Bericht des Energiemanagements

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wo finde ich den aktuellen Bericht des Energiemanagements des Kreises MYK oder der Verbandsgemeinden des Kreises?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wo finde ich den aktuellen Bericht des Energiemanagem…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
12. November 2019 13:02
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wo finde ich den aktuellen Bericht des Energiemanagements des Kreises MYK oder der Verbandsgemeinden des Kreises? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November über fragd…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Antort: Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
11. Dezember 2019 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November über fragdenstaat.de und Ihr Interesse an den Klimaschutzbemühungen des Landkreises Mayen-Koblenz und seiner Verbandsgemeinden, das darin zum Ausdruck kommt. Die Energie- und Klimaschutzberichte für die Jahre 2016 - 2018 sowie weiterführende Informationen zur Thematik finden Sie unter https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Energie%20&%20Klima/Energie-%20und%20Klimaberichte/ auf der Homepage der Kreisverwaltung. Der Klimabericht für das Jahr 2019 wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 16. März 2020 vorgelegt. Bei Rückfragen oder Anmerkungen steht Ihnen das Klimaschutzmanagement des Landkreises Mayen-Koblenz gerne unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Berichte waren mir (bis auf den "neuen&quo…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antort: Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
12. Dezember 2019 13:44
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Berichte waren mir (bis auf den "neuen", 2018) bekannt. Meine Frage bezog sich allerdings geziehlt auf einen Bericht des Energiemanagements. Diesen konnte ich dort leider nicht finden. Erwartet habe ich Fakten und Zahlen wie z.B. im Klimaschutzkonzept: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Energie%20&%20Klima/Klimaschutzkonzept/ Ihr Management arbeitet doch sicherlich mit Zahlen die vergleichbar sind, um Erfolg und geführte Maßnamen zu prüfen. Dies fällt mir natürlich bei den Maßnahmenberichtern schwer. Ich bitte um die Daten, des Energiemanagements bzw. die Energiebilanzen. Oder wenn nicht vorhanden um eine Liste, der mitlerweile zertifizierten Stellen nach ISO 50001. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170298
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Energiemanagements“ vom 12.11.2019 (…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antort: Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
20. Januar 2020 17:08
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Energiemanagements“ vom 12.11.2019 (#170298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170298
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Wenn nach unserem Antwortschreiben vom 11. Dezember noc…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Antort: Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
29. Januar 2020 06:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Wenn nach unserem Antwortschreiben vom 11. Dezember noch einige Fragen offen sein sollten, wollen wir diese natürlich beantworten. Da sich Ihre Frage konkret auf die Energieberichte/-bilanzen bezieht, haben wir diese hausintern in die entsprechenden Abteilungen weitergeleitet, da diese nicht primär im Aufgabenbereich des Klimaschutzmanagements verortet sind. Sollten Sie konkrete Fragen zum energetischen Status Quo in den Städten/Verbandsgemeinden des Kreises mit Ihrer Anfrage beabsichtigt haben, möchten wir Sie dahingehend an die entsprechenden Kommunen verweisen. Sehr gerne können wir Ihnen dazu einen Kontakt bzw. eine Ansprechperson benennen. Sollten noch weitere Fragen oder Anmerkungen von Ihrer Seite vorliegen, würden wir uns freuen, auch gerne im direkten Dialog diese mit Ihnen zu erörtern. Für ein persönliches Treffen im Kreishaus stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, dass das Interesse im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes so großen Anklang in der Gesellschaft findet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in an welche Stelle wurde hausintern weitergeleitet? Und warum ist dies nicht primär im…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antort: Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
14. Februar 2020 11:15
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in an welche Stelle wurde hausintern weitergeleitet? Und warum ist dies nicht primär im Aufgabenbereich des Klimaschutzmanagements verortet? Ich möchte keinen großen Aufwand in den einzelnen Komunen erzeugen in dem ich massenhaft Anfragen versende. Die Letzten Zahlen waren ebenfals von der Kreisverwaltung und im Klimaschutzkonzept werden diese auch gefordert. Ich sehe übrigens mehr Vorteile in einer offenen und schriftlichen Information und möchte kein persönliches Gespräch suchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170298

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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich bestehen bei den Aufgaben des Klimaschutzmanagements Überschneidu…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Antort: Bericht des Energiemanagements [#170298]
Datum
19. Februar 2020 06:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich bestehen bei den Aufgaben des Klimaschutzmanagements Überschneidungspunkte zu den Bereichen Gebäude- und Energiemanagement. Gerade bei integrierten Klimaschutzkonzepten wie dem des Landkreises Mayen-Koblenz ist aber daneben eine Vielzahl verschiedener Aufgaben, Projekte und Maßnahmen zu koordinieren und umzusetzen, die nicht primär der (energetischen) Gebäudetechnik zuzuordnen sind. Der Verwaltungsgliederungsplan der Kreisverwaltung regelt daher für das Gebäude- und Energiemanagement folgende Zuständigkeiten: - Abteilung 1 / Referat 1.10 Kreishaus und Außenstellen (ohne Schulen) - Abteilung 4 / Referat 4.40 Kreiseigene Schulen Das Gebäude- und Energiemanagement der kommunalen Liegenschaften ist bei den Städten und Verbandsgemeinden angesiedelt. Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte nachfolgender Aufstellung: - Stadt Bendorf Stefan Groß 02622/703-308 <<E-Mail-Adresse>> - Stadt Mayen Zentrale (Die Stadt Mayen wird voraussichtlich ab 01.04.2020 einen Klimaschutzmanager einstellen) 02651 88-0 <<E-Mail-Adresse>> - VG Rhein-Mosel Thorsten Wuth 02607 49-339 <<E-Mail-Adresse>> - VG Vordereifel Zentrale 02651 8009-0 <<E-Mail-Adresse>> - VG Mendig Zentrale 02652/ 9800-0 <<E-Mail-Adresse>> - VG Maifeld Frank Schmitt 02654 9402-215 <<E-Mail-Adresse>> - VG Pellenz Oliver Fender 02632 299-100 <<E-Mail-Adresse>> - VG Vallendar Zentrale 0261 / 6503-0 <<E-Mail-Adresse>> - VG Weißenthurm Jennifer Vogt 02637/913-462 <<E-Mail-Adresse>> Die Berichte der beiden Abteilungen 1 und 4 sowie der Städte und Verbandsgemeinden für das Jahr 2019 sind Bestandteil des „3. Berichts zum Klimaschutz im Landkreis Mayen-Koblenz und seinen Kommunen“, der - wie wir mit unserer Mail vom 11.12.2019 bereits mitgeteilt hatten - dem Kreistag in seiner Sitzung am 16.03.2020 vorgelegt und danach auf der Homepage der Kreisverwaltung (https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Energie%20&%20Klima/Energie-%20und%20Klimaberichte/) zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird. Eine Aktualisierung der bei Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes vorgenommenen Energie- und CO2-Bilanzierung für die kommunalen Liegenschaften ist für die 2. Jahreshälfte 2020 geplant. Abschließend möchten wir auf Folgendes hinweisen: Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG in Verbindung mit Ziffer 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG muss ein Antrag auf Informationszugang die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden. Obwohl Ihre bisherigen Anfragen (#170298 / #170387 / #171979) diese Anforderungen nicht erfüllen, haben wir diese gerne beantwortet, da wir uns über Ihr Interesse an den Klimaschutzbemühungen des Landkreises sehr freuen. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir Sie bitten, uns bei ergänzenden bzw. neuen Anfragen Ihren Namen und vollständige Wohnanschrift mitzuteilen. Bei Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen