Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: " (.) Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an (.)".
Letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Zuordnung zu den Beamten-Laufbahnen/Besoldung.
Was sind daher gleichwertige berufliche Qualifikationen im Sinne der Zuordnung zum gehobenen/höheren Dienst?
Diese Frage ist wohl noch nicht von der Berliner-Ampelkoalition angefasst bzw. eine Abstimmung zwischen dem BMBF, BMIH, BMVerkehr und BMWirtschaft ist wohl noch nicht erfolgt.
Notwendig ist daher als erster Schritt die Verortung aller beruflichen Qualifikationen in ISCED 2011 oberhalb von ISCED 655 z.B. nach ISCED 657 bzw. 75 über das Statistische Bundesamt.
Da der Koalitionsvertrag Bildung sicherlich mit den Ampelparteien der Länder abgestimmt wurde, ist wohl nach einer Novellierung der Bundesgesetze auch die Anpassung in den Ländern notwendig.
Am 8.Mai ist in Schleswig-Holstein Landtagswahl. Leider erhalte ich selbst von der Staatskanzlei in Kiel keine Aussage/Reaktion.
Der Bundeskanzler ist für die Richtlinien der Bundespolitik zuständig. Welche Vorgaben gibt es zum Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67?
- Berliner Ampel-Parteien in Kiel
- Würde ein CDU-Ministerpräsident die Beschlüsse der Berliner Ampelkoalition mittragen?
Notwendig ist daher eine konkrete vorherige Ampel-Koalitionsabsprache in Berlin vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein, denn die Aussage "höhere Karrierewege" ist zu schwammig/unklar. Im Sinne des Vorantreibens der formalen Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung ist eine konkrete Aussage (gehobener/höherer Dienst) notwendig. Ein Hinweis auf den DQR wäre nicht zielgerichtet, denn der DQR ist rechtlich nicht belastbar.
Gerne höre ich von Ihnen.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. April 2022
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21. Mai 2022
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Nachtrag Petition 1-20-06-99999-008102
Berliner Ampel Koalitionsvertrages Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Berliner Ampel Koalitionsvertrag wurde sicherlich im Vorwege mit den Ampelparteien in Bund und Ländern (hier: SPD) abgestimmt. Unverständlich ist daher, dass das BMIH (SPD, Frau Faeser) auf meine Schreiben/Anfragen nicht reagiert.
Meine Bemühungen tragen sicherlich zur konkreten Klärung der Frage bei, welche gleichwertigen beruflichen Qualifikationen bilden den Zugang zum gehobenen/höheren Dienst. Ich müsste doch offene Türen einrennen.
Dies sollte fachlich und formell allgemein geregelt sein, und nicht von einer aktiven berufsständigen Vereinigung und vom Interesse eines Ministeriums/Behörde abhängig sein. Deutlich ist der Widerspruch zwischen dem Koalitionsvertrag der Berliner-Ampel-Parteien und dem Verhalten des BMIH und auch den Ampel-parteien vor Ort in den Ländern.
M.E. wurde bei Bologna- neben dem „Alleinanspruch“ der Hochschulen- versäumt, faktische bestehende gleichwertige berufliche Qualifikationen ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.
Ich bitte Sie daher um die Hergabe des grundlegendem Dokuments, wo der „Alleinanspruch der Hochschulen als Laufbahnzugang gehobener/höherer Dienst festgestellt und begründet wird. Ist dieses mit dem GG 33(5) vereinbar?