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Bericht über die Evaluierung der Zinsschranke

Evaluationsbericht über die Wirkung der Zinsschranke für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 durch das Bundeszentralamt für Steuern (Bericht vom 11. November2020)

Die Wirkung der Zinsschranke wurde intern für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 durch das Bundeszentralamt für Steuern evaluiert und mit Bericht vom 11. November 2020 abgeschlossen (28. Subventionsbericht des Bundes, S. 396).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Evaluationsberich…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht über die Evaluierung der Zinsschranke [#237152]
Datum
10. Januar 2022 11:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Evaluationsbericht über die Wirkung der Zinsschranke für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 durch das Bundeszentralamt für Steuern (Bericht vom 11. November2020) Die Wirkung der Zinsschranke wurde intern für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 durch das Bundeszentralamt für Steuern evaluiert und mit Bericht vom 11. November 2020 abgeschlossen (28. Subventionsbericht des Bundes, S. 396).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237152/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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