Berichtigung nach § 47 PstG

in wie vielen Fällen haben die Bremer Standesämter zwischen dem 24.03.2023 und dem 06.06.2023 Geburturkunden von Kinder westafrikanischer Frauen nach § 47 PstG durch Streichung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" berichtigt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
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Swantje Meyer-Mews
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in wie vielen Fällen habe…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Swantje Meyer-Mews
Betreff
Berichtigung nach § 47 PstG [#280575]
Datum
6. Juni 2023 10:01
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in wie vielen Fällen haben die Bremer Standesämter zwischen dem 24.03.2023 und dem 06.06.2023 Geburturkunden von Kinder westafrikanischer Frauen nach § 47 PstG durch Streichung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" berichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Swantje Meyer-Mews Anfragenr: 280575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280575/ Postanschrift Swantje Meyer-Mews << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Swantje Meyer-Mews

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrte Frau Meyer-Mews, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#280575] auf Information…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Berichtigung nach § 47 PstG [#280575]
Datum
22. Juni 2023 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Meyer-Mews, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#280575] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 06. Juni 2023. Die gewünschte Auskunft kann nicht bzw. nicht ohne einen nicht vertretbaren Aufwand erteilt werden. Über Berichtigungen von Geburtenregistern von Kindern westafrikanischer Frauen nach § 47 PStG durch Streichung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" wird keine Statistik geführt. Eine entsprechende Auswertung durch das im gesamten Bundesgebiet eingesetzte Fachverfahren AutiSta ermöglicht lediglich eine Aussage zu den insgesamt in einem bestimmten Zeitraum durchgeführten Berichtigungen. Weder beinhaltet diese eine Unterscheidung von Verfahren nach § 47 PStG und § 48 PStG, noch ist eine Differenzierung nach dem Anlass der Berichtigung oder gar der Herkunft der Eltern möglich. Die zwischen dem 24.03.2023 und dem 06.06.2023 um Löschung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" bzw. "Namensführung nicht nachgewiesen" berichtigten Geburtenregister von Kindern westafrikanischer Frauen betreffen Geburtenregister, die weiter zurückliegen können. Allein für die Jahrgänge 2020 bis 2023 (Stichtag 06.06.2023) wurden in den Standesämtern Bremen-Mitte und Bremen-Nord 24.262 Geburten beurkundet. Für die Beantwortung der Anfrage müsste jedes dieser Register in der Fachanwendung manuell geöffnet und, da sich aus dem Register nicht ergibt, ob es sich um eine Berichtigung nach § 47 PStG oder § 48 PStG handelt, auch die betreffenden Sammelakten in den Archivräumen eingesehen werden. Aufgrund der zuvor geschilderten Umstände ist der Zugang zu den Angeforderten Informationen auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. Sollten Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansehen, kann gem. § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen werden. Dennoch wird in diesem Fall darum gebeten, zuvor erneut mit der koordinierenden Stelle für IFG-Anträge beim Senator für Inneres Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen