Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft in Duisburg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen.
„Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“
http://web.archive.org/web/20190131204526/https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html
Das ist Grund genug auch die Konzepte dieser Firma auch für die Stadt Duisburg zu hinterfragen.
Internetrecherchen nach den Volltext-Konzepten waren bisher ohne Erfolg geblieben. Bitte übersenden Sie mir alle für die Stadt Duisburg erstellten Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte" als pdf-Dateien.
Sollten bereits Urteile zur Schlüssigkeit dieser Konzepte vorliegen, so bitte ich um Nennung der Aktenzeichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Schnelle schnörkelfreie Antwort und konstruktives Zuarbeiten. Super.
https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro…
Anfrage erfolgreich
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Datum2. März 2020
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4. April 2020
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