Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft in Duisburg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen.

„Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“
http://web.archive.org/web/20190131204526/https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html

Das ist Grund genug auch die Konzepte dieser Firma auch für die Stadt Duisburg zu hinterfragen.

Internetrecherchen nach den Volltext-Konzepten waren bisher ohne Erfolg geblieben. Bitte übersenden Sie mir alle für die Stadt Duisburg erstellten Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte" als pdf-Dateien.

Sollten bereits Urteile zur Schlüssigkeit dieser Konzepte vorliegen, so bitte ich um Nennung der Aktenzeichen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Schnelle schnörkelfreie Antwort und konstruktives Zuarbeiten. Super.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft in Duisburg [#181734]
Datum
2. März 2020 12:31
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen. „Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“ http://web.archive.org/web/20190131204526/https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html Das ist Grund genug auch die Konzepte dieser Firma auch für die Stadt Duisburg zu hinterfragen. Internetrecherchen nach den Volltext-Konzepten waren bisher ohne Erfolg geblieben. Bitte übersenden Sie mir alle für die Stadt Duisburg erstellten Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte" als pdf-Dateien. Sollten bereits Urteile zur Schlüssigkeit dieser Konzepte vorliegen, so bitte ich um Nennung der Aktenzeichen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181734 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft in Duisburg [#181734]
Datum
2. März 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre E-mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
WG: Ihr Antrag nach dem Infomationsfreiheitsgesetz vom 02.03.2020; Anfragenr. 181734 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Infomationsfreiheitsgesetz vom 02.03.2020; Anfragenr. 181734
Datum
30. März 2020 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Rückmeldung des Amtes für Soziales und Wohnen zu Ihrem o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihr Antrag nach dem Infomationsfreiheitsgesetz vom 02.03.2020; Anfragenr. 181734 [#181734] Sehr geehrteAnt…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach dem Infomationsfreiheitsgesetz vom 02.03.2020; Anfragenr. 181734 [#181734]
Datum
1. April 2020 08:52
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Hinweis war gut gemeint, aber leider nicht zielführend. "Bezüglich der angefragten Gerichtsentscheidungen verweise ich auf das Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg Mitteilungsvorlage mit der Drucksachennummer DS 18-0981/1". Meine Suche auf Ihrer Seite blieb erfolglos. Vielleicht können Sie den exakten Link auffinden. Auch der Hinweis in den "Das "schlüssige Konzept" für Duisburg wurde durch eine Beratungsfirma erstellt." beantwortet meine Anfrage nicht ausreichend. Wurden alle Konzepte (auch 2017 +2019) durch Analyse & Konzepte erstellt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181734 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Duisburg
AW: WG: Ihr Antrag nach dem Infomationsfreiheitsgesetz vom 02.03.2020; Anfragenr. 181734 [#181734] Sehr geehrteAnt…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach dem Infomationsfreiheitsgesetz vom 02.03.2020; Anfragenr. 181734 [#181734]
Datum
6. April 2020 07:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gerne helfe ich Ihnen mit den entsprechenden Links weiter: 1. Link zur Mitteilungsvorlage 18-0981/1: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20080796 2. Alle Konzepte zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenzen für die Stadt Duisburg wurden durch die Beratungsfirma Analyse & Konzepte erstellt. Siehe dazu Titelblatt der Berichte unter: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/Duisburger_Richtlinien_zu_den_Kosten_der_Unterkunft.php ( Links und Downloads) Mit freundlichen Grüßen