Sehr geehrte Frau Thomä,
ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Februar 2022. Sie erkundigen sich nach den Bestellungen der Bundesregierung von Impfstoffen gegen COVID-19.
Deutschland hat sich an der Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission (KOM) beteiligt. Dabei wurde die KOM im Rahmen des europäischen Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument – ESI) beauftragt, im Namen der Mitgliedstaaten mit den Impfstoffherstellern Abnahmegarantien zu verhandeln und abzuschließen. Die KOM hat bislang für die Mitgliedstaaten mit folgenden Unternehmen Verträge abgeschlossen: Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi/ GSK, Valneva, Novavax. Deutschland hat aus diesen Verträgen in verschiedenen Tranchen bis zu 668 Mio. Impfdosen im Gesamtwert von ca. 12,6 Mrd. Euro brutto bestellt:
Unternehmen; Bestellmenge Impfdosen; Lieferzeitraum
Astra Zeneca; ca. 56,3 Mio.; 2021
Pfizer/BioNTech; ca. 372,3 Mio.; 2021 bis 2023
Moderna; ca. 120,3 Mio.; 2021/2022
Johnson&Johnson; ca. 55,0 Mio.; 2021/2022
Sanofi/GSK; ca. 20,0 Mio.; 2022
Valneva; ca. 11,0 Mio.; 2022
Novavax; bis zu 34,0 Mio.; 2022
Curevac; Wurde nicht zugelassen; -
Darüber hinaus hat die Bundesregierung von Polen ca. 3 Millionen Impfdosen der Herstellers BioNTech und ca. 3,4 Mio. Dosen des Herstellers Moderna gekauft, deren Lieferung im Dezember bzw. Januar erfolgte; von Portugal ca. 1 Mio. Impfdosen und von Rumänien ca. 0,9 Mio. Impfdosen jeweils des Herstellers Moderna; Die Lieferungen erfolgten im Januar 2022.
Zu den Lieferplänen im Detail (d.h. insbesondere bezüglich der wöchentlichen Ausweisung von Liefermengen) befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit den Herstellern, so dass diese nicht statisch sind. So wurden Lieferungen zum Teil vorgezogen, um akute Bedarfsspitzen abzudecken, oder es wurden Lieferungen zunächst zurückgestellt, als der Bedarf weniger hoch war. Die aktuellen Lieferungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert:
https://impfdashboard.de/
Mit der Verkündigung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) wird der Haushaltsplan für das Jahr 2022 in Kraft treten. Da dies bisher noch nicht geschehen ist, sind derzeit keine Mittel für die Impfstoffbeschaffung im Haushaltsplan 2022 eingestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger (
https://www.bundesanzeiger.de) sowie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen (
https://www.bundeshaushalt.de), welche weitere Informationen zu den Haushaltsgesetzen und auch zu Haushaltsplänen der Vorjahre enthält.
Die Angaben über den Preis der Impfstoffe unterliegen zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller der Vertraulichkeit, deren Geheimhaltung gewährleistet werden muss; so auch Angaben, die Rückschlüsse auf die Einzelpreise zulassen, wie die Gesamtkosten je Hersteller.
Diese Auskünfte erhalten Sie gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen