Bereitstellung von Corona-Imstoffen

Bitte senden Sie mir Übersichten zu:
- Anzahl der bisher bestellten Impfdosen nach Hersteller (Anzahl, Zeitraum, notwendiger finanzieller Aufwand der Bundesrepublik Deutschland)
- Anzahl und veranschlagte Kosten für Coronaimpfungen von Januar 2022 bis September 2022 mit Angabe der jeweiligen Impfstoffhersteller
- Wie viele Impfdosen (nach Hersteller) wurden von der Bundesrepublik Deutschland über die EU oder andere Wege seit November bestellt und wie viele Impfdosen sind vorbestellt?
- Welche Kosten sind für die noch offenen (nicht gelieferten) Impfstoffe veranschlagt und wie sind diese im Haushalt eingestellt.

Danke für Ihre Zuarbeit

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Daniela Thomä
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniela Thomä
Betreff
Bereitstellung von Corona-Imstoffen [#240262]
Datum
7. Februar 2022 22:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir Übersichten zu: - Anzahl der bisher bestellten Impfdosen nach Hersteller (Anzahl, Zeitraum, notwendiger finanzieller Aufwand der Bundesrepublik Deutschland) - Anzahl und veranschlagte Kosten für Coronaimpfungen von Januar 2022 bis September 2022 mit Angabe der jeweiligen Impfstoffhersteller - Wie viele Impfdosen (nach Hersteller) wurden von der Bundesrepublik Deutschland über die EU oder andere Wege seit November bestellt und wie viele Impfdosen sind vorbestellt? - Welche Kosten sind für die noch offenen (nicht gelieferten) Impfstoffe veranschlagt und wie sind diese im Haushalt eingestellt. Danke für Ihre Zuarbeit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Thomä Anfragenr: 240262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240262/
Mit freundlichen Grüßen Daniela Thomä
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Thomä, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berüc…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Bereitstellung von Corona-Imstoffen [#240262]
Datum
8. Februar 2022 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Thomä, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Thomä, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Bereitstellung von Corona-Imstoffen [#240262]
Datum
8. März 2022 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Thomä, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Thomä, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Februar 20…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Bereitstellung von Corona-Imstoffen [#240262]
Datum
12. April 2022 09:40
Status
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Sehr geehrte Frau Thomä, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Februar 2022. Sie erkundigen sich nach den Bestellungen der Bundesregierung von Impfstoffen gegen COVID-19. Deutschland hat sich an der Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission (KOM) beteiligt. Dabei wurde die KOM im Rahmen des europäischen Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument – ESI) beauftragt, im Namen der Mitgliedstaaten mit den Impfstoffherstellern Abnahmegarantien zu verhandeln und abzuschließen. Die KOM hat bislang für die Mitgliedstaaten mit folgenden Unternehmen Verträge abgeschlossen: Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi/ GSK, Valneva, Novavax. Deutschland hat aus diesen Verträgen in verschiedenen Tranchen bis zu 668 Mio. Impfdosen im Gesamtwert von ca. 12,6 Mrd. Euro brutto bestellt: Unternehmen; Bestellmenge Impfdosen; Lieferzeitraum Astra Zeneca; ca. 56,3 Mio.; 2021 Pfizer/BioNTech; ca. 372,3 Mio.; 2021 bis 2023 Moderna; ca. 120,3 Mio.; 2021/2022 Johnson&Johnson; ca. 55,0 Mio.; 2021/2022 Sanofi/GSK; ca. 20,0 Mio.; 2022 Valneva; ca. 11,0 Mio.; 2022 Novavax; bis zu 34,0 Mio.; 2022 Curevac; Wurde nicht zugelassen; - Darüber hinaus hat die Bundesregierung von Polen ca. 3 Millionen Impfdosen der Herstellers BioNTech und ca. 3,4 Mio. Dosen des Herstellers Moderna gekauft, deren Lieferung im Dezember bzw. Januar erfolgte; von Portugal ca. 1 Mio. Impfdosen und von Rumänien ca. 0,9 Mio. Impfdosen jeweils des Herstellers Moderna; Die Lieferungen erfolgten im Januar 2022. Zu den Lieferplänen im Detail (d.h. insbesondere bezüglich der wöchentlichen Ausweisung von Liefermengen) befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit den Herstellern, so dass diese nicht statisch sind. So wurden Lieferungen zum Teil vorgezogen, um akute Bedarfsspitzen abzudecken, oder es wurden Lieferungen zunächst zurückgestellt, als der Bedarf weniger hoch war. Die aktuellen Lieferungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert: https://impfdashboard.de/ Mit der Verkündigung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) wird der Haushaltsplan für das Jahr 2022 in Kraft treten. Da dies bisher noch nicht geschehen ist, sind derzeit keine Mittel für die Impfstoffbeschaffung im Haushaltsplan 2022 eingestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) sowie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen (https://www.bundeshaushalt.de), welche weitere Informationen zu den Haushaltsgesetzen und auch zu Haushaltsplänen der Vorjahre enthält. Die Angaben über den Preis der Impfstoffe unterliegen zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller der Vertraulichkeit, deren Geheimhaltung gewährleistet werden muss; so auch Angaben, die Rückschlüsse auf die Einzelpreise zulassen, wie die Gesamtkosten je Hersteller. Diese Auskünfte erhalten Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen