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Bericht "Kostenentwicklung bei Stuttgart 21"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

im Protokoll des "Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" des dt. Bundestages vom 16. Januar 2013 (htp://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a15/Tagesordnungen/archiv/90_Sitzung_16_01_2013.pdf) wird auf den Bericht des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung mit der Nummer Selbstbefassung 17(15)SB-116 bzw. auf den Bericht des Ministeriums mit der Nummer "17(15)486 Bericht" verwiesen. Bitte senden Sie mir diese im Auschuss verteilten Unterlagen zu oder falls möglich eine Möglichkeit diese Dokumente auf den Internetseiten Ihres Hauses öffentlich heruntzuladen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2013
  • Frist
    14. März 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Protokoll des…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht "Kostenentwicklung bei Stuttgart 21"
Datum
10. Februar 2013 20:28
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Protokoll des "Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" des dt. Bundestages vom 16. Januar 2013 (htp://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a15/Tagesordnungen/archiv/90_Sitzung_16_01_2013.pdf) wird auf den Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Nummer Selbstbefassung 17(15)SB-116 bzw. auf den Bericht des Ministeriums mit der Nummer "17(15)486 Bericht" verwiesen. Bitte senden Sie mir diese im Auschuss verteilten Unterlagen zu oder falls möglich eine Möglichkeit diese Dokumente auf den Internetseiten Ihres Hauses öffentlich heruntzuladen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. Februar 2013
Status
Anfrage abgelehnt
geschwärzt
76,3 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.