Bericht zu Ergebnissen des Pilotbetriebs der KI-Software zur Suizidprävention (JVA Düsseldorf)

Anfrage an: Landtag NRW

bitte senden Sie mir den Bericht (Vorlage) des Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtages zu, in dem die Ergebnisse des Testbetriebs der KI-Software zur Suizidprävention beschrieben werden und auf den die WAZ in ihrer Berichterstattung Bezug nimmt:

https://www.waz.de/politik/landespolitik/neue-technik-soll-vor-selbstmorden-im-gefaengnis-warnen-id233676413.html

"Wie es in dem Bericht an den Rechtsausschuss heißt, reichte das „Training“ des Systems mit 20 Videos nicht aus."

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bi…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zu Ergebnissen des Pilotbetriebs der KI-Software zur Suizidprävention (JVA Düsseldorf) [#291309]
Datum
30. Oktober 2023 12:41
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir den Bericht (Vorlage) des Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtages zu, in dem die Ergebnisse des Testbetriebs der KI-Software zur Suizidprävention beschrieben werden und auf den die WAZ in ihrer Berichterstattung Bezug nimmt: https://www.waz.de/politik/landespolitik/neue-technik-soll-vor-selbstmorden-im-gefaengnis-warnen-id233676413.html "Wie es in dem Bericht an den Rechtsausschuss heißt, reichte das „Training“ des Systems mit 20 Videos nicht aus."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291309/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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