Bereichsausschuss Rettungsdienst

Anfrage an: Landratsamt Esslingen

1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stuttgart als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind.

2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung der Personen un…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
21. August 2023 18:13
An
Landratsamt Esslingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stuttgart als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind. 2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286579/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286579) wurde v…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
23. September 2023 09:01
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286579) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Esslingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Schreiben heute zuständigk…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
25. September 2023 16:42
Status
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smime.p7s
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Schreiben heute zuständigkeitshalber an die Stadt Stuttgart mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Warum eine Weiterleitung bisher nicht erfolgt ist entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich bitte dies zu entschuldigen. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte das Missverständnis. Die Anfrage bezieht sich selbstverstä…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
25. September 2023 17:57
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte das Missverständnis. Die Anfrage bezieht sich selbstverständlich auf den Bereichsausschuss Rettungsdienst des Rettungsdienstbereichs Esslingen. Bitte teilen Sie mir mit ob eine erneute Anfrage notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286579/
Landratsamt Esslingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde der Stadt Stuttgart mit…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
26. September 2023 16:15
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde der Stadt Stuttgart mitteilen, dass diese kein Verfahren durchführen muss, sondern wir uns nach Ihren neuen Informationen der Sache annehmen. Ich prüfe unverzüglich Ihren Antrag und werde Ihnen diese Woche noch den weiteren Ablauf mitteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider habe ich seit ihrer letzten Nachricht am 26.9. keine Rückmeldung mehr erhalt…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
14. Oktober 2023 00:41
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich seit ihrer letzten Nachricht am 26.9. keine Rückmeldung mehr erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Esslingen
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen vielleicht aus vergleichbaren Verfahren auf "FragdenStaat&…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
16. Oktober 2023 11:56
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen vielleicht aus vergleichbaren Verfahren auf "FragdenStaat" bekannt ist, ist nicht abschließend geklärt, ob der jeweilige Bereichsausschuss selbst die Auskunft zu erteilen hat oder das entsprechende Landratsamt, soweit die Anfrage dort eingeht. Nach Prüfung der Rechtslage folgen wir der rechtlichen Einschätzung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg und führen das Verfahren eigenständig durch. Der LfDI ist der Auffassung, dass auch die Landratsämter als informationspflichtige Stelle verpflichtet sind, amtliche Informationen auf Antrag zugänglich zu machen, sofern diese tatsächlich vorhanden sind. Die vorliegend beantragten Informationen sind ebenfalls im Landratsamt vorhanden und es ist daher von einer Verfügungsberechtigung auszugehen. Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig auch alle anderen Behörden, bei denen die Unterlagen vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis der Stelle auszugehen, wenn diese über eine Ausfertigung der Unterlagen verfügt. Eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Esslingen als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind, lassen wir Ihnen schnellstmöglich zukommen. Bezüglich der Protokolle teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG 3. den Schutz geistigen Eigentums und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Der Ablehnungsgrund des § 5 LIFG dient dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679, weshalb der Zugang zu diesen nach § 5 Abs. 1 LIFG entweder die Einwilligung oder das dem Schutz personenbezogener Daten überwiegende öffentliche Informationsinteresse voraussetzt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Persönliche Verhältnisse sind Merkmale eines Menschen selbst, die etwas über Identität oder typische Eigenschaften aussagen, etwa Name, Beruf, Fingerabdrücke, etc. Sachliche Verhältnisse einer Person sind deren rechtliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen zur Umwelt wie etwa Eigentum, Verwandtschaft, Freizeit- und Konsumverhalten. Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 205, 230) „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können sich auch öffentliche Stellen berufen (in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 – 8 A 1172/11). Ob ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist anhand der Besonderheiten des jeweils betroffenen Sach- oder Rechtsgebiets zu bestimmen. Insbesondere das Kriterium des berechtigten Geheimhaltungsinteresses ermöglicht durch abwägende Interpretation in Einzelfällen Korrekturen vorzunehmen, da es einer wertenden Einschätzung der Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens und der Konsequenzen einer möglichen Veröffentlichung von Informationen bedarf. Nach § 6 Satz 2 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, soweit und solange die betroffene Person eingewilligt hat Wir sehen gewichtige Indizien bzw. Anhaltspunkte dafür, dass eine betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann und werden daher das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchführen und der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats geben. Gemäß § 7 Abs. 7 LIFG verlängern wir die Frist zur Bereitstellung der Information auf drei Monate, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Person nicht möglich ist (vgl. § 7 Abs. 7 S. 