Berichte der Netzbetreiber zur Auslastung der Netze

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im "Bericht zur Auslastung der Telekommunikationsnetze" vom 25. März 2020 verweisen Sie zur Auslastung der Infrastruktur auf tägliche Berichte der Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur. Bitte lassen Sie mir die bislang eingegangen Berichte zukommen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
Dominik Hayon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Be…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
Berichte der Netzbetreiber zur Auslastung der Netze [#183423]
Datum
26. März 2020 11:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Bericht zur Auslastung der Telekommunikationsnetze" vom 25. März 2020 verweisen Sie zur Auslastung der Infrastruktur auf tägliche Berichte der Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur. Bitte lassen Sie mir die bislang eingegangen Berichte zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon Anfragenr: 183423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183423 Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 26.03.2020. Nach Prüfung…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Berichte der Netzbetreiber zur Auslastung der Netze [#183423]
Datum
1. April 2020 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hayon, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 26.03.2020. Nach Prüfung Ihres Antrags werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass durch Ihren Antrag die Belange der Unternehmen b…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Berichte der Netzbetreiber zur Auslastung der Netze [#183423]
Datum
8. April 2020 13:58
Status
Sehr geehrter Herr Hayon, ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass durch Ihren Antrag die Belange der Unternehmen berührt sind, die die angeforderten Lageberichte an die Bundesnetzagentur senden. Daher wird es nötig sein, ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Bevor dieses eingeleitet werden kann bedarf es Ihrerseits nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG einer Begründung. Das Verfahren wird sich dadurch verlängern, so dass die Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG nicht mehr gewahrt werden kann. Sofern Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten wollen, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen und entsprechend zu begründen. Im Übrigen würde ein Drittbeteiligungsverfahren dann zu einer Gebührenpflicht führen. Gebühren können bis zu einem Höchstbetrag von 500 € entstehen, die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand und kann leider erst im Nachhinein genau angegeben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, mit E-Mail vom 08.04.2020 informierte ich Sie darüber, dass durch Ihren Antrag die Bela…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Berichte der Netzbetreiber zur Auslastung der Netze [#183423]
Datum
20. Mai 2020 17:13
Status
Sehr geehrter Herr Hayon, mit E-Mail vom 08.04.2020 informierte ich Sie darüber, dass durch Ihren Antrag die Belange der Unternehmen betroffen sind, die die Lageberichte zur Auslastung ihrer Netze an die Bundesnetzagentur senden, und mit diesen ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen ist. Dazu wies ich Sie darauf hin, dass es zur Einleitung dieses Verfahrens nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG einer Begründung bedarf. Bisher habe ich diesbezüglich keine Antwort von Ihnen erhalten. Sollten Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich Sie mir eine entsprechende Antwort inklusive Begründung - spätestens bis zum 03.06.2020 - zu liefern. Ansonsten werde ich das Verfahren schließen. Mit freundlichen Grüßen