Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Herausgabe des „Bericht[s] zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie des „Bericht[s] zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ in Form von PDF-Dateien gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Sachliche Begründung:
In Ihrer E-Mail vom 17.02.2023 wurde mir mitgeteilt, dass lediglich eine Veröffentlichung „intern im THW“ und keine „Veröffentlichung außerhalb des THW“ vorgesehen sei. Mir ist bekannt, dass diese interne Veröffentlichung inzwischen erfolgte. Begründet wurde dieses Vorgehen insbesondere mit dem „Versprechen der Vertraulichkeit“ gegenüber den befragten Einsatzkräften sowie mit der Zweckbindung (Lessons Learned).
Zum Zeitpunkt der Umfrage war ich THW-Helfer und habe selbst an der Umfrage teilgenommen. Aus den ergänzenden Unterlagen, welche mir vorliegen, wurde ein „Versprechen der Vertraulichkeit“ in dieser Form nicht zugesichert. Auf Grund der hohen Anzahl an Befragten und der anonymisierten Auswertung sind Vertraulichkeit und Datenschutz einzelner Helfer oder sogar einzelner Einheiten bzw. Ortsverbände mehr als ausreichend gesichert. Dies wurde mir von THW-Helfer, welchen die Berichte bereits vorliegen, so bestätigt. Außerdem stände eine Veröffentlichung in keiner Weise im Widerspruch dazu THW-intern aus den Erkenntnissen in den Berichten Lehren zu ziehen (Lessons Learned). Ein Interesse der befragten THW-Helfer anderen Personen vorzuenthalten ebenfalls daraus Lehren ziehen zu können ist nicht ersichtlich.
Vielmehr sprechen eine Reihe von Argumenten für eine uneingeschränkte Veröffentlichung: Bedingt durch den Klimawandel ist davon auszugehen, dass die Flutkatastrophe 2021 nicht die letzte Ihrer Art sein wird. Viele Menschen mussten 2021 in RLP und NRW sterben. Daraus folgend besteht ein besonderes Interesse der Bevölkerung an der Arbeit des THWs. Transparenz/Öffentlichkeit ist ein Ausfluss unseres Grundgesetzes, da sie wichtig sind für unsere Demokratie. Ebenfalls wäre eine Veröffentlichung im Sinne von Risikokommunikation (Wissen über die Leistungsfähigkeit von zuständigen Behörden) angebracht. Auch andere BOS sollten die Chance bekommen von den Erfahrungen des THW zu profitieren. Darüber hinaus wären die Berichte erst dann für wissenschaftliche Arbeit nutzbar, wenn sie veröffentlicht wären (Zitierbarkeit).

