Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG

Den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Stuttgart gemäß § 3 Abs. 3 RDG.

Sollte sich der dieser noch im Entwurfstadium befinden, so senden Sie mir bitte diesen Entwurf zu.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bereichsplan für den Rettungsd…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG [#299789]
Datum
10. Februar 2024 15:39
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Stuttgart gemäß § 3 Abs. 3 RDG. Sollte sich der dieser noch im Entwurfstadium befinden, so senden Sie mir bitte diesen Entwurf zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299789/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag # 299789 erhalten und teilen Ihnen mit, dass der …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG [#299789]
Datum
12. Februar 2024 16:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag # 299789 erhalten und teilen Ihnen mit, dass der Informationszugang nicht gewährt wird. Gemäß den vom Innenministerium veröffentlichten Anwendungshinweisen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 29.05.2020 erfolgt eine anonyme Bearbeitung nicht, weil weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann. Mit den von Ihnen gemachten Angaben zur Postanschrift („<< Adresse entfernt >>“ und „<< Adresse entfernt >>") liegen Anhaltspunkte vor, die auf eine unbekannte bzw. zweifelhafte Identität schließen lassen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass auch bei etwaigen künftigen Anfragen der Informationszugang - ohne weitere Benachrichtigung - nicht gewährt wird, sofern die o.g. Gründe weiterhin zutreffend sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzli…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG [#299789]
Datum
21. Februar 2024 17:31
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die von Ihnen zur Bearbeitung des Antrags geforderten Datenerhebung unzulässig. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag wie gewünscht zu bearbeiten. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299789/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG“ [#299789]
Datum
5. März 2024 21:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/299789/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mein Antrag nicht bearbeitet wird, da ich meine Adresse nicht veröffentliche. Meiner Meinung nach ist meine Adresse für eine Bearbeitung des Antrags notwendig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 299789.pdf Anfragenr: 299789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299789/

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