Bericht G20 Akkreditierung Datenbanken

- den vertraulichen Bericht des BfDI über die staatliche Datenbanken in Bezug zu Akkreditierung von Journalist*innen beim G20-Gipfel in Hamburg

Das Hamburger Abendblatt berichtet über den Bericht: https://www.abendblatt.de/politik/article213510689/Akkreditierung-bei-G20-Massive-Kritik-an-Polizeikartei.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 2 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den vertr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Bericht G20 Akkreditierung Datenbanken [#168459]
Datum
12. Oktober 2019 23:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den vertraulichen Bericht des BfDI über die staatliche Datenbanken in Bezug zu Akkreditierung von Journalist*innen beim G20-Gipfel in Hamburg Das Hamburger Abendblatt berichtet über den Bericht: https://www.abendblatt.de/politik/article213510689/Akkreditierung-bei-G20-Massive-Kritik-an-Polizeikartei.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/005 II#0350 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Bericht G20 Akkreditierung Datenbanken" [#168459] # 25-780/005 II#0350
Datum
17. Oktober 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
443,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/005 II#0350 Sehr geehrter Herr Filter, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
633,0 KB
Johannes Filter
Kein Nachrichtentext
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Filter
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. November 2019
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
geschwärzt
383,1 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
745,7 KB