Berichtigungsverfahren für Geburtsurkunden

Ich bitte um Daten zur Anzahl von Berichtigungsverfahren für Geburtsurkunden bzw. Geburtenregisterauszüge beim Amtsgericht Schöneberg für die letzten 5 Jahre, aufgelistet nach Jahren. Da die Senatsverwaltung als Standesamtsaufsicht an den Verfahren beteiligt wird, sollten hierzu Daten vorliegen. Des Weiteren bitte ich um Daten zum Erfolg der Anträge (Anzahl ablehnender Beschlüsse).

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  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Daniela Franz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Daniela Franz
Betreff
Berichtigungsverfahren für Geburtsurkunden [#260237]
Datum
5. Oktober 2022 11:49
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Daten zur Anzahl von Berichtigungsverfahren für Geburtsurkunden bzw. Geburtenregisterauszüge beim Amtsgericht Schöneberg für die letzten 5 Jahre, aufgelistet nach Jahren. Da die Senatsverwaltung als Standesamtsaufsicht an den Verfahren beteiligt wird, sollten hierzu Daten vorliegen. Des Weiteren bitte ich um Daten zum Erfolg der Anträge (Anzahl ablehnender Beschlüsse).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Franz Anfragenr: 260237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260237/ Postanschrift Daniela Franz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniela Franz
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Oktober 2022 11:49
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Franz, mit E-Mail vom 5. Oktober 2022 haben Sie über fragdenstaat.de bei der Senatsverwaltung f…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Berichtigungsverfahren für Geburtsurkunden
Datum
6. Oktober 2022 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Franz, mit E-Mail vom 5. Oktober 2022 haben Sie über fragdenstaat.de bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport um Aktenauskunft gebeten "zur Anzahl von Berichtigungsverfahren für Geburtsurkunden bzw. Geburtenregisterauszüge beim Amtsgericht Schöneberg für die letzten 5 Jahre, aufgelistet nach Jahren". Darüber hinaus haben Sie "um Daten zum Erfolg der Anträge (Anzahl ablehnender Beschlüsse)" gebeten. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Daten hier mangels statistischer Erfassung nicht vorliegen. Zwar ist es zutreffend, dass die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport als Aufsicht über die Berliner Standesämter an den personenstandsrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Schöneberg beteiligt wird. Diese personenstandsrechtlichen Verfahren sind aber äußerst vielgestaltig und auf unterschiedlichste Begehren gerichtet. Die Berichtigung von Geburtenregistereinträgen (die vermutlich von Ihnen gemeint sein dürfte, da die Geburtsurkunden bzw. Geburtenregisterauszüge selbst nicht im gerichtlichen Verfahren berichtigt werden) ist nur eine Teilmenge der Verfahren vor dem Amtsgericht Schöneberg, die nicht gesondert statistisch erfasst wird. Mit freundlichen Grüßen