Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2023

Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2021

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht des GKV-SV zur Förderung der …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2023 [#300311]
Datum
16. Februar 2024 13:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300311/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31_12…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31_12_2023 ... [#300311]
Datum
19. Februar 2024 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2023 [#300311]
Datum
19. Februar 2024 14:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes und lasse Ihnen den beigefügten Bericht zukommen. Personenbezogene Daten wurden geschwärzt, da wir davon ausgehen, dass daran kein Informationsinteresse besteht. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie haben mir nun den Bericht aus dem Jahr 2021 geschickt. Ich würde allerdings sehr gerne den aktuell…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2023 [#300311]
Datum
20. Februar 2024 09:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben mir nun den Bericht aus dem Jahr 2021 geschickt. Ich würde allerdings sehr gerne den aktuellen Bericht aus dem Jahr 2023 einsehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300311/

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Bundesministerium für Gesundheit
Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31_12_2023 ... [#300311] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Bericht des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31_12_2023 ... [#300311]
Datum
21. Februar 2024 16:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 16. Februar 2024. Darin bitten sie um Übersendung des Berichts des GKV-SV zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V zum 31.12.2023. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen