Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023

den "Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023", der im MAZ-Artikel vom 25. Oktober 2023 (Seite 13) referenziert wird.

Nach Aussagen von Pete Heuer sind laut Vorblatt zum Bericht sicherheitsrelevante Informationen entfernt worden. Folgt man dieser Information, ist eine Freigabe des Dokuments möglich. Bei weiteren nötigen Schwärzungen bin ich einverstanden, sofern es nach dem AIG unbedingt nötig ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 7 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
25. Oktober 2023 09:44
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den "Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023", der im MAZ-Artikel vom 25. Oktober 2023 (Seite 13) referenziert wird. Nach Aussagen von Pete Heuer sind laut Vorblatt zum Bericht sicherheitsrelevante Informationen entfernt worden. Folgt man dieser Information, ist eine Freigabe des Dokuments möglich. Bei weiteren nötigen Schwärzungen bin ich einverstanden, sofern es nach dem AIG unbedingt nötig ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Schindler, sofern nicht bereits durch die Poststelle erfolgt, bestätige ich Ihnen den Eingang …
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
1. November 2023 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, sofern nicht bereits durch die Poststelle erfolgt, bestätige ich Ihnen den Eingang hiermit. Inhaltlich bitte ich Sie um Verständnis, dass ich zunächst die Stadtverordneten in den entsprechenden Ausschüssen informieren möchte. Gerne können wir Ende November einen Termin vereinbaren, in welchem ich Ihnen dann die Gelegenheit gebe, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Ich erlaube mir bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass ich bei weitergehenden Informationen im Zuge der Akteneinsicht einen sehr engen Spielraum habe. Sicher verstehen Sie, dass ich Informationen, welche nach meiner fachlichen Einschätzung geeignet sind die IT-Sicherheit und damit den Schutz der auf diesen verarbeitenden umfassenden Daten zu gefährden nicht bekannt geben werde. Diese müssen als schutzwürdigen Belange bewertet werden. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass Sie in der kommenden Woche mit meinem Sekretariat (Frau Hoch) einen persönlichen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Guten Tag, danke für Ihre Email und die Empfangsbestätigung. Nach §7 Abs. 3 AIG habe ich Akteneinsicht in der Fo…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
1. November 2023 10:26
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Email und die Empfangsbestätigung. Nach §7 Abs. 3 AIG habe ich Akteneinsicht in der Form der Übermittelung elektronischer Dokumente bzw. hilfsweise der Übermittlung von Vervielfältigungen beantragt. Eine Terminvereinbarung zur persönlichen Einsichtnahme ist daher nicht nötig. Dieser Antrag auf Einsicht nach dem AIG ist unabhängig von den Rechten von Stadtverordneten auf Einsicht. Es gibt keine Sperrwirkung von eventuell noch stattfindenden Informationsveranstaltungen gegenüber diesem Antrag. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
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Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. November 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Re: Nutzung meines E-Mail-Postfachs Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir eine E-Mail an <<E-Mail-Ad…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
Re: Nutzung meines E-Mail-Postfachs
Datum
1. November 2023 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> gesendet. Dabei handelt es sich um mein persönliches Postfach. Dieses soll nur für vertraulich an mich gerichtete Mitteilungen verwendet werden. In allen anderen Fällen senden Sie Ihre E-Mails bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Eine parallele Versendung ist nicht erforderlich. E-Mails an mein persönliches E-Mail-Postfach werden nachrangig gelesen und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Guten Tag, (erneute Sendung wegen unterschiedlicher Emailadressen und Autoresponder) danke für Ihre Email und die…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
1. November 2023 10:43
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, (erneute Sendung wegen unterschiedlicher Emailadressen und Autoresponder) danke für Ihre Email und die Empfangsbestätigung. Nach §7 Abs. 3 AIG habe ich Akteneinsicht in der Form der Übermittelung elektronischer Dokumente bzw. hilfsweise der Übermittlung von Vervielfältigungen beantragt. Eine Terminvereinbarung zur persönlichen Einsichtnahme ist daher nicht nötig. Dieser Antrag auf Einsicht nach dem AIG ist unabhängig von den Rechten von Stadtverordneten auf Einsicht. Es gibt keine Sperrwirkung von eventuell noch stattfindenden Informationsveranstaltungen gegenüber diesem Antrag. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290956 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mathias Schindler
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023“ vom 25.10.2023 …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
28. November 2023 06:56
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023“ vom 25.10.2023 (#290956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mathias Schindler
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023“ [#290956]
Datum
1. Dezember 2023 09:02
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290956/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die auskunftspflichtige Stelle auch über einen Monat nach der Antragsstellung weder die geforderten Informationen herausgibt noch einen Zwischenbescheid geschrieben hat. Die Empfangsbestätigung der Behörde vom 1. November lässt darauf schließen, dass es einige gravierende Missverständnisse zur Natur des AIG gibt. Meine Bitte um elektronische Übermittlung wurde ignoriert und es scheint die Fehlauffassung vorzuliegen, dass Auskunftsersuchen nach dem AIG in einem zeitlichen Konkurrenzverhältnis zu den Berichtspflichten der Verwaltung gegenüber Stadtverordneten stehen. Das eine hat mit dem anderen m.E.n. nichts miteinander zu tun, es ist für eine Behörde nicht zulässig, die Einsicht in ein Dokument zu verweigern, auch wenn dies ihrer eigenen Choreographie der Berichterstattung widerspricht. Ich bin mir bewusst, dass bei diesem Dokument möglicherweise Ausnahmetatbestände des AIG greifen, die die Herausgabe des kompletten Dokumentes in ungeschwärzter Form nicht möglich macht. Aber es wäre gerade Sache eines ordentlichen AIG-Verfahrens, hierüber Klarheit zu bekommen und dann den Zugang zu den unkritischen Teilen zu erhalten. Nach den Presseberichten über den Bericht (der Presse scheint das Dokument offenbar schon in Teilen oder vollständig vorzuliegen) scheint es so zu sein, dass der allergrößte Teil gerade nicht von den Ausnahmetatbeständen des AIG erfasst ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 290956.pdf Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Schindler, zunächst muss ich mich entschuldigen, dass ich erst heute Gelegenheit habe auf Ihre…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
28. Dezember 2023 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, zunächst muss ich mich entschuldigen, dass ich erst heute Gelegenheit habe auf Ihren Antrag vom 25.10.2022 zu antworten. Ich habe Ihren Antrag einer Bewertung unterzogen. In dieser waren u.a. die Bestimmungen aus § 4 AIG zu berücksichtigen. Der von Ihnen erbetene "Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023" wird hier als vertraulich klassifiziert. Dies ist erforderlich, da hierin trotz großer Sorgfalt weiterhin Informationen enthalten sind, welche unter Umständen geeignet sind in Kombination mit anderen, nicht im Bericht enthaltenen Informationen, Angriffe auf die IT-Systeme der Landeshauptstadt Potsdam zu planen und durchzuführen. Im Sinne der IT-Sicherheit und des Datenschutzes verfahren wir hier grundsätzlich nach dem Vorsichtsprinzip. In der Sitzung des Ausschusses der Stadtverordnetenversammlung für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung am 21.10.2023 wurde daher der von Ihnen erbetene Bericht auch ausschließlich im nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung behandelt. Entsprechend § 4 (2) Ziff. 4 lehne ich Ihren Antrag hiermit ab. Ich kann aus Ihrer Begründung auch nicht entnehmen, dass hier Ihr Interesse an der Einsichtnahme dem entgegenstehenden öffentlichen Interesse vorzuziehen ist. Auch die unautorisierte Weitergabe des Berichtes an die MAZ begründet kein Recht auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Ihr Zeichen: : Dc/002/23/2040 Liebe << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 11. Dezember…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
29. Dezember 2023 13:56
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: : Dc/002/23/2040 Liebe << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 11. Dezember. am 28. Dezember habe ich eine Ablehnung meines AIG-Antrages an die LHP Potsdam erhalten. Eine Kopie des Schreibens finden Sie auf fragdenstaat.de auf https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-zum-it-sicherheitsvorfall-12-2022-03-2023/#nachricht-861130 War meine ursprüngliche Kontaktaufnahme an die LDA im Kern wegen der verzögerten Bearbeitung und der Nichtberücksichtigung meiner Bitte um elektronische Übermittlung, möchte ich ergänzend vortragen, dass nach meiner ersten Einschätzung diese Ablehnung aus mehreren Gründen mangelhaft ist. Ich habe erhebliche Zweifel, dass eine saubere Auslegung des Auffangtatbestandes des § 4 Abs. 2 Nr. 4 AIG das Vorgehen der auskunftspflichtigen Stelle stützt. Nach Angabe der LHP ist der Bericht "als vertraulich klassifiziert". Es ist nicht klar, ob sich dies auf die VSA BB bezieht, die ein "VS-VERTRAULICH" als Einstufungsgrad kennt. Unabhängig davon interpretiere ich das AIG so, dass selbst eine ordnungsgemäße und korrekte Einstufung eines Dokumentes nicht automatisch zu einer Ablehnung eines AIG-Antrages führen kann (insbesondere nicht ohne Prüfung der Möglichkeit einer teilweisen Schwärzung). Inhaltlich ist die Begründung der Ablehnung nicht überzeugend und beschränkt sich mehrheitlich auf den Zirkelschluss der Vertraulichkeit durch Behauptung der Vertraulichkeit. Die LHP war so freundlich, auf eine Rechtsmittelbelehrung zu verzichten, was den Zeitdruck für weitere Rechtsmittel nimmt. Ich bin Ihnen weiterhin für die Unterstützung dankbar und würde mich sehr über eine Einschätzung durch die LDA freuen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Mathias Schindler
Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrag auf Akteneinsicht durch die Landeshauptstadt Potsdam vom 28.…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
9. Januar 2024 17:33
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrag auf Akteneinsicht durch die Landeshauptstadt Potsdam vom 28. Dezember 2023 Sehr << Anrede >> ich lege gegen Ihren Bescheid vom 28. Dezember 2023 auf meinen Antrag auf Akteneinsicht vom 25. Oktober 2023 Widerspruch ein.   Ich beantrage: 1. Der ablehnende Bescheid vom 28. Dezember 2023 wird aufgehoben. 2. die Akteneinsicht in den Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 wie im Antrag vom Oktober 2023 beschrieben wird gewährt. Vor Abfassung der Widerspruchsbegründung beantrage ich nach §§ 79, 29 VwVfG Einsicht in die Akte des AIG-Antrages. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Mathias Schindler
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25. Oktober 2023 bei der Landeshauptstadt Potsdam [#290956] Sehr <<…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25. Oktober 2023 bei der Landeshauptstadt Potsdam [#290956]
Datum
15. Januar 2024 08:50
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Januar mit ihrer Einschätzung und Beurteilung. Ich habe am 9. Januar Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht (per Email, da ich davon ausgehe das der Zugang für eine elektronische Zustellung eröffnet ist) und gem. §§ 79, 29 VwVfG Einsicht in die AIG-Akte der Landeshauptstadt beantragt, bevor ich eine Begründung des Widerspruchs verfasse. Hierauf ist noch keine Bestätigung oder sonstige Reaktion erfolgt. In Ihrem Schreiben erwähnen Sie, dass die einfache E-Mail der LHP nicht den Schriftformerfordernissen an eine Ablehnung genügt. Dies, zusammen mit den anderen von Ihnen erwähnten Mängeln und Unklarheiten bei der von der LHP beabsichtigten Ablehnung bestärken mich in meiner Einschätzung, dass es vermutlich besser ist, wenn Sie sich als Behörde an die LHP wenden. Hat die LHP jemals auf ihre erste Aufforderung zur Stellungnahme wie im Brief vom 11. Dezember erwähnt reagiert? Ich gehe davon aus, dass eine solche Stellungnahme Teil der AIG-Akte sein müsste, deren Einsicht ich mit Verweis auf das VwVfG beantragt habe.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Schindler, ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Bescheidung Ihres Antrages schriftlich erfo…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
