Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit"

Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" im September 2021

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
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Betreff
Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#231587]
Datum
23. Oktober 2021 12:49
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" im September 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231587/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns ei…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#231587]
Datum
16. November 2021 10:48
Status
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in las Cabras, nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorh…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#231587]
Datum
1. März 2022 06:41
Status
Guten Tag, Antragsteller/in las Cabras, nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Dennoch stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung. Im OZG-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" hat im Laufe des vergangenen Jahres eine umfassende fachliche Vorbetrachtung und Leistungsklärung stattgefunden. Dabei fiel auf, dass die Verwaltungsleistung ausschließlich für die Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-Leistung 10447) benötigt wird. "Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit" stellt in der Praxis eine Voraussetzung für die Personenbeförderungsgenehmigung dar. Daher hat das Land Hessen als Federführer für das Themenfeld "Mobilität & Reisen" diese Leistung bei der Umsetzung bereits mitgedacht. Nach Abstimmung mit dem Land Hessen wurde klar, dass die eigenständige (und zusätzliche) Umsetzung der Leistung in Hamburg damit obsolet ist. In der Folge wurde das Umsetzungsprojekt beendet. Mittel wurden lediglich bis zur Klärung dieses Sachverhaltes im Sommer 2021 ausgereicht. Zuviel gezahlte Mittel wurden zurückgeführt. Die dahinterstehende Verwaltungsleistung wird nicht digital umgesetzt. Eine Depriorisierung hat nicht stattgefunden. Die OZG-Leistung wurde auf der OZG-Informationsplattform als "Priorität 3 (mittlere Priorität)" geführt, soll nun jedoch gelöscht werden. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen