Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18
Hintergrund (wörtliches Zitat) gemäß Artikel der Frankfurter Rundschau vom 20.07.18 11:56 Uhr (https://www.fr.de/politik/schiessuebungen-namen-hitlers-10971114.html):
"Die deutschen Sicherheitsbehörden sehen laut einem aktuellen, internen Bericht des Bundesinnenministeriums, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, hingegen keine Hinweise auf einen „rechtsterroristischen Hintergrund“ der Gruppierung hierzulande. Den Verfassungsschutzbehörden lägen keine derartigen Erkenntnisse vor, heißt es in dem Dokument. „Combat 18 Deutschland“ werde zwar als neonazistisch, rassistisch und gewaltbereit eingestuft, der Name diene aber „vorwiegend als populäres Markenzeichen“."
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um Beachtung des öffentlichen Interesses bei der Abwägung der Herausgabe der Informationen sowie bei der Gebührenbemessung: Mit Hinblick auf den aufkeimenden rechten Terrorismus in Deutschland sowie dem rechten Hintergrund im Mordfall Lübcke/Stephan E ist diese Information für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen sowie um eine Antwort per E-Mail. Einer Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche ich.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Juni 2019
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26. Juli 2019
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