Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck

Den von der Gemeinde Windeck beauftragten Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Gesamtschule Windeck, vgl. https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf-windeck/gesamtschule-windeck-spart-fast-150-000-euro-auf-schulkonto-an-624556, vorzugsweise in digitaler Form (PDF).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck [#285745]
Datum
8. August 2023 15:20
An
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den von der Gemeinde Windeck beauftragten Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Gesamtschule Windeck, vgl. https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf-windeck/gesamtschule-windeck-spart-fast-150-000-euro-auf-schulkonto-an-624556, vorzugsweise in digitaler Form (PDF).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 285745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285745/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Beier, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Info…
Von
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck [#285745]
Datum
17. August 2023 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 08. August 2023, hier eingegangen am 08. August 2023. Sie bitten um Übersendung des von der Gemeinde Windeck beauftragten Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen und beziehen sich auf eine Online-Berichterstattung des „Kölner Stadtanzeigers“. Die Aufgaben, die der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zufallen, sind im § 105 der Gemeindeordnung (GO) NRW i. V. m. §§ 2 f. des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt (GPAG) geregelt. Danach kann die Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW gemäß § 2 Abs. 4 GPAG Gemeinden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Verbände und Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Antrag in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit, der Rechnungslegung und der Rechnungsprüfung und solchen, die mit der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von baulichen Maßnahmen zusammenhängen, beraten. Im konkreten Fall hat die gpaNRW für die Gemeinde Windeck eine Beratung auf Grundlage eines privatrechtlichen Beratungsvertrages gemäß § 2 Abs. 4 GPAG durchgeführt. Hierbei handelte es sich nicht – wie irrtümlich berichtet – um eine Prüfung des Haushalts der Gesamtschule Windeck gemäß § 105 GO NRW i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 GPAG und somit um keine amtliche Verwaltungstätigkeit gemäß § 2 IFG NRW, sondern um eine privatrechtliche Beratung der Gemeinde Windeck unterstützend zur Sachverhaltsklärung im Rahmen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Beratungsbericht wurde der Gemeinde übersandt und ist damit Eigentum der Gemeinde Windeck geworden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie die Verfügungsberechtigung des Beratungsberichtes liegen bei der Gemeinde Windeck. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen ist Ihr Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW an die Gemeinde Windeck zu richten. Die gpaNRW ist in diesem Falle für die Beantwortung Ihres Antrages nicht zuständig. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Wir weisen darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Sicherstellung des Rechts auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Nordrhein-Westfalen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck“ [#285745]
Datum
17. August 2023 19:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285745/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil kein im IFG normierter Ablehnungsgrund ersichtlich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 285745.pdf Anfragenr: 285745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285745/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck“ [#285745]
Datum
18. August 2023 07:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.3-5941/23 Zugang zum Bericht zur Gesamtschule Windeck#285745 Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-5941/23 Informat…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3-5941/23 Zugang zum Bericht zur Gesamtschule Windeck#285745
Datum
22. August 2023 10:15
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 an die Gemeindeprüfungsanstalt NRW auf Zugang zum Bericht zur Gesamtschule Windeck Sehr geehrter Herr Beier, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich bitte darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sollten Sie von der informationspflichtigen Stelle eine neue Antwort erhalten, bitte ich um Mitteilung. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3-5941/23 Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck #285745
Datum
9. Oktober 2023 13:30
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck Ihre E-Mail vom 17.08.2023 Sehr geehrter Herr Beier, ich bitte die späte Bearbeitung Ihrer Eingabe zu entschuldigen. Ich habe Ihr Begehren gegenüber der gpA NRW mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht der gpa NRW zum Gesamtschule Windeck 1) Von: <<E-Mail-Adresse&…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht der gpa NRW zum Gesamtschule Windeck
Datum
5. Dezember 2023 08:36
Status
Warte auf Antwort
1) Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.3-5941/23 Betreff: Mein Schreiben vom 09.10.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung: Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht der gpa NRW zum Gesamtschule Windeck Mein Schreiben vom 09.10.2023 Sehr geehrter Herr Beier, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3-5941/23 Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck #285745
Datum
12. Dezember 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck Sehr geehrter Herr Beier, ich habe gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt noch einmal argumentiert, dass der Zugang unter den Voraussetzungen des IFG NRW geprüft werden muss und warte die Antwort erneut ab. Ich gehe aufgrund des bisherigen vorliegenden Schriftverkehrs davon aus, dass Sie den Beratungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt begehren. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14-209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 zum Beri…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14-209.2.3.3-5941/23 Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck #285745
Datum
18. März 2024 10:26
Status
14-209.2.3.3-5941/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.08.2023 zum Bericht der gpaNRW zur Gesamtschule Windeck Sehr geehrter Herr Beier, leider habe ich zu meiner Anfrage vom 7. März von Ihnen noch keine Rückmeldung erhalten. Sind Sie überhaupt noch an einer Vermittlung durch die LDI NRW interessiert? Mit freundlichen Grüßen