Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung

den Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung

[1] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/beschaffung-bei-der-bundeswehr-optimierung-33968

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht des Expertenrats zur Opti…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [#272410]
Datum
8. März 2023 16:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [1] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/beschaffung-bei-der-bundeswehr-optimierung-33968
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung“ vom 08.0…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [#272410]
Datum
12. April 2023 15:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung“ vom 08.03.2023 (#272410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bezug: Ihr Antrag vom 08.03.2023, Ihre Mail vom 12.04.2023 Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1602 IFG Berlin, 13.04.2023…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1602IFG - AW: Bericht des Expertenrats zur Optimierung der Beschaffung [#272410]
Datum
13. April 2023 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihr Antrag vom 08.03.2023, Ihre Mail vom 12.04.2023 Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1602 IFG Berlin, 13.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Erinnerung zum Auskunftsersuchen gemäß § 1 Abs. 1 IFG vom 12.01.2023 ist im Bundesministerium für Digitales und Verkehr per E-Mail eingegangen. Vielen Dank für Ihre E-Mail in der o.g. Sache. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen Z26/286.2/1-1602IFG erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich nur unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Ich bitte um Verständnis für die Verspätung. Ihr Antrag ist jedoch im falschen Ressort gelandet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an das BMVg. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen