Bericht über Datenerhebung durch die Polizei


den Bericht über "verdeckte und offene Datenerhebungen der Polizei", von dem im folgenden Artikel ( http://www.maz-online.de/Brandenburg/Brandenburg-ueberwacht-Staedte ) "Brandenburg überwacht Städte" die Rede ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2013
  • Frist
    13. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht über Datenerhebung durch die Polizei
Datum
12. Juli 2013 05:09
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
den Bericht über "verdeckte und offene Datenerhebungen der Polizei", von dem im folgenden Artikel ( http://www.maz-online.de/Brandenburg/Brandenburg-ueberwacht-Staedte ) "Brandenburg überwacht Städte" die Rede ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer Anfrage vom 12.07.2013 stellen Sie auf einen Presseartikel in de…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
WG: Bericht über Datenerhebung durch die Polizei
Datum
19. Juli 2013 10:37
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer Anfrage vom 12.07.2013 stellen Sie auf einen Presseartikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 11.07.2013 ab, in welchem die Videoüberwachung durch die Brandenburger Polizei thematisiert worden ist. Grundlage dieses Artikels bildet der "Sechste Bericht des Ministers des Innern an den Ausschuss für Inneres des Landtages über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes" als Folge der jährlichen Berichtspflicht über Datenerhebungen durch die Polizei. Dieser ist vor kurzem (genauer Termin hier nicht bekannt) durch den Minister des Innern des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke unterzeichnet und der Landesregierung übergeben worden. So Sie um Auszüge aus dem in Rede stehenden Bericht bzw. diesen in Gänze ersuchen, richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Landesregierung Brandenburg (www.landtag.brandenburg.de) oder direkt an das Ministerium des Innern (www.mi.brandenburg.de). ___________________ Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kerstin Ebel Behördliche Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums (Stabsbereich 4) Tel. öff.: 0331/5686-775 dienstl.: 07-228-775 Fax öff.: 0331/283-3509 dienstl.: 07-241-3509 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ________________________________ Von: PPPOT Internetwache01 <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 05:10 An: PPPOT Lagedienst Postfach Betreff: WG: Bericht über Datenerhebung durch die Polizei ------------------------------------------- Von: <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 05:09:31 An: PPPOT Internetwache01 Betreff: Bericht über Datenerhebung durch die Polizei Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: den Bericht über "verdeckte und offene Datenerhebungen der Polizei", von dem im folgenden Artikel ( http://www.maz-online.de/Brandenburg/Brandenburg-ueberwacht-Staedte ) "Brandenburg überwacht Städte" die Rede ist. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in