG und BayEUG gefördertes Angebot besuchen (rd. 260.000) und der Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter im Freistaat Bayern (rd. 479.000)."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274339]
Datum
29. März 2023 19:29
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenherkunft, Berechnungen / Rechenwege) für die immer wieder genannte Hortplatz- + Ganztagsschulquote von weniger als 54% in Bayern (siehe z. B. diese aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_84273.html )<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Verantwortlichen der Stadt Nürnberg werden nicht müde zu betonen, dass Nürnberg eine Quote von über 75% hat und dass Nürnberg damit sehr viel besser als der bayerische Durchschnitt von nur 54% ist.<< Antragsteller:in >> Da diese Quoten dermaßen oft erwähnt werden (Pressemitteilung, Fragestunde, Briefe bzw. sonstige Kommunikation mit der Stadt, Website,... ), kann davon ausgegangen werden, dass diese Quoten auf soliden Daten und Berechnungen beruhen, die dementsprechend auch ordentlich dokumentiert sind. Somit darf es auch nur einen minimalen bzw. einen völlig zu vernachlässigenden Aufwand darstellen diese Informationen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.<< Antragsteller:in >> Gerne auch z. B. direkt die Excel-Datei oder ähnliches mit dem die Berechnungen durchgeführt werden und in dem alle Daten enthalten sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Falls diese 54% Hortplatz- + Ganztagsbetreuungsquote keinem bayerischen Ministerium bekannt sein sollte und demnach eine Erfindung / Eigenkalkulation der Stadt Nürnberg ist, teilen Sie mir dies bitte unbedingt zeitnah mit.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Als eine von leider sehr, sehr vielen Familien (die Quote ist in unserem, aber auch anderen, Stadtteilen besonders schlecht), in denen beide Eltern berufstätig sind, und die dennoch keinerlei Aussicht auf einen Hortplatz haben (was quasi dann Arbeitslosigkeit und dementsprechend existenzielle Ängste zur Folge hat), haben wir ein berechtigtes Interesse an allem was diese Situation betrifft inklusive Hintergrundinformationen und genaue Daten, alleine schon um unseren Arbeitgebern, sehr wahrscheinlich demnächst der Agentur für Arbeit und nicht zuletzt unseren Kindern die Problematik, das Staatsversagen und die Gründe warum Familien im Stich gelassen werden und die Eltern nicht arbeiten dürfen aufzeigen zu können.<< Antragsteller:in >> Im besten Fall kann mit Hilfe der Daten aber auch besser geplant und in Zukunft damit zumindest mehr Familien als jetzt das Leid erspart bleiben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274339/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.03.2023. Ihre Anfrage betrifft die Z…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
WG: Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274339]
Datum
31. März 2023 09:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
berechnungsgrundlagenzuwenigerals54hort.eml
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.03.2023. Ihre Anfrage betrifft die Zuständigkeit der Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und Unterricht und Kultus. Wir haben Ihr Anliegen daher an die o.g. Ministerien weitergeleitet und gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und zu prüfen. Weitere Nachricht erhalten Sie von dort. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2023, in welcher Sie sich …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274339]
Datum
11. April 2023 08:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2023, in welcher Sie sich nach der derzeitigen Betreuungsquote in Bayern sowie der Stadt Nürnberg erkundigen. Die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales (zuständig für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. Hort und Häuser für Kinder) sowie für Unterricht und Kultus (zuständig für Angebote nach BayEUG, z.B. offener Ganztag, gebundener Ganztag und Mittagsbetreuung) ermitteln die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter für den Freistaat Bayern. Diese beträgt mit Stand vom 01.01.2022 für den gesamten Freistaat 54.3%. Die Kindertagesbetreuung ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis, auch für den Altersbereich der Grundschulkinder. Eine Erhebung oder Aufschlüsselung der Zahlen nach Kommunen wird von den Staatsministerien deshalb nicht vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bestätigung der 54.3% Betreuungsquote auch von "bayerischer" Seite aus. …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274339]
Datum
14. April 2023 16:18
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bestätigung der 54.3% Betreuungsquote auch von "bayerischer" Seite aus. Diese Quote muss aber ja auch irgendwie berechnet werden und kann nicht aus dem Nichts kommen. Bitte lassen Sie mir die Daten / Berechnung für die 54.3% Betreuungsquote zukommen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274339/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. April 2023. Die Betreuungsquote d…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274339]
Datum
10. Mai 2023 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. April 2023. Die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter für den Freistaat Bayern lässt sich berechnen als Quotient aus der Anzahl der Kinder im Grundschulalter, die ein nach BayKiBiG und BayEUG gefördertes Angebot besuchen (rd. 260.000) und der Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter im Freistaat Bayern (rd. 479.000). Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. April 2023. Die Betreuungsquote d…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274339]
Datum
22. Mai 2023 10:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. April 2023. Die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter für den Freistaat Bayern lässt sich berechnen als Quotient aus der Anzahl der Kinder im Grundschulalter, die ein nach BayKiBiG und BayEUG gefördertes Angebot besuchen (rd. 260.000) und der Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter im Freistaat Bayern (rd. 479.000). Mit freundlichen Grüßen