Bereichsausschuss Rettungsdienst

1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stuttgart als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind.

2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung der Personen un…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
21. August 2023 18:12
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stuttgart als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind. 2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286578/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde v…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
23. September 2023 09:01
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen befind…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
28. September 2023 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen befindet sich aktuell noch in der Prüfung/Klärung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde v…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
27. Oktober 2023 12:30
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde v…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
15. November 2023 17:24
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Sollte bis zum 22.11.2023 keine finale Rückmeldung vorliegen, sehe ich mich leider gezwungen den LFID einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Anliegen mit der Bitte um Beantwortung an den Bereichsauss…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
16. November 2023 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Anliegen mit der Bitte um Beantwortung an den Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stuttgart als zuständige Stelle weitergeleitet. Leider war eine Weiterleitung über die Plattform "fragdenstaat.de" aus technischen Gründen nicht möglich. Wir möchten Sie daher bitten, die Weiterleitung auf der Plattform als Erstellerin der Anfrage selbst vorzunehmen oder diese Anfrage zu schließen und eine neue Anfrage direkt an die zuständige Stelle unter nachfolgender E-Mailadresse zu generieren: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich folge der rechtlichen Einschätzung des Landesbeauftragten für Datenschutz und I…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
16. November 2023 20:07
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich folge der rechtlichen Einschätzung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg. Der LfDI ist der Auffassung, dass auch die Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen der Stadtkreise als informationspflichtige Stelle verpflichtet sind, amtliche Informationen auf Antrag zugänglich zu machen, sofern diese tatsächlich vorhanden sind. Die vorliegend beantragten Informationen sind ebenfalls bei der Branddirektion vorhanden, da diese die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss Rettungsdienst darstellt. Es ist daher von einer Verfügungsberechtigung auszugehen. Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig auch alle anderen Behörden, bei denen die Unterlagen vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis der Stelle auszugehen, wenn diese über eine Ausfertigung der Unterlagen verfügt. Unter angehängtem Link finden Sie die Stellungnahme des LfDI, welche sich auf eine identische Situation bezieht. Es ist außerdem nicht nachvollziehbar warum die gesetzliche Frist bereits um 2 Monate überzogen wurde um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass Sie nicht zuständig wären. Ich weise hiermit nochmals auf die Frist bis zum 22.11.2023 hin. Ich erwarte die Übersendung der angefragten Informationen bis zu diesem Datum. Ich weise zusätzlich darauf hin dass kein Einverständnis der Beteiligten Dritten zur Veröffentlichung der persönlichen Daten notwendig ist, da das öffentliche Interesse überwiegt. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie ebenfalls in der verlinkten Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286578/
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag #286578 vom 21.08.2023 auf Herausgabe der …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: WG: AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
23. November 2023 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag #286578 vom 21.08.2023 auf Herausgabe der Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023 sowie der Mitgliederliste des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Stuttgart können wir Ihnen als Zwischennachricht mitteilen, dass aus unserer Sicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine geschützte Person ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Als erster Schritt wurde daher heute ein Anhörungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 LIFG initiiert. Die endgültige Beantwortung Ihres Antrags kann daher nicht in der von Ihnen gesetzten Frist erfolgen. Wir bitten die zeitliche Verzögerung zu entschuldigen und kommen hierzu wieder selbstständig auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sie haben am 22.11.2023 ein Verfahren nach §8 Abs. 8 LIFG eröffnet. Da hierfür ein …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
9. Januar 2024 10:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sie haben am 22.11.2023 ein Verfahren nach §8 Abs. 8 LIFG eröffnet. Da hierfür ein Zeitraum von 4 Wochen vorgesehen ist und diese vier Wochen nun bereits deutlich überschritten sind bitte ich Sie nun letztmalig um die zeitnahe Übersendung der Informationen. Ich weise nochmals auf die ansonsten notwendige Vermittlungen durch den LfDI hin. Ich werde ansonsten ebenfalls eine Verwaltungsklage abwägen. meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> wir können Ihnen als Zwischennachricht mitteilen, dass nicht alle Mitgli…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
10. Januar 2024 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir können Ihnen als Zwischennachricht mitteilen, dass nicht alle Mitglieder des Bereichsausschusses ihre Einwilligung in den Informationszugang erteilt haben. Somit bestimmt sich der Informationszugang aufgrund der Abwägung nach § 5 Absatz 1 Alternative 2 LIFG. Sobald der Abwägungsprozesss abgeschlossen ist. werden wir Sie umgehend über die Entscheidung informieren. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre offenen Anträge # 286578 und # 295738 teilen wir I…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
16. Januar 2024 14:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre offenen Anträge # 286578 und # 295738 teilen wir Ihnen abschließend mit, dass der Informationszugang nicht gewährt wird. Gemäß den vom Innenministerium veröffentlichten Anwendungshinweisen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 29.05.2020 erfolgt eine anonyme Bearbeitung nicht, weil weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann. Mit den von Ihnen gemachten Angaben zur Postanschrift („<< Adresse entfernt >>“ und „<< Adresse entfernt >>") liegen Anhaltspunkte vor, die auf eine unbekannte bzw. zweifelhafte Identität schließen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da Sie bereits am 23.11.2023 ein Anhörungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 LIFG initiiert…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286578]
Datum
16. Januar 2024 16:58
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da Sie bereits am 23.11.2023 ein Anhörungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 LIFG initiiert haben, haben Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einer Antragsberechtigung meiner Person, sowie einem grundsätzlichen Vorliegen der Vorraussetzungen für einen Antrag nach dem LIFG eingestanden, da ansonsten ja kein Anhörungsverfahren hätte initiiert hätte können. Außerdem weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakte bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, dass die Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Nur in einem dieser Fälle ist eine Behörde zwecks weiterer Bearbeitung des Antrags zur Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit ggf. berechtigt; dann nämlich setzt die Bekanntgabe des (teilweise den Antragsteller beschwerenden) Verwaltungsakts Rechtsbehelfsfristen in Gang und die Behörde ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bekanntgabe - im Zweifelsfall gerichtsfest - nachzuweisen. Da dieser Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform „fragdenstaat.de“ nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich sein könnte, darf in diesen Fällen eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden. Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie daher auf/bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286578/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ [#286578]
Datum
22. Januar 2024 11:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/286578/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde auf eine Herausgabe meiner Adresse besteht obwohl bereits ein Beteiligungsverfahren nach §8 LIFG eröffnet wurde und der Antrag vor fast 4 Monaten gestellt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 286578.pdf Anfragenr: 286578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286578/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.