Bericht des Brandes vom 28.07.2023

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

- Bericht des Einsatzes vom 28.07.2023 (Brand in Berliner Hochhaus -> https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/hochhausbrand-berlin-102.html)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    15,93 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Beri…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Brandes vom 28.07.2023 [#286376]
Datum
17. August 2023 21:02
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Bericht des Einsatzes vom 28.07.2023 (Brand in Berliner Hochhaus -> https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/hochhausbrand-berlin-102.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 286376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286376/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres vorbezeichneten IFG-Antrages. Akt…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) Bericht des Brandes vom 28.07.2023 [#286376]
Datum
24. August 2023 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres vorbezeichneten IFG-Antrages. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden im Leitungsbereich des Einsatzbereiches 7 der Berliner Feuerwehr vorgehalten. Das bedeutet, ein Mitarbeiter des höheren Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im höheren Dienst 95,57 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von ca. 10 Minuten im höheren Dienst erforderlich sein. Damit wären Gebühren in Höhe von 15,93 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte ich bis zum 08.09.2023 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen