Bericht der Arbeitsgruppe zu Gefangenenvergütung II

Zwischenbericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zum Austausch konzeptioneller Überlegungen zur Umsetzung der Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 (Gefangenenvergütung II), der Gegenstand der Sitzung des Strafvollzugsausschuss der Länder vom 20. – 22. September 2023 war.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zw…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht der Arbeitsgruppe zu Gefangenenvergütung II [#289873]
Datum
9. Oktober 2023 18:28
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischenbericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zum Austausch konzeptioneller Überlegungen zur Umsetzung der Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 (Gefangenenvergütung II), der Gegenstand der Sitzung des Strafvollzugsausschuss der Länder vom 20. – 22. September 2023 war.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289873/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451E - Z. 58/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bericht der Arbeitsgruppe zu Gefangenenvergütung II [#289873]
Datum
18. Oktober 2023 14:46
Status
Warte auf Antwort
1451E - Z. 58/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.10.2023 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.10.2023 eingegangen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die sachgerechte Prüfung Ihres Anliegens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da sie einer Beteiligung weiterer Stellen in meinem Hause bedarf. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (Verw-GebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2, Nr. 1.3.2 und Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs treffen Regelungen zur Höhe der zu erhebenden Gebühr. Ob nach diesen Vorschriften Gebühren zu erheben sind oder ob der Tatbestand einer einfachen schriftlichen Auskunft nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs erfüllt ist, die gebührenfrei bleibt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451E-Z.58/23 Vorab per E-Mail Mit…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
30. Oktober 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
1451E-Z.58/23 Vorab per E-Mail Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873] Guten Tag << Antra…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873]
Datum
30. Oktober 2023 11:30
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> könnten Sie mir bitte noch mitteilen, welches Bundesland sich bereits ablehnend geäußert hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289873/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873] Sehr &…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873]
Datum
30. Oktober 2023 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin bis zum 03.11.2023 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873] Gu…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873]
Datum
30. Oktober 2023 11:43
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnten Sie mir bitte noch mitteilen, welches Bundesland sich bereits ablehnend geäußert hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289873/

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873] 1451 E - Z. 58/23 Infor…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#289873]
Datum
7. November 2023 12:35
Status
1451 E - Z. 58/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.10. 2023 Bescheid vom 29.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich vermag auch Ihre Nachfrage aus den bereits mitgeteilten Gründen nicht zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen