Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020

- Kommunikation zwischen dem BMG und dem BMVg bezüglich der Überlassung von Lufttransportkapazitäten aus dem SALIS-Vertrag
- Kommunikation zwischen dem BMG, der NATO Support and Procurement Agency (NSPA) und der Antonov Logistics SALIS GmbH
- Kommunikation zwischen dem BMG und sämtlichen Vertragspartnern des BMG im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 – insbesondere, aber nicht ausschließlich Kommunikation mit Vertretern der Firma Emix Trading
- Kommunikation zwischen dem BMG und Frau Andrea Tandler im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020
- Kommunikation zwischen dem BMG und Frau Monika Hohlmeier im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020
- Interne Kommunikation des BMG im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020
- Interne Kommunikation des BMG im Zusammenhang mit der Beantwortung von Presseanfragen zur Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 – insbesondere, aber nicht ausschließlich zu Anfragen des Wirtschaftsmagazins "Capital" im August/September 2021 und Februar/März 2022

Hinweis: Eine schriftliche Zustimmung des Redakteurs von Capital zur Herausgabe des BMG-internen Schriftverkehrs zu seinen Presseanfragen an das BMG liegt vor.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Christian Görke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kommunikation z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christian Görke
Betreff
Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 [#245690]
Datum
6. April 2022 16:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kommunikation zwischen dem BMG und dem BMVg bezüglich der Überlassung von Lufttransportkapazitäten aus dem SALIS-Vertrag - Kommunikation zwischen dem BMG, der NATO Support and Procurement Agency (NSPA) und der Antonov Logistics SALIS GmbH - Kommunikation zwischen dem BMG und sämtlichen Vertragspartnern des BMG im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 – insbesondere, aber nicht ausschließlich Kommunikation mit Vertretern der Firma Emix Trading - Kommunikation zwischen dem BMG und Frau Andrea Tandler im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 - Kommunikation zwischen dem BMG und Frau Monika Hohlmeier im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 - Interne Kommunikation des BMG im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 - Interne Kommunikation des BMG im Zusammenhang mit der Beantwortung von Presseanfragen zur Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 – insbesondere, aber nicht ausschließlich zu Anfragen des Wirtschaftsmagazins "Capital" im August/September 2021 und Februar/März 2022 Hinweis: Eine schriftliche Zustimmung des Redakteurs von Capital zur Herausgabe des BMG-internen Schriftverkehrs zu seinen Presseanfragen an das BMG liegt vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Görke Anfragenr: 245690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245690/ Postanschrift Christian Görke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Görke
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr ... [#245690]
Datum
7. April 2022 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Görke, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Görke, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informatio…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022: Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 [#245690]
Datum
27. April 2022 08:14
Status
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Görke, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 10 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 450 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Christian Görke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auch unter dem Umstand, dass eventuell Gebühren anfallen, an der Anfrag…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christian Görke
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022: Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten durch den Bund zur Lieferung von PSA aus China im Jahr 2020 [#245690]
Datum
27. April 2022 09:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auch unter dem Umstand, dass eventuell Gebühren anfallen, an der Anfrage festhalten. Vielen Dank für die Rückfrage und die Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Görke Anfragenr: 245690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245690/