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen und der betroffenen Person die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Abs. 2 LIFG bekannt geben. Sie haben die Möglichkeit, uns bis zum 20.10.2023 wissen zu lassen, inwieweit Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die von Ihnen genannte Antragsbegründung bzgl. der Kontaktaufnahme an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Falls Sie nicht antworten oder die Weitergabe ablehnen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angaben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. allerdings teile ich nicht ihre Auffassung, dass d…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
19. Oktober 2023 12:20
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. allerdings teile ich nicht ihre Auffassung, dass die Zustimmung der Mitglieder des Bereichsausschusses Rettungsdienst bezüglich der personenbezogenen Daten nach §5 Abs. 1 notwendig ist. Nach meiner und nach der Auffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit überwiegt das öffentliche Informationsinteresse dem Schutz der personenbezogenen Daten. Ihrer Einleitung entnehme ich, dass ihnen die dazugehörige Anfrage und die Stellungnahme des LfDI bekannt ist. Die Stellungnahme ist zu finden unter: https://media.frag-den-staat.de/files/foi/764102/0221-4-15-224lfdi17-01-2023-r2_geschwaerzt.pdf Ich weise hierzu noch auf §5 Abs. 4 LFIG hin, nachdem das öffentliche Interesse definitiv überwiegt, die übrigen Gründe für das höherwiegende öffentliche Interesse können Sie der verlinkten Stellungnahme entnehmen (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 ff. Hier waren sogar Teilnehmende betroffen, die kein politisches oder öffentliches Amt bekleideten. Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre betroffen sei. / jüngst ergangene Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 01.09.2022 - 10 C 5.21 hinsichtlich Zugang zu Namen und Kontaktdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Hierbei wurden die Regelungen des § 5 Abs. 3 und 4 IFG Bund (vergleichbar mit § 5 Abs. 4 LIFG) analog angewandt (Rn. 28 ff. des Urteils / und weitere). Ich bitte Sie daher mir zeitnah die angefragten Informationen ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Graalte
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.202…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
11. November 2023 14:32
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ vom 21.08.2023 (#286579) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte übersenden Sie mir die angefragten Informationen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Esslingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass d…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
17. November 2023 14:25
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bereichsausschussrettungsdienstes11-2023.pdf
184,1 KB
smime.p7s
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die darin aufgeführten Informationen nicht korrekt sind. Aus folgenden Gründen: 1. Ihr Antrag vom 21.08.2023 bezog sich auf den Bereichsausschuss des Rettungsdienstes Stuttgart. Nach Weiterleitung des Antrags an die Stadt Stuttgart haben Sie am 25.09.2023 erklärt, dass es sich um ein Missverständnis handelt und Sie Informationen über den Bereichsausschuss des Rettungsdienstes Esslingen erhalten möchten. Sie haben Ihren Antrag somit am 25.09.2023 konkretisiert. 2. Am 16.10.2023 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Information bezüglich der Auflistung der Personen und Organisationen, welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Esslingen als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind, erhalten werden. Diese Information habe ich Ihnen angehängt. 3. Ebenso habe ich Ihnen 16.10.2023 mitgeteilt, dass bezüglich der Protokolle ein Beteiligungsverfahren gem. § 8 LIFG durchgeführt wird, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise Auskunftsversagungsgründe i.S.d. LIFGs vorliegen. In diesem Schreiben wurde die Frist zur Bereitstellung der Information auf drei Monate (ab dem 25.09.2023) verlängert. Wir können Ihnen das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens erst in der KW 48 bekannt geben. Solange bitte ich noch um Geduld und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen << Antragsteller:in >> da die KW 48 mittlerweile verstrichen ist, die Nachfrage ob Sie m…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
4. Dezember 2023 10:00
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen << Antragsteller:in >> da die KW 48 mittlerweile verstrichen ist, die Nachfrage ob Sie mir nun das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens bzw. die angefragten Informationen zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie hiermit nochmals um die finale Bearbeitung meines Antrags. Mit freu…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
15. Dezember 2023 10:20
An
Landratsamt Esslingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie hiermit nochmals um die finale Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Esslingen
Guten Morgen << Antragsteller:in >> die beteiligte Person hat der Herausgabe der Protokolle zugestimm…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst [#286579]
Datum
19. Dezember 2023 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen << Antragsteller:in >> die beteiligte Person hat der Herausgabe der Protokolle zugestimmt. Diese sind hier angehängt. Somit haben Sie alle angefragten Informationen erhalten. Das Verfahren ist damit beendet. Ich wünsche Ihnen geruhsame Tage und verbleibe mit freundlichen Grüßen