Berichterstattung DigitalFirst April 2021

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst an das Lenkungs- bzw. Steuerungsgremium sowie die Auftraggeberin des Programms im April 2021

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
21. Juni 2021 17:12
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst an das Lenkungs- bzw. Steuerungsgremium sowie die Auftraggeberin des Programms im April 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
14. Juli 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berichterstattung DigitalFirst April 2021“ [#223819]
Datum
20. Juli 2021 13:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/berichterstattung-digitalfirst-april-2021/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Senatskanzlei scheint hier auf Zeit zu arbeiten, ohne dass die Absicht dahinter offenliegt. Möglicher Weise nutzt die Zeit der Amtsverweserschaft des HmbBfDI, um einem Antwortverhalten aus dem Weg zu gehen. Es fällt auf, dass die Senatskanzlei seit 1,5 Monaten keinerlei Anfragen mehr bearbeitet und lediglich auf Zeit spielt. Diese Vorgehensweise ist vom Gesetzgeber ausdrücklich auf den Ausnahmefall begrenzt worden und nur für besonders komplexe Fragestellungen gedacht. Vorliegend handelt es sich um eine einfache Fragestellung, einer im Projektgeschäft nach den Standardmethoden üblichen Berichterstattung in Lenkungs- oder Steuerungsgremien für Projekte. Hier ist nicht erkennbar, dass es sich um eine besonders komplexe Fragestellung handelt, es sei denn, die Senatskanzlei mißachtet moderne Projektmethoden und will in diesem Fall durch eine gezielte Hinhalte- und Zermürbungstaktik davon ablenken. Dazu ist jedoch die Möglichkeit des § 13 Abs. 5 HmbTG nicht gedacht. Die Senatskanzlei reklamiert hierbei, dass sie eine große Anzahl von Fragen erreichen. Dann müßte eigentlich ein beständiger Fortschritt der Beantwortung sichtbar sein. Wie bereits dargelegt, wird die Frist jedoch seit Anfang Juni 2021 beständig lediglich verlängert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223819.pdf Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Berichterstattung Digital First (I3/2307/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 20.7.2021 i…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Berichterstattung Digital First (I3/2307/2021)
Datum
23. Juli 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 20.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe betr. die Berichterstattung DigitalFirst April 2021 wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2307/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 2021. die Berichterstattung der Programmleitu…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
30. Juli 2021 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 2021. die Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst erfolgt aus einer datenbankgestützten Fachanwendung. Die Berichterstattungsunterlagen für den Monat April 2021 aus dieser Fachanwendung hätten einen erheblichen Umfang. Zur Bearbeitung Ihres Antrags hinsichtlich der Übersendung dieser Dokumente wäre es daher notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung im Hinblick auf ggf. enthaltene personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit, damit wir die anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Dass aus einer Datenbank die Daten mit Bewertung kommen, ist eher unw…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
2. August 2021 18:19
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Dass aus einer Datenbank die Daten mit Bewertung kommen, ist eher unwahrscheinlich. Z.B. ist die Bewertung von Risiken eine sehr individuelle Sache, ebenso von Verzögerungen im Programm. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Senatskanzlei hat in der Sache https://fragdenstaat.de/a/223819/ am 30.7.202…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2307/2021 Vermittlung bei Anfrage „Berichterstattung DigitalFirst April 2021“ [#223819]
Datum
30. August 2021 02:55
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Senatskanzlei hat in der Sache https://fragdenstaat.de/a/223819/ am 30.7.2021 zwar geantwortet. Eine Berichterstattung an ein Lenkungsgremium wird jedoch nicht unmittelbar aus einer "Anwendung" erzeugt. Hierzu erfolgen entsprechende Bewertungen und Mitigationen zu bestehenden Risiken sowie Abweichungsanalysen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223819.pdf Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst (I3/2307/2021) Sehr Antragsteller/in ich bezi…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst (I3/2307/2021)
Datum