29. Januar 2024 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Bescheidung Ihres Antrages schriftlich erfolgen muss. Die von Ihnen mit Ihrem Antrag angegebene Bitte um Antwort an Ihre E-Mail Adresse genügt dem Schriftformerfordernis nicht. Daher bitte ich Sie die mit meiner E-Mail vom 28.12.2023 angegebene Entscheidung als Vorinformation zu betrachten. Um Ihren Antrag nun kurzfristig zu beantworten bitte ich Sie um Zusendung Ihrer postalischen Adresse. Gleichzeitig möchte ich Ihnen nochmals anbieten sich, unbeschadet der schriftlichen Entscheidung, im Rahmen eines persönlichen Termins zu dem Sachverhalt auszutauschen. Gerne können Sie sich dazu zur Terminvereinbarung an mein Sekretariat wenden. Sie erreichen dieses telefonisch unter 0331 289 1301. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Guten Tag [geschwärzt], meine Postadresse ist [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen […
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
9. Februar 2024 09:45
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], meine Postadresse ist [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290956 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Antrag auf Akteneinsicht vom 25.10.2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT- Sicherheitsvorfall 12/2022-03/202…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023
Datum
16. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Akteneinsicht vom 25.10.2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT- Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 Sehr geehrter Herr Schindler, ihren obigen Antrag habe ich zuständigkeitshalber geprüft. In diesem baten Sie um Zusendung des Berichts zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023, auf welchem in einem Artikel der MAZ vom 25.10.2023 referenziert wurde. In Ihrem Antrag baten Sie um eine Antwort per E-Mail. Ihrer Bitte entsprechend habe ich per E-Mail vom 28.12.2023 auf Ihren Antrag geantwortet. Wie ich Ihnen mit meiner E-Mail vom 29.01.2024 mit- geteilt habe, ist eine Beantwortung von Anfragen nach dem AIG jedoch an die Schriftform gebunden. Insofern bitte ich um Verständnis, dass meine E-Mail nur als Zwischenstand bewertet werden soll. Für die Irritation bitte ich um Entschuldigung. Da formell zu Ihrer Anfrage erst mit diesem Schreiben ein Bescheid ergeht, bitte ich um Verständnis, dass Ihr per E-Mail zugegangener Widerspruch vom 09.01.2024 bitte mit Bezug auf das nunmehr hier vorliegende Schreiben ggfs. neu eingereicht werden müsste, alternativ mit Ihrem Einverständnis als Widerspruch gegen diesen Bescheid gewertet wird. Um hier diesem formalen Erfordernis gerecht zu werden beantworte ich Ihre Anfrage im Folgenden und es ergeht folgende Entscheidung: Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 25.10.2023 (Anfragenummer 290956) lehne ich, abweichend zu meiner E-Mail vom 28.12.2023, nach § 4 (1) Ziff. 4 AIG ab. Begründung: In dem besagten Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 sind Informationen enthalten, deren Bekanntgabe eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen könnte. Der öffentlichen Sicherheit ist auch die Integrität der IT-Infrastruktur im Sinne der ordnungsgemäßen Auf- gabenerfüllung der Landeshauptstadt Potsdam zuzuordnen. Nach einem Urteil des Verwaltungsge- richts Potsdam (Urteil vom 22.02.2019, 9 K 1214/16) liegt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit schon dann vor, wenn sie verursacht „werden könnte". Es bedarf hier zudem nicht der Dar-legung einer konkreten Gefährdung. Da es sich bei den Bestimmungen des § 4 (1) AIG um zwingen- de Geheimhaltungsvorschriften handelt, ist zudem eine Abwägung mit Ihrem Einsichtsinteresse nicht vorgesehen. In dem von Ihnen angeforderten Bericht sind Inhalte zu den internen Prozessen und Zuständigkeiten bei der Behandlung des Vorfalls enthalten, welche hier zukünftig bei vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig zur Anwendung kommen werden. Auch behandelt er identifizierte Verbesserungspotenzi- ale, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig behoben werden konnten. Die Kenntnis der beschriebenen Prozesse, Zuständigkeiten, ergriffenen Maßnahmen und identifizierten Verbesse- rungspotenziale ist in hohem Maße geeignet, künftige Angriffe auf die IT-Infrastruktur der Landes- hauptstadt Potsdam zu planen, woraus sich die dargelegte erhebliche Gefahr für die öffentliche Si- cherheit ableitet. Der Abschnitt 4 des Berichts behandelt den Komplex „Krisenmanagement, Krisen- kommunikation und genutzte Kommunikationskanäle". Es werden darin auch im Punkt 4.2 Angaben zum „IT-Krisenteam" gemacht. Unter Abschnitt 5 werden umfassende Angaben zu den vorgenomme- nen technischen Maßnahmen und zu den Entscheidungsprozessen gemacht. Auch wenn der Bericht bspw. keine Namen von Mitarbeitern meines Fachbereichs enthält, sind die Angaben hinreichend genau um in Kombination mit anderen Informationen bspw. Methoden des Social Engineering anzuwenden. Weiterhin behandelt der Bericht auch, wie oben angegeben, Anga- ben zu ergriffenen technischen Maßnahmen. Diese beinhalten zwar nicht konkrete Produkte, jedoch ist es potenziellen Angreifern mit den behandelten Begriffen möglich, Angriffsvektoren einzugrenzen und weitere Recherchen bei der Planung von Angriffen gezielter vornehmen zu können. Der Ausschlussgrund nach § 4 (1) Ziff. 4 AIG besteht dabei nicht nur bezogen auf einzelne Bestand- teile des Berichts, sondern erfasst diesen im Ganzen. Zwar ist dem Antragsteller der übrige Teil der Akte zugänglich zu machen, soweit der Schutz der in den §§ 4 und 5 genannten Belange durch Aus- sonderung von Aktenteilen oder Einzeldaten gewährleistet werden kann. Der Bericht zum IT- Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 ist als Einheit zu betrachten, da dessen Aussagen und Feststel- lungen ineinandergreifen und aufeinander aufbauen. Eine Aufspaltung in schützenswerte und nicht schützenswerte Bestandteile ist nicht möglich (vgl. zu Kaufverträgen und Kaufvorgängen VG Köln, U. v. 27.01.2011 — 6 K4165/09; VG Potsdam, B. v. 09.06.2011 —VG 9 L246/11 und B. v. 10.02.2012 — VG 9 L 713/11). Nach § 6 (1) Satz 9 AIG haben Sie die Möglichkeit, gemäß § 11(2) Satz 1 AIG die Landesdaten- schutzbeauftragte anzurufen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass derzeit eine zusätzliche öffentliche Fassung eines Abschluss- berichtes erstellt ist, welche demnächst auch über das Ratsinformationssystem öffentlich zugänglich sein wird. Ich hoffe, dass die darin enthaltenen Informationen für Sie ausreichend sind. Rechtsbehelfsbelehrung; Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder beim Fachbe- reich E-Government oder bei jeder anderen Dienststelle innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam, Sitz in 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mathias Schindler
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 13. Februar 2024 hat mich erreicht. Ich gebe mein Einverständnis…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
17. Februar 2024 20:42
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 13. Februar 2024 hat mich erreicht. Ich gebe mein Einverständnis, dass mein Widerspruch vom 9. Januar 2024 zusammen mit dem Antrag auf Akteneinsicht in die AIG-Verfahrensakte nach VwVfG als Widerspruch und Antrag auf Akteneinsicht bezogen auf den Bescheid vom 13. Februar 2024 gewertet wird. Ich bitte um Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Mathias Schindler
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihr Schreiben vom 23. Januar 2024. Heute ist der schriftliche Abl…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
17. Februar 2024 20:53
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihr Schreiben vom 23. Januar 2024. Heute ist der schriftliche Ablehnungsbescheid der LHP Potsdam auf meinen Akteneinsichtsantrag vom Oktober 2023 zum Bericht über den IT-Sicherheitsvorfall angekommen. Eine (um Namen geschwärzte) Kopie des Schreibens der LHP finden Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-zum-it-sicherheitsvorfall-12-2022-03-2023 Der Bescheid vom 13. Februar weicht sowohl in den zitierten Rechtsgrundlagen, der inhaltlichen Begründung und - wohltuend - auch in formaler Hinsicht massiv von dem per Email versandten "Bescheid" vom Dezember ab, kommt in der Sache aber zum gleichen Ergebnis. Ich habe der LHP auf ihre Bitte um Einverständnis geantwortet, meinen Widerspruch vom Dezember 2023 als Widerspruch (und Antrag auf Akteneinsicht nach VwVfG in die AIG-Akte) gegen den Bescheid vom 13. Februar 2024 zu werten. Nach § 6 AIG wende ich mich an Sie, weil ich mich in meinen Rechten auf Akteneinsicht verletzt sehe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widerspruchs zu meiner Entscheidung vom 13.…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
19. Februar 2024 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widerspruchs zu meiner Entscheidung vom 13.02.2024. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Schindler, für die Prüfung und weitere Bearbeitung Ihres Widerspruchs darf ich Sie noch um ein…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
1. März 2024 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, für die Prüfung und weitere Bearbeitung Ihres Widerspruchs darf ich Sie noch um eine nähere Begründung bitten. Auf Grundlage der Begründung erfolgt dann hier eine Prüfung und Entscheidung dazu. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Sehr << Anrede >> Sie bitten in Ihrer Email vom 1. März um eine Begründung meines Widerspruchs. Daz…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
1. März 2024 11:24
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie bitten in Ihrer Email vom 1. März um eine Begründung meines Widerspruchs. Dazu verweise ich auf meinen Widerspruch, dessen Eingang sie bereits bestätigt haben. In diesem Widerspruch habe ich erklärt,dass ich vor Abfassung der Widerspruchsbegründung Einsicht in die AIG-Akte beantrage (und habe Ihnen mit dem VwVfG auch die passende Rechtsgrundlage genannt). Bitte kontaktieren Sie mich zeitnah, sollte es Probleme, Fragen oder Anmerkungen zur Einsicht in die Akte zu meinem AIG-Antrag geben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Mathias Schindler
Sehr [geschwärzt], Ihr Zeichen: [geschwärzt] ich möchte auf zwei Neuigkeiten hinweisen. Die Stadt Potsdam stellt …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 25. 10. 2023 (Anfragenummer: 290956): Bericht zum IT-Sicherheitsvorfall 12/2022-03/2023 [#290956]
Datum
1. März 2024 11:39
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ihr Zeichen: [geschwärzt] ich möchte auf zwei Neuigkeiten hinweisen. Die Stadt Potsdam stellt offenbar eine "öffentliche Fassung" des Berichts bereit (die URL ist https://egov.potsdam.de/public/vo020?9--attachments-expandedPanel-content-body-rows-1-cells-2-cell-link&VOLFDNR=2001920&refresh=false, der Titel ist Öffentlicher Bericht zur IT-Bedrohungslage vom 28. Dezember 2022 bis 30. März 2023) In der PNN und der MAZ sind in den letzten Tagen zwei Artikel erschienen, die die interne Fassung und die öffentliche Fassung miteinander vergleichen und die herausgestrichenen Teile umfangreich würdigen (https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/aufarbeitung-der-cyberkrise-potsdamer-rathaus-streicht-kritik-aus-bericht-zur-it-sicherheit-11267305.html und https://www.maz-online.de/lokales/potsdam/potsdam-macht-untersuchungsbericht-zum-hackerangriff-aufs-rathaus-oeffentlich-UTGLZDEEMRES3JLKG3GUI67HPA.html?cx_testId=3&cx_testVariant=cx_1&cx_artPos=2#cxrecs_s). Insbesondere die MAZ-Darstellung stellt dabei auf Änderungen ab, die sich weniger durch die Sorge um das Bekanntwerden von sicherheitskritischen Interna erklären lassen. Die LHP hat den Eingang meines Widerspruchs gegen den abgelehnten AIG-Antrag am 19. Februar bestätigt. Heute kam eine Nachfrage zur Begründung meines Widerspruches. Ich habe geantwortet, dass ich - wie im Widerspruch geschrieben - zunächst nach VwVfG Einsicht in die AIG-Akte nehmen möchte. Hierauf gab es noch keine Reaktion. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290956 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Akteneinsicht Sicherheitsvorfall/Anfragenummer: 290956 Sehr geehrter Herr Schindler, nachfolgend sende ich Ihnen …
