Bereinigung NS-Recht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Übersendung des Schreibens des Justizministers an mehrere Regierungsressorts betreffend die Bereinigung von Gesetzen, die noch NS-Begriffe enthalten, von dem in den Medien berichtet wurde: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetze-ns-sprache-101.html

Falls eine Übersendung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, bitte ich um Wiedergabe der wesentliche Inhalte des Schreibens und eine Auflistung aller darin genannten Gesetze und Rechtsverordnungen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Übersendung des Schreibens des Justizmin…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
Bereinigung NS-Recht [#271208]
Datum
23. Februar 2023 09:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Übersendung des Schreibens des Justizministers an mehrere Regierungsressorts betreffend die Bereinigung von Gesetzen, die noch NS-Begriffe enthalten, von dem in den Medien berichtet wurde: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetze-ns-sprache-101.html Falls eine Übersendung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, bitte ich um Wiedergabe der wesentliche Inhalte des Schreibens und eine Auflistung aller darin genannten Gesetze und Rechtsverordnungen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schatz Anfragenr: 271208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271208/ Postanschrift Valentin Schatz << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0116 Sehr geehrter Herr Schatz, mit Ihrer E-Mail 7. März…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. Februar 2023 - Bereinigung NS-Recht [#271208]
Datum
10. März 2023 15:50
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0116 Sehr geehrter Herr Schatz, mit Ihrer E-Mail 7. März 2023 teilen Sie mit, dass Sie das mit nachstehender E-Mail erbetene "Schreiben des Justizministers vom 10. Februar 2023" bereits gelesen haben. Ich gehe daher davon aus, dass sich der nachstehende Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erledigt hat. Ich verweise insoweit auf § 9 Absatz 3 IFG. Mit freundlichen Grüßen

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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Guten Tag, wenn Sie mir hier noch bestätigen, dass die PrisenO und PrisenGO nicht in dem Schreiben erwähnt sind, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. Februar 2023 - Bereinigung NS-Recht [#271208]
Datum
12. März 2023 18:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, wenn Sie mir hier noch bestätigen, dass die PrisenO und PrisenGO nicht in dem Schreiben erwähnt sind, ich also jedenfalls in dieser Hinsicht eine nicht vom Original abweichende Version gelesen habe, können Sie diese Anfrage in der Tat als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 271208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271208/