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Bericht über die Evaluierung der Zinsschranke
Anfrage an:
Bundeszentralamt für Steuern
Evaluationsbericht über die Wirkung der Zinsschranke für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 durch das Bundeszentralamt für Steuern (Bericht vom 11. November2020)
Die Wirkung der Zinsschranke wurde intern für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 durch das Bundeszentralamt für Steuern evaluiert und mit Bericht vom 11. November 2020 abgeschlossen (28. Subventionsbericht des Bundes, S. 396).
Ergebnis der Anfrage
Bericht nicht erhalten, da BZSt nicht befugt ist, diesen weiterzugeben. Antwort kam innerhalb der Frist.
Information nicht vorhanden
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Datum2. Januar 2022
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5. Februar 2022
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