Berliner Feuerwehr - Einsätze außerhalb des „Ausrückebereichs“

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

- Anzahl der Einsätze zu denen Feuerwehrleute außerhalb ihres „Ausrückebereichs“ gerufen werden, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bezirken

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Berliner Feuerwehr - Einsätze außerhalb des „Ausrückebereichs“ [#32765]
Datum
10. August 2018 00:08
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Einsätze zu denen Feuerwehrleute außerhalb ihres „Ausrückebereichs“ gerufen werden, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bezirken
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage ist in unserem Pressestellenpostfach eingegangen. Die Beantwortung Ihrer Fr…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Berliner Feuerwehr - Einsätze außerhalb des „Ausrückebereichs“ [#32765]
Datum
10. August 2018 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage ist in unserem Pressestellenpostfach eingegangen. Die Beantwortung Ihrer Frage obliegt der zuständigen Fachdienststelle. Deshalb habe ich Ihre Anfrage dorthin weitergeleitet. Von dort werden Sie die Beantwortung erhalten. Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Feuerwehr
AW: Anfrage nach IFG - Einsätze außerhalb des „Ausrückebereichs“ [#32765] Sehr geehrter Herr Wolf, bitte beachten…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Anfrage nach IFG - Einsätze außerhalb des „Ausrückebereichs“ [#32765]
Datum
16. August 2018 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, bitte beachten Sie das anhängende Schreiben, das ich wie gewünscht nur als E-Mail an Sie versende. Mit freundlichen Grüßen