Bereichsausschuss Rettungsdienst LB

1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Ludwigsburg als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind.

2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2023
  • Frist
    2. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung der Personen un…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst LB [#289264]
Datum
29. September 2023 00:16
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Ludwigsburg als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind. 2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihr Schreiben vom 29.09.2023, dessen Eingang wir, als Ges…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst LB [#289264]
Datum
4. Oktober 2023 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihr Schreiben vom 29.09.2023, dessen Eingang wir, als Geschäftsstelle des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst mit Datum 02.10.2023 bestätigen. Um Ihnen in der Sache antworten zu können, ist jedoch eine Anhörung nach §8 LIFG erforderlich. Wir müssen die Monatsfrist zur Erteilung der Informationen (§ 7 Abs. 7 LIFG) daher verlängern. Wir werden uns so bald als möglich wieder bei Ihnen melden und werden Ihre Fragen in der Sache beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr [geschwärzt], Sie haben als Adresse [geschwärzt], [geschwärzt] angegeben. Nach § 3 Nr. 1 LIFG sind antragsb…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst LB [#289264]
Datum
9. Oktober 2023 19:46
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr [geschwärzt], Sie haben als Adresse [geschwärzt], [geschwärzt] angegeben. Nach § 3 Nr. 1 LIFG sind antragsberechtigt natürliche sowie juristische Personen und deren Zusammenschlüsse. Zur Verifizierung Ihrer Daten möchten wir Sie bitten uns Ihre Wohnortanschrift mitzuteilen sowie eine Kopie Ihres Personalausweises zu senden. Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die angeforderten Protokolle ggf. Tatsachen, Umstände und Vorgänge enthalten, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. §7 Abs. 3 LIFG zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen). Wir möchten Sie daher um Ihr Einverständnis bitten, dass wir diese Daten schwärzen. Andernfalls sind hier gezwungen zumindest bei diesen Personen eine Anhörung nach §8 LIFG durchzuführen. Den Aufwand für die Prüfung nach geheimhaltungsbedürftigen Informationen sowie der ggf. erforderliche Aufwand bei der Beteiligung von geschützten Personen werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Wir gehen hier davon aus, dass der Aufwand eine Höhe von 200 € nicht übersteigt (vgl. §10 LIFG). Wir bitten Sie daher weiterhin um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrechterhalten oder zurücknehmen. Sollten wir innerhalb eines Monats keine Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags erhalten, weisen wir darauf hin, dass der Antrag als zurückgenommen gilt (vgl. §10 Abs. 2 LIFG). Mit freundlichen Grüßen Bereichsausschuss für Rettungsdienstbereich Ludwigsburg Geschäftsstelle
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzl…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst LB [#289264]
Datum
9. Oktober 2023 22:16
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die von Ihnen zur Bearbeitung des Antrags geforderten Datenerhebung unzulässig. Zu Ihrem nachfolgenden Abschnitt: "Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die angeforderten Protokolle ggf. Tatsachen, Umstände und Vorgänge enthalten, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. §7 Abs. 3 LIFG zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen)." konnte ich in § 7 Abs. 3 LIFG keinerlei Sachzusammenhang erkennen. In diesem Absatz geht es um gleichförmige Anträge von mehr als 50 Personen, dies liegt hier nicht vor. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass es sich bei den angeforderten Protokollen sowie einer Auflistung der Personen und Organisationen welche im BA RD im RDB LB als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind um eine Verschlusssache nur den Dienstgebrauch gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) handelt. Sollte dies der Fall sein, so bitte ich Sie mir dies mitzuteilen, ansonsten bitte ich Sie mir die Informationen wie gefordert zukommen zu lassen. Eine Anhörung nach § 8 LIFG wurde von Ihnen bereits am 04. Oktober 2023 um 17:29 Uhr angekündigt, weshalb ich nicht nachvollziehen kann, weshalb diese nun als Konsequenz der Verweigerung meiner Zustimmung zum Schwärzen der Daten angekündigt wird. Die Frist für die Anhörung nach § 8 LIFG endet für Sie somit gem. § 8 Absatz 1 LIFG am 03.11.2024. Mit dem Schwärzen der Daten bin ich nicht einverstanden. Bei meinem Antrag handelt es sich meiner Ansicht nach um einen Antrag, für welchen nach § 10 Absatz 3 LIFG keine Gebühren und Auslagen erhoben werden dürfen, da es sich bei der angefragten Stelle um eine Stelle nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LIFG handelt. Ich bitte Sie meinen Antrag weiterhin gebührenfrei zu bearbeiten. Die Frist, welche von ihnen nach § 7 Absatz 7 LIFG verlängert wurde, endet am 31.12.2023. Bitte teilen Sie mir außerdem einen Ansprechpartner mit. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Antwort vom 12. Oktober 2023. Nach der rechtl…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst LB [#289264]
Datum
24. November 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Antwort vom 12. Oktober 2023. Nach der rechtlichen Prüfung Ihrer vorgenannten E-Mail können wir Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Das von Ihnen angebrachte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gilt nach § 1 VIG für den freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen bei Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird. Ihre Anfrage basiert jedoch auf dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), das VIG findet hier keine Anwendung. Wir verweisen hierzu auch auf die Anwendungshinweise des Innenministeriums zum LIFG (siehe https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20200529_Anwendungshinweise_LIFG_Stand.pdf) und weisen weiterhin darauf hin, dass die Bearbeitung von anonym gestellten Anträgen nicht erfolgt, weil weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach §12 LVwVfG geprüft werden kann. Wir bitten hier um Ihr Verständnis für diese Verfahrensweise, sind jedoch in Zeiten von Chatbots, künstlicher Intelligenz usw. verpflichtet die Antragsberechtigung entsprechend zu prüfen. Weiterhin verweisen wir auf unsere Mitteilung vom 09.10.2023. Den Aufwand für die Prüfung nach geheimhaltungsbedürftigen Informationen sowie der erforderliche Aufwand bei der Beteiligung von geschützten Personen werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Wir schätzen den Aufwand für diese Prüfung geringer ein als den in §10 Abs. 2 LIFG genannten Betrag von 200 €, ab dem eine Vorabinformation an Sie erforderlich ist, möchten Sie jedoch trotzdem auf die Rechnungsstellung aufmerksam machen. Sollten Sie weiterhin Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, weisen wir Sie hierzu darauf hin, dass wir auch für die Auslagen- bzw. Gebührenrechnung ebenfalls Ihre Wohnortadresse benötigen. In diesem Zusammenhang verweisen wir ebenfalls auf §10 Abs. 2 Satz 2 LIFG: Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung nach Satz 1 gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, werden wir Ihnen nach der Mitteilung Ihrer Wohnortadresse sowie dem Abschluss der Fristen nach §8 Abs. 2 LIFG die geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir fordern Sie daher nochmals auf, uns einen entsprechenden Identitätsnachweis vorzulegen, damit Ihr Antrag weiterbearbeitet werden kann. Auf die Zusendung einer Kopie Ihres Personalausweises verzichten wir, als Identitätsnachweis reicht uns auch die Mitteilung Ihrer Wohnortadresse aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst LB“ [#289264]
Datum
14. Dezember 2023 19:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289264/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es meiner Ansicht nach keine Grundlage bzw. Notwendigkeit für die Übermittlung meiner Wohnanschrift besteht. Außerdem gehe ich davon aus dass der Antrag bzw. die Übersendung der angefragten Unterlagen kostenfrei oder mit deutlich geringeren Kosten als bisher veranschlagt geschehen muss, da lediglich die Übersendung der Unterlagen an Arbeitsaufwand entsteht, da keine Beteiligung der beteiligten Personen notwendig ist, da das öffentliche Interesse überwiegt und die Personen als Amtsträger zu behandeln sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289264.pdf Anfragenr: 289264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289264/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit informiere ich Sie das ich den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit …
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Bereichsausschuss Rettungsdienst LB“ [#289264]
Datum
15. Dezember 2023 13:45
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit informiere ich Sie das ich den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten habe, da ich der Meinung bin, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es meiner Ansicht nach keine Grundlage bzw. Notwendigkeit für die Übermittlung meiner Wohnanschrift besteht. Außerdem gehe ich davon aus dass der Antrag bzw. die Übersendung der angefragten Unterlagen kostenfrei oder mit deutlich geringeren Kosten als bisher veranschlagt geschehen muss, da lediglich die Übersendung der Unterlagen an Arbeitsaufwand entsteht, da keine Beteiligung der beteiligten Personen notwendig ist, da das öffentliche Interesse überwiegt und die Personen als Amtsträger zu behandeln sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289264/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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