Bereitstellung von Kfz-Bestands-Daten nach dem Umweltinformationsgesetz zur Ermittlung der Verkehrslärmbelastungen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Bestand an Kraftfahrzeugen der letzten 10 Jahre, ab dem Jahr 2013 bis 2021 bzw. 2022.

Datenbereitstellung in den Fahrzeugklassen für das jeweilige Jahr:
-- M1, Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 120 kW/1 000 kg

mit folgenden Inhalten (Einheiten in Klammer am Ende):
- Gesamtanzahl (Anzahl)
- davon einschlägig definierte Geländefahrzeuge mit einer technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 2 Tonnen (Anzahl)
- davon mit einem R-Punkt > 850 mm über dem Boden und einer zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand über 2 500 kg (Anzahl)
- davon mit Auspuffklappensteuerung zugelassene Fahrzeuge (Anzahl)
- maximal zugelassene Lärmemission in der Fahrzeugklasse ab Werk (dB(A))
- Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl)
- maximal zugelassene Lärmemission von Auspuffanlagen mit allgemeiner (ohne "ab Werk") oder Einzel-Betriebserlaubnis in der Fahrzeugklasse (dB(A))
- Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission dieser Auspuffanlagen mit allgemeiner oder Einzel-Betriebserlaubnis im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl)

und die weiteren Fahrzeugklassen für das jeweilige Jahr:
-- M1, 120 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 160 kW/1 000 kg

jeweils (alle folgenden Fahrzeugklassen) mit folgenden Inhalten (Einheiten in Klammer am Ende):
- Gesamtanzahl (Anzahl)
- davon einschlägig definierte Geländefahrzeuge (Anzahl)
- davon mit Auspuffklappensteuerung zugelassene Fahrzeuge (Anzahl)
- maximal zugelassene Lärmemission in der Fahrzeugklasse ab Werk (dB(A))
- Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl)
- maximal zugelassene Lärmemission von Auspuffanlagen mit allgemeiner (ohne "ab Werk") oder Einzel-Betriebserlaubnis in der Fahrzeugklasse (dB(A))
- Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission dieser Auspuffanlagen mit allgemeiner oder Einzel-Betriebserlaubnis im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl)

-- M1, 160 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis
-- M1, Leistungs-Masse-Verhältnis > 200 kW/1 000 kg, Anzahl Sitzplätze ≤ 4, R-Punkt Fahrersitz ≤ 450 mm über dem Boden
-- M2 Masse ≤ 2 500 kg
-- M2, 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg
-- M2, 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung ≤ 135 kW
-- M2, 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung > 135 kW
-- M3, Motornennleistung ≤ 150 kW
-- M3, 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW
-- M3, Motornennleistung > 250 kW
-- N1, Masse ≤ 2 500 kg
-- N1, 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg
-- N2, Motornennleistung ≤ 135 kW
-- N2, Motornennleistung > 135 kW
-- N3, Motornennleistung ≤ 150 kW
-- N3, 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW
-- N3, Motornennleistung > 250 kW

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Kosten dieser Information:
    1100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestand an Kraftfahrzeugen der letzte…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereitstellung von Kfz-Bestands-Daten nach dem Umweltinformationsgesetz zur Ermittlung der Verkehrslärmbelastungen [#294609]
Datum
11. Dezember 2023 12:40
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestand an Kraftfahrzeugen der letzten 10 Jahre, ab dem Jahr 2013 bis 2021 bzw. 2022. Datenbereitstellung in den Fahrzeugklassen für das jeweilige Jahr: -- M1, Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 120 kW/1 000 kg mit folgenden Inhalten (Einheiten in Klammer am Ende): - Gesamtanzahl (Anzahl) - davon einschlägig definierte Geländefahrzeuge mit einer technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 2 Tonnen (Anzahl) - davon mit einem R-Punkt > 850 mm über dem Boden und einer zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand über 2 500 kg (Anzahl) - davon mit Auspuffklappensteuerung zugelassene Fahrzeuge (Anzahl) - maximal zugelassene Lärmemission in der Fahrzeugklasse ab Werk (dB(A)) - Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl) - maximal zugelassene Lärmemission von Auspuffanlagen mit allgemeiner (ohne "ab Werk") oder Einzel-Betriebserlaubnis in der Fahrzeugklasse (dB(A)) - Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission dieser Auspuffanlagen mit allgemeiner oder Einzel-Betriebserlaubnis im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl) und die weiteren Fahrzeugklassen für das jeweilige Jahr: -- M1, 120 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 160 kW/1 000 kg jeweils (alle folgenden Fahrzeugklassen) mit folgenden Inhalten (Einheiten in Klammer am Ende): - Gesamtanzahl (Anzahl) - davon einschlägig definierte Geländefahrzeuge (Anzahl) - davon mit Auspuffklappensteuerung zugelassene Fahrzeuge (Anzahl) - maximal zugelassene Lärmemission in der Fahrzeugklasse ab Werk (dB(A)) - Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl) - maximal zugelassene Lärmemission von Auspuffanlagen mit allgemeiner (ohne "ab Werk") oder Einzel-Betriebserlaubnis in der Fahrzeugklasse (dB(A)) - Anteil der Fahrzeuge mit einer maximalen Lärmemission dieser Auspuffanlagen mit allgemeiner oder Einzel-Betriebserlaubnis im Bereich >= maximal zugelassene Lärmemission - 3 dB(A) und <= maximal zugelassene Lärmemission (Anzahl) -- M1, 160 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis -- M1, Leistungs-Masse-Verhältnis > 200 kW/1 000 kg, Anzahl Sitzplätze ≤ 4, R-Punkt Fahrersitz ≤ 450 mm über dem Boden -- M2 Masse ≤ 2 500 kg -- M2, 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg -- M2, 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung ≤ 135 kW -- M2, 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung > 135 kW -- M3, Motornennleistung ≤ 150 kW -- M3, 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW -- M3, Motornennleistung > 250 kW -- N1, Masse ≤ 2 500 kg -- N1, 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg -- N2, Motornennleistung ≤ 135 kW -- N2, Motornennleistung > 135 kW -- N3, Motornennleistung ≤ 150 kW -- N3, 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW -- N3, Motornennleistung > 250 kW
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294609/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes. …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: 321-130-14343-23 - Bereitstellung von Kfz-Bestands-Daten nach dem Umweltinformationsgesetz zur Ermittlung der Verkehrslärmbelastungen [#294609]
Datum
13. Dezember 2023 06:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Statistik des KBA ist nur in der Lage, Auskünfte mit geringem Aufwand kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies wurde ihm Rahmen der Open Data Strategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Anfang des Jahres festgelegt und steht allen Bürgern zur Verfügung. Ihre Anfrage übersteigt diesen Entwicklungsaufwand deutlich. Zusätzlich können auch nicht alle Zahlen ermittelt werden, da beispielsweise der R-Punkt und eine Auspuffklappensteuerung nicht im ZFZR gespeichert werden. Eine Ermittlung der restlichen Zahlen kann in Absprache mit dem zuständigen Bereich gegen Kostenerstattung vorgenommen werden. Die Mindestkosten hierfür betragen derzeit 1.100 Euro netto. Eine genaue Kalkulation wird Ihnen vorab zur Verfügung gestellt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an einer kostenpflichtigen Auswertung interessiert sind, damit ich die Anfrage an den zuständigen Bereich weiterleiten kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, von einer kostenpflichtigen Auswertung bitte ich abzusehen. Bei Bedarf werde ich mich wieder an das K…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 321-130-14343-23 - Bereitstellung von Kfz-Bestands-Daten nach dem Umweltinformationsgesetz zur Ermittlung der Verkehrslärmbelastungen [#294609]
Datum
13. Dezember 2023 17:51
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, von einer kostenpflichtigen Auswertung bitte ich abzusehen. Bei Bedarf werde ich mich wieder an das Kraftfahrtbundesamt wenden. Trotzdem verwundert es mich etwas, dass die Daten nicht in den von der EU, Nr. 540/2014, gültig für Neufahrzeuge ab dem 1. Juli 2016, beschlossenen Typzulassungs-Gruppen vorhanden sind (wie von mir beantragt). Die Bestimmungen wurden eingeführt, um die Anwohnerinnen und Anwohner vor Straßenverkehrslärm zu schützen. Mir scheint, dass keine Erfolgskontrolle vorhanden ist, was auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Bericht vom 14.05.2020, Kapitel 5, Seite 300, Absatz Straßenfahrzeuge, 433, beschreibt. Des weiteren ist es befremdlich, dass Fahrzeugnachrüstungen und -änderungen, die die Lärmemissionen erhöhen, ebenfalls ohne einer umfänglichen Kontrolle und Datenerhebung zugelassen werden. Ich sehe hier einen Verstoß gegen EU-Recht und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294609/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#294609] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Bereits…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#294609]
Datum
13. Dezember 2023 17:58
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Bereitstellung von Kfz-Bestands-Daten nach dem Umweltinformationsgesetz zur Ermittlung der Verkehrslärmbelastungen“ (11.12.2023, #294609) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>