Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung

den Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung

[1] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/beschaffung-bei-der-bundeswehr-optimierung-33968

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht des Expertenrats zur Opti…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [#275730]
Datum
13. April 2023 16:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [1] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/beschaffung-bei-der-bundeswehr-optimierung-33968
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V463 Betreff:  Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [#275730]
Datum
25. April 2023 13:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V463 Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug:    Ihr Antrag vom 13. April 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 13. April 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V463 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Aktenzeichen: 39-22-17/A5/V463 Einer Herausgabe der Informationen stehen § 3 Nr. 4 IFG und § 3 Nr. 1b) IFG entgeg…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 39-22-17/A5/V463 Einer Herausgabe der Informationen stehen § 3 Nr. 4 IFG und § 3 Nr. 1b) IFG entgegen. Die begehrten Informationen sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Eine Prüfung der Einstufung wurde mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Einstufung fortbesteht.