Berichte an das BMI über die veranlassten und umgesetzten Maßnahmen im Sinne des Erlasses B2 - 52004/444#3
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Erlass B2 - 52004/444#3 vom 19.06.2018 wurden Sie vom BMI aufgefordert "über das Veranlasste und die Umsetzung dieser Entscheidung kurzfristig und belastbar - zunächst bis auf weiteres täglich - [zu] berichten"
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die täglichen Berichte, für den Zeitraum 20.06.2018 bis 10.08.2018, welche Sie dem BMI zugeschickt haben entsprechend der Anforderung im Erlass B2 - 52004/444#3.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum10. August 2018
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11. September 2018
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