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
Akteneinsicht Sicherheitsvorfall/Anfragenummer: 290956
Datum
13. März 2024 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, nachfolgend sende ich Ihnen Terminvorschläge zur Anfragenummer: 290956 Akteneinsicht bei der Landeshauptstadt Potsdam. Montag, 25. März 2024 um 10:00 Uhr oder Mittwoch, 27. März 2024 um 11:30 Uhr Der Termin findet in unseren Geschäftsräumen in der Hegelallee 6 - 10 (Haus 7, Raum 106) in 14469 Potsdam statt. Bitte senden Sie mir eine kurze Bestätigung, welcher Termin für Sie passend ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: Akteneinsicht Sicherheitsvorfall/Anfragenummer: 290956 [#290956] Guten Tag << Anrede >> danke für…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Akteneinsicht Sicherheitsvorfall/Anfragenummer: 290956 [#290956]
Datum
13. März 2024 11:33
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> danke für Ihre Email. Ich nehme den Termin Montag, 25. März 2024 um 10:00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
AW: Akteneinsicht Sicherheitsvorfall/Anfragenummer: 290956 [#290956] Sehr geehrter Herr Schindler, besten Dank fü…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Akteneinsicht Sicherheitsvorfall/Anfragenummer: 290956 [#290956]
Datum
13. März 2024 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Sollten Sie Rückfragen haben, kommen Sie gern auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Mathias Schindler
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vom 25. Oktober 2023 [#290956] Guten Tag, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vom 25. Oktober 2023 [#290956]
Datum
28. März 2024 15:55
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Bereitstellung der Unterlagen aus der AIG-Akte. Nach der Einsicht möchte ich jetzt wie besprochen eine kurze Begründung meines Widerspruchs nachreichen. Der Ablehnungsbescheid vom 13. Februar 2024 ist aufzuheben, da die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Ziff 4 AIG nicht gegeben sind. In Ihrer Ablehnung stellen Sie auf die letzte Alternative ab nach der das Bekanntwerden des Akteninhalts "eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen könnte". Es fehlt bereits an grundlegenden Hinweisen, wonach die von Ihnen geschilderte hypothetische Verwendung von einzelnen Informationen "erheblich" sein sollte. Selbst wenn es nicht einer "konkreten Gefahr" bedarf, setzt der Begriff der erheblichen Gefahr das Vorhandensein tatsächlicher Anhaltspunkte voraus. Eine erhebliche Gefahr muss durch konkrete Tatsachen belegt werden, bloße Vermutungen oder Erfahrungswerte reichen nicht aus. Zu der Frage, ob tatsächlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursacht werden könnte, gehört auch die Berücksichtigung, dass der Bericht bereits einem weiten Personenkreis bekannt ist und - in Teilen - durch die Presse und andere rezipiert und kommentiert wurde. Die LHP hat zudem eine öffentliche Version des Berichts erstellt und veröffentlicht. Dieses Handeln steht im Widerspruch zu der Behauptung, wonach der Bericht zum Vorfall als Einheit zu begreifen ist und eine Aufspaltung nicht möglich sei. Der zeitliche Abstand zum Ereignis sorgt dafür, dass ein hypothetischer Angreifer, der mit den im Bericht enthaltenen Informationen über Prozesse und Zuständigkeiten zunehmend davon ausgehen müsste, dass diese zum heutigen Zeitpunkt hinfällig, verändert oder schlichtweg nicht mehr anwendbar sind. Die Begründung der Ablehnung meines AIG-Antrages verkennt, dass Social Engineering bereits dauerhaft ein Problem für Verwaltung, Firmen und Privatpersonen ist und hinreichend viele Startpunkte für entsprechende Angriffe gegen die LHP existieren. § 4 Abs. 1 Ziffer 4 letzte Alternative verlangt jedoch, dass eine erhebliche Gefahr verursacht werden *könnte*. Eine Gefahr, die bereits existiert, fällt nicht darunter und der Bescheid enthält keine Ausführungen, wonach eine zusätzliche oder neue oder verschärfte Gefahr verursacht werden könnte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290956/