16. September 2021 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 20.7.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 21.6.2021 an die Senatskanzlei (SK) gewandt und Auskunft beantragt über die Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst an das Lenkungs- bzw. Steuerungsgremium sowie die Auftraggeberin des Programms im April 2021. Nachdem die SK zunächst nicht geantwortet hatte, hat sie am 30.7.2021 schließlich in Aussicht gestellt, Ihnen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Diese würden aus einem datenbankgestützten Fachverfahren erzeugt und hätten einen erheblichen Umfang. Aus diesem Grund sei die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags voraussichtlich gebührenpflichtig. Sie halten dieses Vorgehen der SK für rechtswidrig, da Sie an der Angabe zweifeln, dass die Unterlagen unmittelbar aus einer Anwendung erzeugt werde. Üblicherweise würden entsprechende Bewertungen und Mitigationen zu bestehenden Risiken sowie Abweichungsanalysen erstellt. Mir scheint die Frage nach der genauen Herkunft der Unterlagen, die zu Ihrer Anfrage bei der Senatskanzlei vorhanden sind, allerdings hier gar nicht rechtserheblich. Die Ankündigung, eine Gebühr zu erheben, ist dann rechtswidrig, wenn unter keinen Umständen absehbar ist, dass die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen mehr als nur einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert und daher nicht nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) gebührenfrei möglich ist. Hierfür kommt es aber letztlich nicht darauf an, ob die Berichte über das Programm DigitalFirst unmittelbar aus einer Anwendung erfolgen. Die Angabe der Senatskanzlei, dass die Dokumente, die Ihrer Anfrage entsprechen, einen großen Umfang haben und die Prüfung eventueller Ausschlussgründe für ihre Herausgabe daher einen nicht geringen Aufwand erfordert, erscheint mir nicht aus der Luft gegriffen. Ihrem Schluss, dass das Verhalten der SK rechtswidrig sei, kann ich daher nicht folgen. Sie hätten die Möglichkeit, Ihre Anfrage genauer einzugrenzen oder zu präzisieren, wenn Sie befürchten, dass die SK hier Dokumente im Blick hat, die nicht Ihrem Informationsbegehren entsprechen. Natürlich kann auch der Gebührenbescheid nachträglich dahingehend überprüft werden, ob die Erhebung von Gebühren sowie ihre konkrete Höhe rechtmäßig sind. Über diese Hinweise hinaus kann ich Ihnen derzeit leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst (I3/2307/2021) [#223819] Sehr << Anr…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst (I3/2307/2021) [#223819]
Datum
18. September 2021 09:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dann müsste die Senatskanzlei genau auflisten, welche Dokumente vorgelegt wurden. Ich gehe nach Ihren Ausführungen davon aus, dass diese Verpflichtung besteht, um eine EIngrenzung vornehmen zu können, und bitte um kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihre Anfrage wg. Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst (I3/2307/2021) [#223819] Sehr Antragstelle…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst (I3/2307/2021) [#223819]
Datum
20. September 2021 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Senatskanzlei müsste Sie dabei beraten, einen zielführenden Antrag zu stellen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Wenn Sie unsicher sind, ob die Dokumente, die die Senatskanzlei im Blick hat, denen entsprechen, um die es Ihnen in Ihrem Antrag geht, können Sie sich mit dieser Frage dorthin wenden. Ggf. wäre ein Telefonat die geeignetste Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nach Rücksprache mit dem HambBfDI darf ich um Aufschlüsselung bitten, welche Unterl…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
21. September 2021 05:08
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach Rücksprache mit dem HambBfDI darf ich um Aufschlüsselung bitten, welche Unterlagen dem Steuerungs- oder Lenkungskreis von DigitalFirst im Rahmen der Berichterstattung vorgelegt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für die entstandenen Verzögerungen bitten wir angesichts de…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
10. Dezember 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für die entstandenen Verzögerungen bitten wir angesichts der zahlreichen weiteren Anfragen, die uns über diese Plattform erreichen, um Verständnis. Die monatliche Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst an das Steuerungsgremium Digitalisierung erfolgt durch das Visualisierungstool Microsoft Power-BI aus einer datenbankgestützten Fachanwendung. Eine Darstellung des Reportings im Druckformat erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Insofern gibt es keine Dokumente, die wir Ihnen zusenden könnten. Die Daten werden kontinuierlich gepflegt und entsprechend laufend aktualisiert. Eine kurze inhaltliche Bewertung der Projekte findet jeweils zum Monatsanfang statt. Wegen des interaktiven Charakters der Darstellung erfolgt keine Historisierung. Gemäß § 12 Abs. 3 HmbTG stellen wir Ihnen als auskunftspflichtige Stelle aber gerne ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Sollten Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte an uns. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie Ihnen sicherlich hinreichend bekannt ist, hat die Verwaltung ihre Berichterstat…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Berichterstattung DigitalFirst April 2021 [#223819]
Datum
14. Dezember 2021 06:58
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Ihnen sicherlich hinreichend bekannt ist, hat die Verwaltung ihre Berichterstattung zu dokumentieren. Dies dient der Klarheit, in diesem Fall dessen, was das Steuerungsgremium gesehen und bewertet hat. Insofern werden Sie eine Dokumentation der Unterlagen sicher haben. Ich gehe nicht davon aus, dass die hamburgische Verwaltung gegen geltende gesetzliche Vorgaben und Ihre Behörde gegen geltende Dokumentations- und Archivierungsrichtlinien der FHH verstossen hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf die Angelegenheit https://fragdenstaat.de/a/223819/ Die Sena…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2307/2021 Vermittlung bei Anfrage „Berichterstattung DigitalFirst April 2021“ [#223819]
