Bereitstellung Rettungsfahrzeuge des Roten Kreuz in Biberach

bereits mehrfach erfuhr ich von dem Umstand, dass Rettungsfahzeuge des Roten Kreuz im Landkreis Biberach zeitweise nicht besetzt sind. So kam es nach meiner Kenntnis Anfang Oktober erst wieder zu einem Zwischenfall bei dem ein Notarztwagen des Roten Kreuzes ohne einen Notarzt an der Einsatzstelle auftauchte und deshalb ein weiter entfernt stationiertet Notarzt zusätzlich angefordert werden musste. Dies hat wohl auch zu großem Ärger zwischen den Rot-Kreuz-Einsatzzentralen aus Biberach und Ravensburg geführt. Meinem Wissen nach ist dies nicht der erste Fall dieser Art und ich mache mir Sorgen um die Notfallversorgung im Landkreis.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

1. Sind die Rettungsfahrzeuge (v.a. die Notarztwägen) im Landkreis Biberach ordnungsgemäß besetzt und wie oft kam es vor, dass diese im Jahr 2021 zeitweise ausgefallen sind?
2. Wir die regelkonforme Bereitstellung überwacht? Wenn ja, von wem?
3. Sind Ihnen entsprechende Vorfälle bekannt?
4. Auf welchem Weg wird der Soll (bezogen auf die Bereitstellung) festgelegt und ist dieser Prozess öffentlich?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bereits mehrfa…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereitstellung Rettungsfahrzeuge des Roten Kreuz in Biberach [#233128]
Datum
17. November 2021 06:28
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bereits mehrfach erfuhr ich von dem Umstand, dass Rettungsfahzeuge des Roten Kreuz im Landkreis Biberach zeitweise nicht besetzt sind. So kam es nach meiner Kenntnis Anfang Oktober erst wieder zu einem Zwischenfall bei dem ein Notarztwagen des Roten Kreuzes ohne einen Notarzt an der Einsatzstelle auftauchte und deshalb ein weiter entfernt stationiertet Notarzt zusätzlich angefordert werden musste. Dies hat wohl auch zu großem Ärger zwischen den Rot-Kreuz-Einsatzzentralen aus Biberach und Ravensburg geführt. Meinem Wissen nach ist dies nicht der erste Fall dieser Art und ich mache mir Sorgen um die Notfallversorgung im Landkreis. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 1. Sind die Rettungsfahrzeuge (v.a. die Notarztwägen) im Landkreis Biberach ordnungsgemäß besetzt und wie oft kam es vor, dass diese im Jahr 2021 zeitweise ausgefallen sind? 2. Wir die regelkonforme Bereitstellung überwacht? Wenn ja, von wem? 3. Sind Ihnen entsprechende Vorfälle bekannt? 4. Auf welchem Weg wird der Soll (bezogen auf die Bereitstellung) festgelegt und ist dieser Prozess öffentlich? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233128/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 17. November 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Ste…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Bereitstellung Rettungsfahrzeuge des Roten Kreuz in Biberach [#233128]
Datum
19. November 2021 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 17. November 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG. Dem Innenministerium liegen zu Ihren …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Bereitstellung Rettungsfahrzeuge des Roten Kreuz in Biberach [#233128]
Datum
25. November 2021 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG. Dem Innenministerium liegen zu Ihren Fragen keine Akten vor. Ihre Fragen beantworten wir von diesem Hintergrund wie folgt: 1. Sind die Rettungsfahrzeuge (v.a. die Notarztwägen) im Landkreis Biberach ordnungsgemäß besetzt und wie oft kam es vor, dass diese im Jahr 2021 zeitweise ausgefallen sind? Hierüber liegen dem Innenministerium keine Informationen vor. 2. Wird die regelkonforme Bereitstellung überwacht? Wenn ja, von wem? Ja, durch das Landratsamt Biberach als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. 3. Sind Ihnen entsprechende Vorfälle bekannt? Hierüber liegen dem Innenministerium keine Informationen vor. 4. Auf welchem Weg wird der Soll (bezogen auf die Bereitstellung) festgelegt und ist dieser Prozess öffentlich? Die Festlegung der Vorhaltungen im Rettungsdienst erfolgt durch den Bereichsausschuss. Der Beratungsprozess ist in der Regel nicht öffentlich. Ergänzend möchten wir einige grundsätzliche Ausführungen anschließen: Die Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg ist den Kosten- und Leistungsträgern als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Die Bereichsausschüsse in den Rettungsdienstbereichen sind für die Planung des Rettungsdienstes zuständig und erstellen hierfür einen Bereichsplan. Die in den Bereichsplänen festgelegten Vorhaltungen sowie eingeleitete Verbesserungsmaßnahmen im Rettungsdienst werden jährlich auf deren Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse obliegt meist den unteren Verwaltungsbehörden, in ihrem Fall dem Landratsamt Biberach. Die Rechtsaufsicht sollte zu den Bereichsausschüssen im Rettungsdienst grundsätzlich ein vertrauensvolles Verhältnis pflegen und diesen in erster Linie beratend zur Seite stehen. Sie hat darüber hinaus das Recht, die eingeleiteten Maßnahmen zu prüfen. Dabei sind Ausfälle in der Notfallrettung in die Prüfung einzubeziehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an das Landratsamt Biberach zu wenden. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei (§ 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Landesgebührengesetz in Verbindung mit Ziffer 20.2.1 Gebührenverzeichnis der Anlage zu § 1 der Gebührenverordnung des Innenministeriums). Mit freundlichen Grüßen