Berliner Hochschulgesetz, Zahlen zu Exmatrikulationen im akademischen Jahr 2018/2019
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt die Zuständigkeit für meine Anfrage in Ihrem Haus. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich ersuche Sie um Auskünfte zu Zahlen im Zusammenhang mit dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) für das akademische Jahr 2018/2019:
1. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden in dem akademischen Jahr insgesamt in Berlin exmatrikuliert nach § 15 BerlHG?
2. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden nach bestandener Abschlussprüfung exmatrikuliert nach § 15 S. 2 Nr. 4 Alt. 1 BerlHG?
3. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden nach einer endgültig nicht bestanden Prüfung exmatrikuliert gem. § 15 S. 2 Nr. 4 Alt. 2 BerlHG?
4. Wie viele Exmatrikulationen als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 15 S. 2 Nr. 5 BerlHG in Verbindung mit § 16 BerlHG wurden verzeichnet?
Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, bitte ich Sie um die Daten des letzten akademischen Jahrs, für das Ihnen die Daten vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum11. Januar 2021
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13. Februar 2021
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