Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags über die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsminister Spahn

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags über die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsminister Spahn

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht des Bundesrechnungshofs a…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags über die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsminister Spahn [#304630]
Datum
31. März 2024 10:34
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags über die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsminister Spahn
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304630/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfragen vom 29. und 31. März 2024 [#304538; #304630] Referat R-H Az. 20 60 12 - 29/2024 Sehr << An…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfragen vom 29. und 31. März 2024 [#304538; #304630]
Datum
2. April 2024 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 29/2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen vom 29. und 31. März 2024 sind bei uns eingegangen. Den Bericht über die Prüfung der Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit kann ich Ihnen derzeit leider nicht zur Verfügung stellen. Der Bundesrechnungshof kann Zugang zu seinen Prüfungsergebnissen gemäß § 96 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bundeshaushaltsordnung gewähren, wenn diese abschließend festgestellt bzw. abschließend vom Parlament beraten wurden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der von Ihnen genannte Bericht liegt momentan noch dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung vor. Der Bundesrechnungshof wird nach der parlamentarischen Beratung voraussichtlich Zugang zu dem Bericht ermöglichen. Wann genau dies der Fall sein wird, können wir gegenwärtig nicht abschätzen. Gerne halten wir Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfragen vom 29. und 31. März 2024 [#304538; #304630] [#304630] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 29. und 31. März 2024 [#304538; #304630] [#304630]
Datum
2. April 2024 16:21
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Über eine Benachrichtigung, wenn der Bericht freigegeben wurde, würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304630/