Datum
14. Dezember 2021 07:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf die Angelegenheit https://fragdenstaat.de/a/223819/ Die Senatskanzlei hat mit Email vom 10.12.2021 mitgeteilt, ihr würden keine Unterlagen vorliegen. 1. Dass eine Auskunft, dass angebliche die Mitglieder der Steuerungsgremien ausschließlich auf ihrem Bildschirm die Informationen ohne zusätzliche Unterlagen haben, erst nach fünf Monaten möglich ist, ist nur schwer nachvollziehbar. Hier zeigt sich, dass die Senatskanzlei eine gezielte Obstruktions- und Vertuschungspolitik betreibt. Ich frage mich, ob dies nicht irgendwann von Ihrer Seite mindestens eine öffentliche Rüge wert ist. Denn eine solche Auskunft ist im Zweifel auch innerhalb kurzer Zeit vorliegend - es sei denn, in der Senatskanzlei herrscht das absolute Chaos. 2. Die Aussage würde allen gesetzlichen und dienstlichen Dokumentationspflichten widersprechen. Die Verwaltung ist verpflichtet, ihre Arbeit so zu dokumentieren, dass diese auch später noch nachvollziehbar ist. Der interaktive Charakter mag eine sehr schöne Möglichkeit sein, um den einen dynamischen Blick auf Entwicklungen zu haben. Steuerungsgremien sind aber Entscheidungs- und Abnahmegremien, die zu ihrer Entscheidung fundierte Grundlagen brauchen und deren Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren ist. Insofern ist die Aussage der Senatskanzlei unglaubwürdig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223819.pdf Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) Sehr Antragsteller/in der HmbBfDI ist keine allgemeine Recht…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021)
Datum
14. Dezember 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der HmbBfDI ist keine allgemeine Rechtsaufsicht über die Senatskanzlei. Unsere Prüfungskompetenz beschränkt sich auf datenschutz- und informationsfreiheitsrechtliche Regelungen. Es ist möglich, dass sich eine Pflicht zur Ablagen bestimmter Informationen in bestimmten Formaten oder Archiven aus anderen Vorschriften (z.B. einer Aktenordnung) ergibt. Dies gehört aber nicht zu unseren Prüfungsgegenständen. Schon aus diesem Grund sehe ich keinen Anlass, hier gegenüber der Senatskanzlei Maßnahmen zu ergreifen. Auch Ihren Vorwurf einer „Vertuschungspolitik“ kann ich nicht teilen; man hat Ihnen den Einblick in die (digitalen) Informationen vor Ort doch ausdrücklich angeboten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) [#223819] Sehr << Anrede >> ich hatte bewuss…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) [#223819]
Datum
14. Dezember 2021 17:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte bewusst zwei Punkte angesprochen: die Fristen und den Inhalt Dass die Senatskanzlei alle gesetzlichen Fristen reist und selbst für solche nichtigen Auskünfte ein halbes Jahr braucht, ist keine Frage Ihrer Prüfung? Wenn eine Pflicht zur Ablage besteht, dann existieren hier auch Dokumente (= amtliche Unterlagen). Diese unterdrückt die Senatskanzlei in einer Vertuschungsaktion, einmal mehr. Diese Dokumente sind aber herausgabepflichtig, da bringt es auch nichts, wenn die Senatskanzlei anbietet, dass man die Dinge bei ihr am Rechner ansehen kann. Damit ist keine Transparenz gegeben. Offenbar hat die Senatskanzlei eine hohe Befürchtung, dass hier Informationen öffentlich werden. Es geht um diese abgelegten Dokumente. Nun sind Sie ja auch noch Datenschutzbeauftragte. Es interessiert Sie vielleicht, dass Bedienstete der Senatskanzlei Daten anderer Antragsteller:innen verwenden, um sich einen Account zuzulegen. Dies nennt man dann Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen. Vielleicht erregt dies ja Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) [#223819] Sehr Antragsteller/in den von Ihn…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) [#223819]
Datum
16. Dezember 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in den von Ihnen geschilderten Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen kann ich noch nicht ganz nachvollziehen. Um welche Accounts geht es und wer hat sich dort unter Verwendung welcher Daten registriert? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) [#223819] Sehr [geschwärzt], ein Mitarbeite…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Frage wg. Archivierungspflichten (I3/2307/2021) [#223819]
Datum
16. Dezember 2021 17:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin hat unter der Nachricht an Sie vom 14.12.2021 (https://fragdenstaat.de/anfrage/berichterstattung-digitalfirst-april-2021/#nachricht-652039) unter dem Namen "[geschwärzt]" gepostet. Dies sieht stark nach der Verwendung anderer Anfragesteller:innen aus, was unzulässig ist und ein Verstoß gegen Datenschutz durch die Offenlegung von personenbezogenen Daten darstellt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 223819 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]