Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
in Ihrer Anfrage vom 12.07.2013 stellen Sie auf einen Presseartikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 11.07.2013 ab, in welchem die Videoüberwachung durch die Brandenburger Polizei thematisiert worden ist.
Grundlage dieses Artikels bildet der "Sechste Bericht des Ministers des Innern an den Ausschuss für Inneres des Landtages über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes" als Folge der jährlichen Berichtspflicht über Datenerhebungen durch die Polizei. Dieser ist vor kurzem (genauer Termin hier nicht bekannt) durch den Minister des Innern des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke unterzeichnet und der Landesregierung übergeben worden.
So Sie um Auszüge aus dem in Rede stehenden Bericht bzw. diesen in Gänze ersuchen, richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Landesregierung Brandenburg (
www.landtag.brandenburg.de) oder direkt an das Ministerium des Innern (
www.mi.brandenburg.de).
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Ebel
Behördliche Datenschutzbeauftragte
des Polizeipräsidiums
(Stabsbereich 4)
Tel. öff.: 0331/5686-775
dienstl.: 07-228-775
Fax öff.: 0331/283-3509
dienstl.: 07-241-3509
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
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Von: PPPOT Internetwache01
<<E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 05:10
An: PPPOT Lagedienst Postfach
Betreff: WG: Bericht über Datenerhebung durch die Polizei
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Von:
<<E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 05:09:31
An: PPPOT Internetwache01
Betreff: Bericht über Datenerhebung durch die Polizei
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgendes zu:
den Bericht über "verdeckte und offene Datenerhebungen der Polizei", von dem im folgenden Artikel (
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Brandenburg-ueberwacht-Staedte ) "Brandenburg überwacht Städte" die Rede ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in