Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: " (.) Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an (.)".

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Zuordnung zu den Beamten-Laufbahnen/Besoldung.
Was sind daher gleichwertige berufliche Qualifikationen im Sinne der Zuordnung zum gehobenen/höheren Dienst?
Diese Frage ist wohl noch nicht von der Berliner-Ampelkoalition angefasst bzw. eine Abstimmung zwischen dem BMBF, BMIH, BMVerkehr und BMWirtschaft ist wohl noch nicht erfolgt.

Notwendig ist daher als erster Schritt die Verortung aller beruflichen Qualifikationen in ISCED 2011 oberhalb von ISCED 655 z.B. nach ISCED 657 bzw. 75 über das Statistische Bundesamt.

Da der Koalitionsvertrag Bildung sicherlich mit den Ampelparteien der Länder abgestimmt wurde, ist wohl nach einer Novellierung der Bundesgesetze auch die Anpassung in den Ländern notwendig.
Am 8.Mai ist in Schleswig-Holstein Landtagswahl. Leider erhalte ich selbst von der Staatskanzlei in Kiel keine Aussage/Reaktion.

Der Bundeskanzler ist für die Richtlinien der Bundespolitik zuständig. Welche Vorgaben gibt es zum Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67?
- Berliner Ampel-Parteien in Kiel
- Würde ein CDU-Ministerpräsident die Beschlüsse der Berliner Ampelkoalition mittragen?

Notwendig ist daher eine konkrete vorherige Ampel-Koalitionsabsprache in Berlin vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein, denn die Aussage "höhere Karrierewege" ist zu schwammig/unklar. Im Sinne des Vorantreibens der formalen Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung ist eine konkrete Aussage (gehobener/höherer Dienst) notwendig. Ein Hinweis auf den DQR wäre nicht zielgerichtet, denn der DQR ist rechtlich nicht belastbar.

Gerne höre ich von Ihnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Letztendlicher Bi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: " (.) Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an (.)". [#246516]
Datum
18. April 2022 09:52
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Zuordnung zu den Beamten-Laufbahnen/Besoldung. Was sind daher gleichwertige berufliche Qualifikationen im Sinne der Zuordnung zum gehobenen/höheren Dienst? Diese Frage ist wohl noch nicht von der Berliner-Ampelkoalition angefasst bzw. eine Abstimmung zwischen dem BMBF, BMIH, BMVerkehr und BMWirtschaft ist wohl noch nicht erfolgt. Notwendig ist daher als erster Schritt die Verortung aller beruflichen Qualifikationen in ISCED 2011 oberhalb von ISCED 655 z.B. nach ISCED 657 bzw. 75 über das Statistische Bundesamt. Da der Koalitionsvertrag Bildung sicherlich mit den Ampelparteien der Länder abgestimmt wurde, ist wohl nach einer Novellierung der Bundesgesetze auch die Anpassung in den Ländern notwendig. Am 8.Mai ist in Schleswig-Holstein Landtagswahl. Leider erhalte ich selbst von der Staatskanzlei in Kiel keine Aussage/Reaktion. Der Bundeskanzler ist für die Richtlinien der Bundespolitik zuständig. Welche Vorgaben gibt es zum Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67? - Berliner Ampel-Parteien in Kiel - Würde ein CDU-Ministerpräsident die Beschlüsse der Berliner Ampelkoalition mittragen? Notwendig ist daher eine konkrete vorherige Ampel-Koalitionsabsprache in Berlin vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein, denn die Aussage "höhere Karrierewege" ist zu schwammig/unklar. Im Sinne des Vorantreibens der formalen Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung ist eine konkrete Aussage (gehobener/höherer Dienst) notwendig. Ein Hinweis auf den DQR wäre nicht zielgerichtet, denn der DQR ist rechtlich nicht belastbar. Gerne höre ich von Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 246516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246516/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

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Bundeskanzleramt
WG: K-100 448/22/0002 Antwort aus dem Bundeskanzleramt AZ: K-100 448/22/0002 Sehr geehrter Herr Schroeder, viel…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-100 448/22/0002 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
27. April 2022 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: K-100 448/22/0002 Sehr geehrter Herr Schroeder, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. April 2022 an das Bundeskanzleramt. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Nach unserer Verfassung sind für die Bearbeitung einzelner Fachfragen die jeweiligen Bundesministerien zuständig. Für die von Ihnen angesprochene Problematik ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern und für Heimat das zuständige Fachministerium. Daher habe ich Ihre E-Mail dorthin weitergeleitet. Bitte warten Sie die Nachricht dieses Ministeriums ab und wenden Sie sich ggf. bei weiteren konkreten Nachfragen unmittelbar an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10559 Berlin, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen