Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft

Anfrage an: Landratsamt Kronach

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Bundessozialgericht hat in sechs Entscheidungen 6 Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte als unzureichend zurückgewiesen und erneut auf die Veröffentlichungspflicht hingewiesen.

Bei meine Recherchen konnte ich die für den Kreis Kronach erstellten Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte nicht finden.

Zum Abgleich der Konzepte mit den in Kürze erwarteten Veröffentlichungen des BSG-Entscheidungen bitte ich um die Nennung der Links, bzw. die Übersendung der Konzepte als pdf-Datei.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozi…
An Landratsamt Kronach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#130292]
Datum
11. April 2019 10:21
An
Landratsamt Kronach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozialgericht hat in sechs Entscheidungen 6 Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte als unzureichend zurückgewiesen und erneut auf die Veröffentlichungspflicht hingewiesen. Bei meine Recherchen konnte ich die für den Kreis Kronach erstellten Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte nicht finden. Zum Abgleich der Konzepte mit den in Kürze erwarteten Veröffentlichungen des BSG-Entscheidungen bitte ich um die Nennung der Links, bzw. die Übersendung der Konzepte als pdf-Datei. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Ko…
An Landratsamt Kronach Details
Von
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Betreff
AW: Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#130292]
Datum
18. Mai 2019 09:05
An
Landratsamt Kronach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ vom 11.04.2019 (#130292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Kronach
Kosten der Unterkunft Sehr geehrteAntragsteller/in die von der Firma Analyse & Konzepte ermittelten und fortg…
Von
Landratsamt Kronach
Betreff
Kosten der Unterkunft
Datum
7. Juni 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die von der Firma Analyse & Konzepte ermittelten und fortgeschriebenen Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft im Landkreis Kronach sind auf der Homepage des Landkreises unter Soziale Angelegenheiten veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten der Unterkunft [#130292] Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie meine Anfrage nach der Übersend…
An Landratsamt Kronach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft [#130292]
Datum
9. Juni 2019 08:51
An
Landratsamt Kronach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie meine Anfrage nach der Übersendung der vollständigen Konzepte nicht beantwortet. Zur Überprüfbarkeit der Datenerhebung durch Betroffene ist die Veröffentlichung der Volltext-Konzepte unvermeidbar. Diese konnte ich jedoch auf Ihrer Seite nicht finden. Sozialgerichte haben regelmäßig sogar die Rohdaten für die Ermittlung der Mietobergrenzen eingefordert. Sollten die Konzepte nicht veröffentlicht sein, ist nach der neueren Rechtsprechung davon auszugehen, dass die vorgelegten Zahlen nicht rechts-sicher sein dürften. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Kosten der Unterkunft [#130292] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berichte des…
An Landratsamt Kronach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft [#130292]
Datum
14. März 2020 14:52
An
Landratsamt Kronach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berichte des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ vom 11.04.2019 (#130292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 309 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130292