Berichte an das BMI über die veranlassten und umgesetzten Maßnahmen im Sinne des Erlasses B2 - 52004/444#3

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Erlass B2 - 52004/444#3 vom 19.06.2018 wurden Sie vom BMI aufgefordert "über das Veranlasste und die Umsetzung dieser Entscheidung kurzfristig und belastbar - zunächst bis auf weiteres täglich - [zu] berichten"

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die täglichen Berichte, für den Zeitraum 20.06.2018 bis 10.08.2018, welche Sie dem BMI zugeschickt haben entsprechend der Anforderung im Erlass B2 - 52004/444#3.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Erlass B2 - 52004/444#3 vom 19.06.2018 wurde…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte an das BMI über die veranlassten und umgesetzten Maßnahmen im Sinne des Erlasses B2 - 52004/444#3 [#32784]
Datum
10. August 2018 14:22
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Erlass B2 - 52004/444#3 vom 19.06.2018 wurden Sie vom BMI aufgefordert "über das Veranlasste und die Umsetzung dieser Entscheidung kurzfristig und belastbar - zunächst bis auf weiteres täglich - [zu] berichten" Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die täglichen Berichte, für den Zeitraum 20.06.2018 bis 10.08.2018, welche Sie dem BMI zugeschickt haben entsprechend der Anforderung im Erlass B2 - 52004/444#3. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Ihr IFG-Antrag vom 10. August 2018 an die Bundespolizei/ 71- 10 00 11 0003 Band 18-22 Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 10. August 2018 an die Bundespolizei/
Datum
13. August 2018 13:47
Status
Warte auf Antwort
71- 10 00 11 0003 Band 18-22 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihren Antrag vom 10. August 2018 (#32784) und werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 10. August 2018 an die Bundespolizei/ [#32784] Sehr geehrt<< Anrede >> meine I…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 10. August 2018 an die Bundespolizei/ [#32784]
Datum
11. September 2018 05:17
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berichte an das BMI über die veranlassten und umgesetzten Maßnahmen im Sinne des Erlasses B2 - 52004/444#3“ vom 10.08.2018 (#32784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
AW: Ihr IFG-Antrag vom 10. August 2018 an die Bundespolizei/ [#32784] 71 - 100011 - 0003 - 22/2018 Sehr geehrtAnt…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 10. August 2018 an die Bundespolizei/ [#32784]
Datum
11. September 2018 10:11
Status
Warte auf Antwort
71 - 100011 - 0003 - 22/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Ich werde unaufgefordert auf Sie zu kommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen