Bereinigungsgesetz 2006 Geltungsbereich

Meine frage an sie bezieht sich auf das Bereinigungsgesetz von 2006:

Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 

Hier wurden in verschiedensten Gesetzen die Geltungsbereiche gestrichen.

Darunter fiel die StPo, die ZPO und dass GVG.

Diese Streichung des Geltungsbereiches ist ebenfalls 1990 bei der Wiedervereinigung im GG bei Paragraph 23 passiert.

Dieser gab ebenfalls einen Geltungsbereich an, der daraufhin in der Präambel erwähnt wird.

Dies erfolgte 2006 jedoch nicht bei den genanten Gesetzen. Es ist den Meisten die sich damit beschäftigen, daher nicht schlüssig, warum dieser gestrichen wurde und welche Auswirkungen dies auf die Gesetze hat.

Ich hoffe sie können mir da helfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2015
  • Frist
    26. Januar 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine frage an s…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereinigungsgesetz 2006 Geltungsbereich [#12257]
Datum
23. Dezember 2015 00:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine frage an sie bezieht sich auf das Bereinigungsgesetz von 2006: Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006  Hier wurden in verschiedensten Gesetzen die Geltungsbereiche gestrichen. Darunter fiel die StPo, die ZPO und dass GVG. Diese Streichung des Geltungsbereiches ist ebenfalls 1990 bei der Wiedervereinigung im GG bei Paragraph 23 passiert. Dieser gab ebenfalls einen Geltungsbereich an, der daraufhin in der Präambel erwähnt wird. Dies erfolgte 2006 jedoch nicht bei den genanten Gesetzen. Es ist den Meisten die sich damit beschäftigen, daher nicht schlüssig, warum dieser gestrichen wurde und welche Auswirkungen dies auf die Gesetze hat. Ich hoffe sie können mir da helfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in in Anlage erhalten Sie die Stellungnahme des Bunde…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2015
Datum
8. Januar 2016 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Anlage erhalten Sie die Stellungnahme des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2015 [#12257] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für ihre kompetene Ant…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2015 [#12257]
Datum
8. Januar 2016 14:35
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für ihre kompetene Antwort. Damit haben sie mir weiter geholfen. Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>