Berechnungsmodell/Wichtungstabelle Radverkehrsanteil bei Bauprojekten
Antrag nach dem IZG LSA
Guten Tag,
ich habe eine Anfrage zur Stellungnahme S0381/23 und der ergänzenden Anlage 1 aktualisierte Anlage 2 der I0305/23. (Übersicht der Investitionen und Bauunterhaltung in das Radwegenetz der LH MD gem. HH-Planung 2023 – 2026)
Welches Berechnungsmodell/grundlage oder welche Wichtungstabelle wird für den Radverkehrsanteil bei den aufgeführten Bauprojekten herangezogen? (Quadratmeter Radverkehrsanlagen? Erwartete prozentuale Nutzung? Wie werden Gemeinsame Radverkehrsanlagen (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) im Gegensatz zu einem reinen Radweg oder einem „Gehweg - Radfahrer frei“ berechnet? Wie hoch ist der Radverkehrsanteil auf einer Straße ohne jegliche Radverkehrsinfrastruktur?)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Oktober 2023
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21. November 2023
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