Bericht an Kuratorium für "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen" für das Jahr 2021

Bericht an Kuratorium für "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen" für das Jahr 2021

Hintergrund: Az.: 426 - 18501/174 (2023)

Zitat daraus:

"Das BMBF ist mit einem Sitz im Kuratorium des Herder-Instituts vertreten. Es muss allerdings festgehalten werden, dass das Herder-Institut und die Baltisch-Historische-Kommission (BHK) rechtlich und organisatorisch zwei voneinander unabhängige Institutionen sind. Das Kuratorium übt allein die Rechtsaufsicht über das Herder-Institut aus. Soweit Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen werden, legt für diese Mittel die BHK dem Herder-Institut einen Verwendungsnachweis vor, welcher dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt wird und über welchen der Beirat dem Kuratorium berichtet."

Ergebnis der Anfrage

Es wurden neben dem IFG-Bescheid übermittelt:

1) Auszug aus dem Protokoll der 62. Sitzung des Kuratoriums am 2. Juli 2021 (S. 3); hier TOP 4 Bericht aus der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats vom 28. Mai 2021 (Anlage 1).

Anhang „herder-institut-protokoll-62-kuratorium-2021-07-02-s-3.pdf“, darin alles abgedeckt außer:

"Bei der Arbeit der Historischen Kommissionen und des HFR enthält sich der Beirat einer inhaltlichen Wertung, nimmt indes die geleisteten umfangreichen Aktivitäten im Bereich der Kooperationen, Publikationsreihen und Veranstaltungen anerkennend zur Kenntnis."

2) Auszug aus dem Protokoll der 64. Sitzung des Kuratoriums am 1. Juli 2022 (S. 2); hier TOP 5 Bericht aus der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats vom 20. Mai 2022 (Anlage 2).

Anhang „herder-institut-protokoll-64-kuratorium-2022-07-01-s-2.pdf“, darin alles abgedeckt außer:

"Der Beirat anerkennt und wertschätzt die Aktivitäten des Herder-Forschungsrats und der Historischen Kommissionen."

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht an Kuratorium für "Mitte…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht an Kuratorium für "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen" für das Jahr 2021 [#299465]
Datum
7. Februar 2024 11:23
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht an Kuratorium für "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen" für das Jahr 2021 Hintergrund: Az.: 426 - 18501/174 (2023) Zitat daraus: "Das BMBF ist mit einem Sitz im Kuratorium des Herder-Instituts vertreten. Es muss allerdings festgehalten werden, dass das Herder-Institut und die Baltisch-Historische-Kommission (BHK) rechtlich und organisatorisch zwei voneinander unabhängige Institutionen sind. Das Kuratorium übt allein die Rechtsaufsicht über das Herder-Institut aus. Soweit Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen werden, legt für diese Mittel die BHK dem Herder-Institut einen Verwendungsnachweis vor, welcher dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt wird und über welchen der Beirat dem Kuratorium berichtet."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299465/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr IFG-Antrag vom 7. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 7. Februar 2024
Datum
7. März 2024 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 07. Februar 2024 mit Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 7. Februar 2024 [#299465] Guten Tag, Es ist nicht verständlich, warum die Antwort Textstel…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 7. Februar 2024 [#299465]
Datum
8. März 2024 23:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es ist nicht verständlich, warum die Antwort Textstellen aus zwei Protokollen enthält. Der IFG-Antrag bezog sich auf 'Bericht an Kuratorium für "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen" für das Jahr 2021'. Beziehen sich die Textstellen beider Protokolle auf einen Bericht für Mittel vom Herder-Institut e. V. an den Baltische Historische Kommission e. V. überwiesen für das Jahr 2021? Wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, auf welches Jahr sich die Textstellen jeweils beziehen. Damit erübrigt sich ggf. ein IFG-Antrag für ein weiteres Jahr. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299465/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Nachfrage vom 8. März 2024 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin 11…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Nachfrage vom 8. März 2024
Datum
13. März 2024 14:35
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin 11055 Berlin Az.: 426-18501/23(2024) Betreff: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 8. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie fragten in Ihrer IFG-Anfrage nach dem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats an das Kuratorium des Herder-Institut und hier speziell zu der Baltisch-Historischen-Kommission für das Jahr 2021. Wie im IFG-Bescheid bereits ausgeführt, berichtet die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats dem Kuratorium jeweils in der auf die Beiratssitzung folgenden Sitzung über die Tätigkeit der einzelnen Programmbereiche des Herder-Instituts, zu denen auch die Förderung der Historischen Kommissionen und des Herder-Forschungsrats gehören. Der Wissenschaftliche Beirat tagt einmal jährlich im Frühjahr. Der Bericht an das Kuratorium erfolgt in der Sommersitzung des Kuratoriums. Der Bericht erfolgt lediglich mündlich. Über die Sitzungen des Kuratoriums des Herder-Instituts wird anschließend ein Protokoll erstellt. Über den Verlauf und das Ergebnis eines Jahres wird im Folgejahr berichtet. Da nach dem Jahr 2021 gefragt war, ist die Textstelle aus dem Kuratoriumsprotokoll aus dem Jahr 2022 maßgeblich (Auszug aus dem Protokoll der 64. Sitzung des Kuratoriums am 1. Juli 2022, S. 2, hier: TOP 5: Bericht aus der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats vom 20. Mai 2022). Vorsorglich haben wir auch die betreffende Textstelle des Protokolls aus dem Jahre 2021 als Parallelüberlieferung mitangeführt, um etwaige Leerstellen oder eine verkürzte Auskunft ausschließen zu können. Für die Jahre 2004 bis 2022 sind alle Jahresberichte des Herder-Instituts unter https://www.herder-institut.de/jahresberichte/ öffentlich einsehbar. Weitere schriftliche Berichte als solche liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 8. März 2024 [#299465] Guten Tag, "Vorsorglich haben wir auch die betreffende Textste…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 8. März 2024 [#299465]
Datum
19. März 2024 17:23
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, "Vorsorglich haben wir auch die betreffende Textstelle des Protokolls aus dem Jahre 2021 als Parallelüberlieferung mitangeführt, um etwaige Leerstellen oder eine verkürzte Auskunft ausschließen zu können." Wie wäre das möglich? Wie könnte sich das Protokoll der "Sommersitzung" 2021 auf das Jahr 2021 beziehen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299465/