Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- den Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18

Hintergrund (wörtliches Zitat) gemäß Artikel der Frankfurter Rundschau vom 20.07.18 11:56 Uhr (https://www.fr.de/politik/schiessuebungen-namen-hitlers-10971114.html):

"Die deutschen Sicherheitsbehörden sehen laut einem aktuellen, internen Bericht des Bundesinnenministeriums, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, hingegen keine Hinweise auf einen „rechtsterroristischen Hintergrund“ der Gruppierung hierzulande. Den Verfassungsschutzbehörden lägen keine derartigen Erkenntnisse vor, heißt es in dem Dokument. „Combat 18 Deutschland“ werde zwar als neonazistisch, rassistisch und gewaltbereit eingestuft, der Name diene aber „vorwiegend als populäres Markenzeichen“."

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um Beachtung des öffentlichen Interesses bei der Abwägung der Herausgabe der Informationen sowie bei der Gebührenbemessung: Mit Hinblick auf den aufkeimenden rechten Terrorismus in Deutschland sowie dem rechten Hintergrund im Mordfall Lübcke/Stephan E ist diese Information für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen sowie um eine Antwort per E-Mail. Einer Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche ich.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Bericht des Bundesinn…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18 [#152070]
Datum
22. Juni 2019 13:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18 Hintergrund (wörtliches Zitat) gemäß Artikel der Frankfurter Rundschau vom 20.07.18 11:56 Uhr (https://www.fr.de/politik/schiessuebungen-namen-hitlers-10971114.html): "Die deutschen Sicherheitsbehörden sehen laut einem aktuellen, internen Bericht des Bundesinnenministeriums, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, hingegen keine Hinweise auf einen „rechtsterroristischen Hintergrund“ der Gruppierung hierzulande. Den Verfassungsschutzbehörden lägen keine derartigen Erkenntnisse vor, heißt es in dem Dokument. „Combat 18 Deutschland“ werde zwar als neonazistisch, rassistisch und gewaltbereit eingestuft, der Name diene aber „vorwiegend als populäres Markenzeichen“." Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um Beachtung des öffentlichen Interesses bei der Abwägung der Herausgabe der Informationen sowie bei der Gebührenbemessung: Mit Hinblick auf den aufkeimenden rechten Terrorismus in Deutschland sowie dem rechten Hintergrund im Mordfall Lübcke/Stephan E ist diese Information für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen sowie um eine Antwort per E-Mail. Einer Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche ich. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18 [#152070]
Datum
25. Juni 2019 09:01
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt- Gemäß § 41 Abs. 1 satz1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Anschrift. Vielen Dank! …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18 [#152070]
Datum
25. Juni 2019 10:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Anschrift. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ablehnungsbescheid
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
10. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen