Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote

Berechnungsgrundlagen (Daten / Zahlen, Datenherkunft, Berechnungen / Rechenwege) für die immer wieder genannte Hortplatz- + Ganztagsschulquote von weniger als 54% (siehe z. B. diese aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_84273.html )

Die Verantwortlichen der Stadt Nürnberg werden nicht müde zu betonen, dass Nürnberg eine Quote von über 75% hat und dass Nürnberg damit sehr viel besser als der bayerische Durchschnitt von nur 54% ist.
Da diese Quoten dermaßen oft erwähnt werden (Pressemitteilung, Fragestunde, Briefe bzw. sonstige Kommunikation mit der Stadt), kann davon ausgegangen werden, dass diese Quoten auf soliden Daten und Berechnungen beruhen, die dementsprechend auch ordentlich dokumentiert sind. Somit darf es auch nur einen minimalen bzw. einen völlig zu vernachlässigenden Aufwand darstellen diese Informationen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Gerne auch z. B. direkt die Excel-Datei oder ähnliches mit dem die Berechnungen durchgeführt werden.

Falls diese 54% Hortplatz- + Ganztagsbetreuungsquote keinem bayerischen Ministerium bekannt sein sollte und demnach eine Erfindung / Eigenkalkulation der Stadt Nürnberg ist, teilen Sie mir dies bitte unbedingt zeitnah mit.

Als eine von leider sehr, sehr vielen Familien (die Quote ist in unserem, aber auch anderen, Stadtteilen besonders schlecht), in denen beide Eltern berufstätig sind, und die dennoch keinerlei Aussicht auf einen Hortplatz haben (was quasi dann Arbeitslosigkeit und dementsprechend existenzielle Ängste zur Folge hat), haben wir ein berechtigtes Interesse an allem was diese Situation betrifft inklusive Hintergrundinformationen und genauen Daten, alleine schon um unseren Arbeitgebern, sehr wahrscheinlich demnächst der Agentur für Arbeit und nicht zuletzt unseren Kindern die Problematik, das Staatsversagen und die Gründe warum Familien im Stich gelassen werden und die Eltern nicht arbeiten dürfen aufzeigen zu können.
Im besten Fall kann mit Hilfe der Daten aber auch besser geplant und in Zukunft damit zumindest mehr Familien als jetzt das Leid erspart bleiben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274074]
Datum
26. März 2023 13:06
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berechnungsgrundlagen (Daten / Zahlen, Datenherkunft, Berechnungen / Rechenwege) für die immer wieder genannte Hortplatz- + Ganztagsschulquote von weniger als 54% (siehe z. B. diese aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_84273.html )<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Verantwortlichen der Stadt Nürnberg werden nicht müde zu betonen, dass Nürnberg eine Quote von über 75% hat und dass Nürnberg damit sehr viel besser als der bayerische Durchschnitt von nur 54% ist.<< Antragsteller:in >> Da diese Quoten dermaßen oft erwähnt werden (Pressemitteilung, Fragestunde, Briefe bzw. sonstige Kommunikation mit der Stadt), kann davon ausgegangen werden, dass diese Quoten auf soliden Daten und Berechnungen beruhen, die dementsprechend auch ordentlich dokumentiert sind. Somit darf es auch nur einen minimalen bzw. einen völlig zu vernachlässigenden Aufwand darstellen diese Informationen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.<< Antragsteller:in >> Gerne auch z. B. direkt die Excel-Datei oder ähnliches mit dem die Berechnungen durchgeführt werden.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Falls diese 54% Hortplatz- + Ganztagsbetreuungsquote keinem bayerischen Ministerium bekannt sein sollte und demnach eine Erfindung / Eigenkalkulation der Stadt Nürnberg ist, teilen Sie mir dies bitte unbedingt zeitnah mit.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Als eine von leider sehr, sehr vielen Familien (die Quote ist in unserem, aber auch anderen, Stadtteilen besonders schlecht), in denen beide Eltern berufstätig sind, und die dennoch keinerlei Aussicht auf einen Hortplatz haben (was quasi dann Arbeitslosigkeit und dementsprechend existenzielle Ängste zur Folge hat), haben wir ein berechtigtes Interesse an allem was diese Situation betrifft inklusive Hintergrundinformationen und genauen Daten, alleine schon um unseren Arbeitgebern, sehr wahrscheinlich demnächst der Agentur für Arbeit und nicht zuletzt unseren Kindern die Problematik, das Staatsversagen und die Gründe warum Familien im Stich gelassen werden und die Eltern nicht arbeiten dürfen aufzeigen zu können.<< Antragsteller:in >> Im besten Fall kann mit Hilfe der Daten aber auch besser geplant und in Zukunft damit zumindest mehr Familien als jetzt das Leid erspart bleiben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274074/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail vom 26.03.2023 ist beim Landtagsamt eingegangen. Das Landtagsa…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Berechnungsgrundlagen zu weniger als 54% Hortplatz- + Ganztagsschulquote [#274074]
Datum
27. März 2023 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail vom 26.03.2023 ist beim Landtagsamt eingegangen. Das Landtagsamt ist die Verwaltung des Parlaments und dient unter anderem dem reibungslosen Ablauf des Parlamentsbetriebs (weitere Informationen zum Landtagsamt finden Sie hier<https://www.bayern.landtag.de/parlament/verwaltung/>). Gerne beantworten wir Sachfragen den Bayerischen Landtag betreffend. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage zuständigkeitshalber an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter folgender Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Tel.: 089/122220. Mit freundlichen Grüßen