Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit"

Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" bis 30. Juni 2021

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#225874]
Datum
30. Juli 2021 21:42
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" bis 30. Juni 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225874/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 30.07.21. Innerhalb der Bearbeitungsfrist k…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#225874]
Datum
27. August 2021 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 30.07.21. Innerhalb der Bearbeitungsfrist kann Ihre Anfrage in der Sache leider nicht beantwortet werden, da uns derzeit eine große Anzahl paralleler Anfragen erreicht, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir daher die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Wir werden so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit"“ [#225874]
Datum
28. August 2021 09:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225874/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Verlängerung durch die Senatskanzlei ist nicht berechtigt. Wie ich dem Portal fragdenstaat.de entnommen habe, ist dies zwischenzeitlich bereits Standard, dass die Fristen einfach verlängert werden. Die Senatskanzlei hätte seit 2012 mit dem Erlaß des HmbTG Zeit gehabt, die internen Prozesse so zu organisieren, dass sie die gesetzlichen Fristen einhalten kann. Das Versagen der Senatskanzlei ist jedoch kein Grund, die gesetzlichen Fristen zu überschreiten. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt komplex und kompliziert ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Die Senatskanzlei muss hier lediglich ein Dokument weiterleiten, nicht jedoch hier große Veränderungen vornehmen, was die Senatskanzlei bislang tut. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225874.pdf Anfragenr: 225874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225874/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben zu diesem Thema fünf Auskunftsanfragen an die Hamburger …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#225874]
Datum
4. November 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben zu diesem Thema fünf Auskunftsanfragen an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und teilen Ihnen mit, dass ein entsprechendes Dokument für den von Ihnen angefragten Zeitraum hier nicht vorliegt. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> für welchen Zeitraum liegen die Berichte für das Umsetzungsprojekt denn vor? Mit f…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#225874]
Datum
19. November 2021 18:06
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für welchen Zeitraum liegen die Berichte für das Umsetzungsprojekt denn vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225874/

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Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in las Cabras, nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorh…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" [#225874]
Datum
1. März 2022 06:39
Status
Guten Tag, Antragsteller/in las Cabras, nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Dennoch stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung. Im OZG-Umsetzungsprojekt "Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit" hat im Laufe des vergangenen Jahres eine umfassende fachliche Vorbetrachtung und Leistungsklärung stattgefunden. Dabei fiel auf, dass die Verwaltungsleistung ausschließlich für die Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-Leistung 10447) benötigt wird. "Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit" stellt in der Praxis eine Voraussetzung für die Personenbeförderungsgenehmigung dar. Daher hat das Land Hessen als Federführer für das Themenfeld "Mobilität & Reisen" diese Leistung bei der Umsetzung bereits mitgedacht. Nach Abstimmung mit dem Land Hessen wurde klar, dass die eigenständige (und zusätzliche) Umsetzung der Leistung in Hamburg damit obsolet ist. In der Folge wurde das Umsetzungsprojekt beendet. Mittel wurden lediglich bis zur Klärung dieses Sachverhaltes im Sommer 2021 ausgereicht. Zuviel gezahlte Mittel wurden zurückgeführt. Die dahinterstehende Verwaltungsleistung wird nicht digital umgesetzt. Eine Depriorisierung hat nicht stattgefunden. Die OZG-Leistung wurde auf der OZG-Informationsplattform als "Priorität 3 (mittlere Priorität)" geführt, soll nun jedoch gelöscht werden. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen