Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen

Anfrage an: DB Netz AG

den Bericht an den Aufsichtsrat, in dem der neue Chef der DB Netz AG, Philipp Nagl, ein ungeschminktes Bild des schlechten Zustandes der Bahnanlagen zeichnet (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/deutsche-bahn-bericht-101.html). Am Zustand des Bahnnetzes besteht ein hohes öffentliches Interesse: Der Verkehrssektor reißt seit Jahren seine Klimaziele und der Deutschen Bahn kommt in der Mobilitätswende eine Schlüsselrolle zu, der sie aktuell nicht gerecht wird. Wie der oben genannte Artikel der Tagesschau zeigt, ist der Netzzustand bereits Gegenstand öffentlicher Diskussion. Außerdem beeinflusst der Netzzustand Entscheidungen der Bürger*innen in Bezug auf den Individualverkehr und die damit zusammenhängenden Investitionen (Kaufe ich mir noch ein Auto? Eine Bahncard? Ein E-Bike?).

Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht an den Aufsichtsrat, in d…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen [#285467]
Datum
4. August 2023 15:08
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht an den Aufsichtsrat, in dem der neue Chef der DB Netz AG, Philipp Nagl, ein ungeschminktes Bild des schlechten Zustandes der Bahnanlagen zeichnet (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/deutsche-bahn-bericht-101.html). Am Zustand des Bahnnetzes besteht ein hohes öffentliches Interesse: Der Verkehrssektor reißt seit Jahren seine Klimaziele und der Deutschen Bahn kommt in der Mobilitätswende eine Schlüsselrolle zu, der sie aktuell nicht gerecht wird. Wie der oben genannte Artikel der Tagesschau zeigt, ist der Netzzustand bereits Gegenstand öffentlicher Diskussion. Außerdem beeinflusst der Netzzustand Entscheidungen der Bürger*innen in Bezug auf den Individualverkehr und die damit zusammenhängenden Investitionen (Kaufe ich mir noch ein Auto? Eine Bahncard? Ein E-Bike?). Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285467/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir erlauben uns in rechtlicher …
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen [#285467]
Datum
25. August 2023 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir erlauben uns in rechtlicher Hinsicht zunächst den Hinweis darauf, dass die Unternehmen des DB-Konzerns bereits keine auskunftspflichtige Stelle nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind. Des Weiteren bezieht sich Ihre Anfrage auf keine vom Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erfassten Informationen, so dass auch ein Anspruch danach nicht besteht. Die DB Netz AG ist derzeit noch mit Überarbeitungen am Netzzustandsbericht befasst. Bei den dazu existierenden Dokumenten handelt es sich mithin um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke, vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 4 Var. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen. Ergänzend möchten wir auf die nachstehende Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) verweisen, auf der die Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichte (IZB) der Jahre 2009 bis 2022 öffentlich einsehbar sind. https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/IZB/izb_node.html Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Blick auf meine Anfrage zum Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen bitte ich um e…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen [#285467]
Datum
4. September 2023 14:23
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Blick auf meine Anfrage zum Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen bitte ich um eine Stellungnahme, wie Ihre Abwägung des öffentlichen Interesses an den Inhalten des Dokumentes ausgefallen ist. Dass ein hohes öffentliches Interesse an dem Bericht besteht, hatte ich in meiner Anfrage dargelegt. Des Weiteren bitte ich um eine Einschätzung, wann die von Ihnen genannten Überarbeitungen am Netzzustandsbericht abgeschlossen sein werden, sodass die dazu existierenden Dokumente nach dem UIG bereitgestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285467/
DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> die DB Netz AG ist derzeit noch mit Überarbeitungen am Netzzustandsberich…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen [#285467]
Datum
4. Oktober 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die DB Netz AG ist derzeit noch mit Überarbeitungen am Netzzustandsbericht befasst. Bei den dazu existierenden Dokumenten handelt es sich mithin um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke, vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 4 Var. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG). Aus unserer Sicht ist ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Zugangsgewährung nicht erkennbar. Mit dem NZB wird das Ziel einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Eisenbahninfrastruktur verfolgt. Dies benötigt naturgemäß einige Zeit und Sorgfalt. Es ist nicht erkennbar, warum bereits an einem Zugang zu Arbeitsständen aus der Phase der Bestandsaufnahme ein öffentliches Interesse bestehen soll. Vielmehr verfolgt die DB Netz das Ziel, die besagte Bestandsaufnahme neutral und unbeeinflusst durch eine öffentliche Debatte vorzunehmen. Dieses Ziel wäre mit einer vorgängigen Veröffentlichung nicht erreichbar. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme wird die DB Netz AG diese öffentlich machen und dazu auch Rede und Antwort stehen. Zum aktuellen Zeitpunkt wäre dies allerdings nicht zielführend. Ihr Antrag ist deshalb weiterhin abzulehnen. Eine genaue Aussage dazu, wann die Überarbeitungen am Netzzustandsbericht abgeschlossen sein werden, lässt sich derzeit leider noch nicht treffen. Ergänzend möchten wir auf die nachstehende Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) verweisen, auf der die Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichte (IZB) der Jahre 2009 bis 2022 öffentlich einsehbar sind. https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/IZB/izb_node.html Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen“ vom 04.08…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen [#285467]
Datum
24. Oktober 2023 14:09
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen“ vom 04.08.2023 (#285467) wurde unter anderem mit der Argumentation nicht beantwortet, dass die DB Netz AG noch mit Überarbeitungen beschäftigt ist, es sich also nur um einen Entwurf handelt. Die Kommentarliteratur schreibt, dass Entwürfe dann abgeschlossen sind, wenn der Ersteller nicht mehr die Absicht oder Bereitschaft hat, an dem Entwurf etwas zu verändern und sie entsprechend freigibt (Thümer, EurUP 2006, 231, 234). Zumeist wird dies durch deren Unterzeichnung, Absendung oder auch nur durch deren Übersendung an Dritte dokumentiert (BVerwG, Urt. v. 21.2.2008 – 4 C 13.07, BVerwGE 130, 223 Rn. 15; s. auch Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 4 Rn. 14). (Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller, 101. EL Juni 2023, UIG § 8 Rn. 69). Der Netzzustandsbericht wurde bereits im März 2023 an den Aufsichtsrat verschickt und wie die ZEIT schreibt, wurden auch Handlungsempfehlungen wie die für Juli 2023 angesetzte Generalsanierung daraus abgeleitet (https://www.zeit.de/mobilitaet/2023-03/deutsche-bahn-schiennetz-finanzierung-sanierung). Ich argumentiere also, dass es sich hierbei nicht lediglich um einen Entwurf handelt, sondern um ein abgeschlossenes Schriftstück und bitte nach wie vor um die Zusendung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> die DB Netz AG ist nach wie vor mit Überarbeitungen am Netzzustandsberich…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Bericht an den Aufsichtsrat zum Zustand der Bahnanlagen [#285467]
Datum
24. November 2023 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die DB Netz AG ist nach wie vor mit Überarbeitungen am Netzzustandsbericht befasst. Bei den dazu existierenden Dokumenten handelt es sich mithin um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke, vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 4 Var. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ihr Antrag ist deshalb weiterhin abzulehnen. Eine genaue Aussage dazu, wann die Überarbeitungen am Netzzustandsbericht abgeschlossen sein werden, lässt sich derzeit leider noch nicht treffen. Ergänzend möchten wir noch einmal auf die nachstehende Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) verweisen, auf der die Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichte (IZB) der Jahre 2009 bis 2022 öffentlich einsehbar sind. https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/IZB/izb_node.html Freundliche Grüße