Bericht zur Evaluierung der Regeln des Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln) durch die Rechtsstellungskommission vom Mai 2023
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im zweiten vorläufigen Umsetzungsbericht der GRECO Staatengruppe gegen Korruption (vom 17.06.2022, veröffentlicht am 22.11.2022)
https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a91741
zu << Adresse entfernt >> berichtet die Organisation, sie sei darauf hingewiesen worden, "dass sich in der Gesetzesbegründung [der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG), Anm. des Antragstellers] die Forderung nach einer Evaluierung der Regeln des Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln) durch die Rechtsstellungskommission findet. Diese Evaluierung soll im Mai 2023 abgeschlossen sein und ihre Ergebnisse sollen dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des
Bundestages vorgelegt werden." RN 37
Im Folgenden wird der Erwartung Ausdruck gegeben, dass dieser Evaluierungsbericht auch veröffentlicht wird:
"GRECO freut sich darauf, genauere Informationen zur Veröffentlichung des ersten Berichts über Ermittlungen und Sanktionen durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des
Bundestages sowie zur Evaluierung der aktuell geltenden Regeln zu erhalten."
Bitte senden Sie mir den Bericht zur Evaluierung der Regeln des Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln) durch die Rechtsstellungskommission vom Mai 2023 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Juni 2023
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28. Juli 2023
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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