Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie „Bericht zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Herausgabe des „Bericht[s] zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021“ sowie des „Bericht[s] zur Einsatznachbereitung Starkregenereignis „Bernd“ 2021 – Managementfassung“ in Form von PDF-Dateien gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Sachliche Begründung:
In Ihrer E-Mail vom 17.02.2023 wurde mir mitgeteilt, dass lediglich eine Veröffentlichung „intern im THW“ und keine „Veröffentlichung außerhalb des THW“ vorgesehen sei. Mir ist bekannt, dass diese interne Veröffentlichung inzwischen erfolgte. Begründet wurde dieses Vorgehen insbesondere mit dem „Versprechen der Vertraulichkeit“ gegenüber den befragten Einsatzkräften sowie mit der Zweckbindung (Lessons Learned).
Zum Zeitpunkt der Umfrage war ich THW-Helfer und habe selbst an der Umfrage teilgenommen. Aus den ergänzenden Unterlagen, welche mir vorliegen, wurde ein „Versprechen der Vertraulichkeit“ in dieser Form nicht zugesichert. Auf Grund der hohen Anzahl an Befragten und der anonymisierten Auswertung sind Vertraulichkeit und Datenschutz einzelner Helfer oder sogar einzelner Einheiten bzw. Ortsverbände mehr als ausreichend gesichert. Dies wurde mir von THW-Helfer, welchen die Berichte bereits vorliegen, so bestätigt. Außerdem stände eine Veröffentlichung in keiner Weise im Widerspruch dazu THW-intern aus den Erkenntnissen in den Berichten Lehren zu ziehen (Lessons Learned). Ein Interesse der befragten THW-Helfer anderen Personen vorzuenthalten ebenfalls daraus Lehren ziehen zu können ist nicht ersichtlich.
Vielmehr sprechen eine Reihe von Argumenten für eine uneingeschränkte Veröffentlichung: Bedingt durch den Klimawandel ist davon auszugehen, dass die Flutkatastrophe 2021 nicht die letzte Ihrer Art sein wird. Viele Menschen mussten 2021 in RLP und NRW sterben. Daraus folgend besteht ein besonderes Interesse der Bevölkerung an der Arbeit des THWs. Transparenz/Öffentlichkeit ist ein Ausfluss unseres Grundgesetzes, da sie wichtig sind für unsere Demokratie. Ebenfalls wäre eine Veröffentlichung im Sinne von Risikokommunikation (Wissen über die Leistungsfähigkeit von zuständigen Behörden) angebracht. Auch andere BOS sollten die Chance bekommen von den Erfahrungen des THW zu profitieren. Darüber hinaus wären die Berichte erst dann für wissenschaftliche Arbeit nutzbar, wenn sie veröffentlicht wären (Zitierbarkeit).
Rechtliche Begründung:
Bei den zwei Berichten handelt es sich um amtliche Informationen, § 2 Satz 1 Nr. 1 IFG. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundesbehörde. Somit besteht meinerseits grundsätzlich ein Anspruch gemäß § 1 Abs. 1 IFG. Meiner Einschätzung fällt die Arbeit des THW zwar grundsätzlich in den Bereich der inneren Sicherheit, jedoch würden einer Veröffentlichung dieser amtlichen Informationen keine Ausnahmen gemäß § 3 IFG entgegenstehen. Meines Wissens sind die Berichte nicht als Verschlusssache eingestuft. Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 5 IFG (Informationszugang innerhalb eines Monats) hin. Eine Erhebung von Gebühren oder Auslagen würde ich aufgrund des geringen Aufwands für unangebracht halten.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Mai 2023
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24. Juni 2023
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