Rechtliche Begründung:
Bei den zwei Berichten handelt es sich um amtliche Informationen, § 2 Satz 1 Nr. 1 IFG. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundesbehörde. Somit besteht meinerseits grundsätzlich ein Anspruch gemäß § 1 Abs. 1 IFG. Meiner Einschätzung fällt die Arbeit des THW zwar grundsätzlich in den Bereich der inneren Sicherheit, jedoch würden einer Veröffentlichung dieser amtlichen Informationen keine Ausnahmen gemäß § 3 IFG entgegenstehen. Meines Wissens sind die Berichte nicht als Verschlusssache eingestuft. Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 5 IFG (Informationszugang innerhalb eines Monats) hin. Eine Erhebung von Gebühren oder Auslagen würde ich aufgrund des geringen Aufwands für unangebracht halten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermi…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ [#279339]
Datum
20. Mai 2023 10:29
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Herausgabe des „Bericht[s] zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie des „Bericht[s] zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ in Form von PDF-Dateien gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sachliche Begründung: In Ihrer E-Mail vom 17.02.2023 wurde mir mitgeteilt, dass lediglich eine Veröffentlichung „intern im THW“ und keine „Veröffentlichung außerhalb des THW“ vorgesehen sei. Mir ist bekannt, dass diese interne Veröffentlichung inzwischen erfolgte. Begründet wurde dieses Vorgehen insbesondere mit dem „Versprechen der Vertraulichkeit“ gegenüber den befragten Einsatzkräften sowie mit der Zweckbindung (Lessons Learned). Zum Zeitpunkt der Umfrage war ich THW-Helfer und habe selbst an der Umfrage teilgenommen. Aus den ergänzenden Unterlagen, welche mir vorliegen, wurde ein „Versprechen der Vertraulichkeit“ in dieser Form nicht zugesichert. Auf Grund der hohen Anzahl an Befragten und der anonymisierten Auswertung sind Vertraulichkeit und Datenschutz einzelner Helfer oder sogar einzelner Einheiten bzw. Ortsverbände mehr als ausreichend gesichert. Dies wurde mir von THW-Helfer, welchen die Berichte bereits vorliegen, so bestätigt. Außerdem stände eine Veröffentlichung in keiner Weise im Widerspruch dazu THW-intern aus den Erkenntnissen in den Berichten Lehren zu ziehen (Lessons Learned). Ein Interesse der befragten THW-Helfer anderen Personen vorzuenthalten ebenfalls daraus Lehren ziehen zu können ist nicht ersichtlich. Vielmehr sprechen eine Reihe von Argumenten für eine uneingeschränkte Veröffentlichung: Bedingt durch den Klimawandel ist davon auszugehen, dass die Flutkatastrophe 2021 nicht die letzte Ihrer Art sein wird. Viele Menschen mussten 2021 in RLP und NRW sterben. Daraus folgend besteht ein besonderes Interesse der Bevölkerung an der Arbeit des THWs. Transparenz/Öffentlichkeit ist ein Ausfluss unseres Grundgesetzes, da sie wichtig sind für unsere Demokratie. Ebenfalls wäre eine Veröffentlichung im Sinne von Risikokommunikation (Wissen über die Leistungsfähigkeit von zuständigen Behörden) angebracht. Auch andere BOS sollten die Chance bekommen von den Erfahrungen des THW zu profitieren. Darüber hinaus wären die Berichte erst dann für wissenschaftliche Arbeit nutzbar, wenn sie veröffentlicht wären (Zitierbarkeit). Rechtliche Begründung: Bei den zwei Berichten handelt es sich um amtliche Informationen, § 2 Satz 1 Nr. 1 IFG. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundesbehörde. Somit besteht meinerseits grundsätzlich ein Anspruch gemäß § 1 Abs. 1 IFG. Meiner Einschätzung fällt die Arbeit des THW zwar grundsätzlich in den Bereich der inneren Sicherheit, jedoch würden einer Veröffentlichung dieser amtlichen Informationen keine Ausnahmen gemäß § 3 IFG entgegenstehen. Meines Wissens sind die Berichte nicht als Verschlusssache eingestuft. Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 5 IFG (Informationszugang innerhalb eines Monats) hin. Eine Erhebung von Gebühren oder Auslagen würde ich aufgrund des geringen Aufwands für unangebracht halten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279339/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 20.05.2023. Nach Einholu…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ [#279339]
Datum
23. Mai 2023 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 20.05.2023. Nach Einholung der erforderlichen Informationen werde ich mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite „Frag den Staat“ nicht sichergestellt. Ich möchte Sie daher bitten, mir für die Zustellung des Bescheides eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
persönliche E-Mail-Adresse Der Bitte eine persönliche E-Mail-Adresse bereitzustellen bin ich nachgekommen. Dies ha…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
persönliche E-Mail-Adresse
Datum
23. Mai 2023
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
1.pdf
382,1 KB
Der Bitte eine persönliche E-Mail-Adresse bereitzustellen bin ich nachgekommen. Dies habe ich nicht über diese Plattform, sondern per E-Mail getan.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich Bezug auf unser Telefonat vom 25.05.2023. Sie teilten mir mit, da…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ [#279339]
Datum
3. Juni 2023 11:49
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich Bezug auf unser Telefonat vom 25.05.2023. Sie teilten mir mit, dass Sie/das THW IFG-Anfragen gemäß vorgaben des BMI bearbeitet. Daher bitte ich Sie mir parallel zur Prüfung meiner Anfrage die Dokumente zu diesen Vorgaben, möglichst über diese Plattform, zukommenzulassen. Insbesondere geht es mir um die Frage, weshalb Sie trotz des Urteils "OVG NRW 16 A 857/21" eine private E-Mail-Adresse erbeten hatten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279339/
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Bitte um Bereitstellung der Vorgaben des Bundesministeriums des Inn…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
AW: Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ [#279339]
Datum
7. Juni 2023 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Bitte um Bereitstellung der Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann ich nicht entsprechen. Die Vorgaben sind bereits öffentlich für jedermann zugänglich, ich verweise hier auf die Anwendungshinweise des BMI (Internetseite www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de der Bundesregierung). Zusätzlich möchte ich Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass das Urteil des OVG Münster im Verfahren 16 A 857/21, auf welches Sie sich beziehen, nicht rechtskräftig ist. Die Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen des IFG und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Bis zu einer rechtskräftigen höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird an der Maßgabe festgehalten, von IFG Antragstellern die Mitteilung der Postanschrift und damit eine eindeutige Identifizierung zu erbitten. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Ihrer ersten Antwort vom 23.05. erläuterten Sie, dass Ihrer rechtlichen Einschät…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ [#279339]
Datum
11. Juni 2023 21:17
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrer ersten Antwort vom 23.05. erläuterten Sie, dass Ihrer rechtlichen Einschätzung nach ein Verwaltungsakt an eine persnliche E-Mail-Adresse bekanntgegeben werden kann. Daraufhin teilte ich Ihnen am 23.05. eine persönliche E-Mail-Adresse (per Mail, nicht über diese Plattform) mit. Somit sollte der Bearbeitung meiner Anfrage nichts im Wege stehen. Für den Verweis auf die Internetseite mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift bedanke ich mich recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279339/

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Bescheid, Entscheidung über meinen Antrag, Anlagen Per E-Mail wurde mir ein Bescheid inklusive Anlagen zukommen ge…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid, Entscheidung über meinen Antrag, Anlagen
Datum
14. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Per E-Mail wurde mir ein Bescheid inklusive Anlagen zukommen gelassen. Die Entscheidung über den Antrag ist für mich zufriedenstellend

Dokumente