Berliner Insassen der Justizvollzugsanstalt Heidering wird Berliner Wohnsitz und Wahlrecht "entzogen"

Die Berliner Justiz betreibt für auf dem Staatsgebiet des Bundeslandes Brandenburg eine Justizvollzugsanstalt für männliche Berliner Strafgefangene. Die Justizvollzugsanstalt Heidering meldet Inhaftierte mit der Aufnahme in der brandenburgischen Gemeinde Großbeeren behördlich an. So wird aus einem Berliner ein Brandenburger (zwangsweise - es besteht KEIN Wahlrecht). Hieraus folgen zahlreiche negative Konsequenzen für Inhaftierte:

1. Die Inhaftierten können fortan NICHT mehr an den Abgeordnetenhauswahlen des Landes Berlin teilnehmen; stattdessen nehmen sie an den Landtagswahlen in Brandenburg teil. Der Landtag von Brandenburg hat aber weder politisch noch rechtlich Einfluss auf die JVA Heidering (vgl. Staatsvertrag Brandenburg - Berlin). Somit wählen Inhaftierte politische Vertreter, die für die JVA (also ihren Wohnsitz) nicht zuständig sind. Und die Abgeordneten, die für die JVA zuständig sind können sie NICHT wählen. Gleiches gilt selbstredend für Kommunal- und Bundestagswahlen wo die jeweiligen Vor-Ort-Kandidaten NICHT für die JVA zuständig sind.

2. Durch die Ummeldung nach Brandenburg weigern sich Berliner Behörden Mietzahlungen für noch in Berlin bestehende Wohnungen weiter zu zahlen. Laut Gesetz sind sie hierzu im Falle einer Mittelllosigkeit bis zu 6 Monate ab Inhaftierung verpflichtet. Durch die (zwangsweise) Ummeldung nach Brandenburg sehen sich die Berliner Behörden als nicht mehr zuständig an (weil man ja umgezogen sei).

3. Durch die Ummeldung nach Großbeeren sind Inhaftierte fortan in Brandenburg steuerpflichtig. Dies mag nur für einen kleinen Teil der Inhaftierten relevant sein; sofern diese jedoch Kapitalerträge generieren, haben sie fortan ihre Steuererklärung im Land Brandenburg zu erstellen - was ebenfalls ggf. gravierende Nachteile mit sich bringt.

3. In der JVA Heidering gibt es einen externen Dienstleister, der die Gefangenen mit Mietfernsehgeräten sowie dem Fernsehsignal versorgt. Der Anbieter und auch die JVA weigern sich für diese Dienstleistung (die von einer GmBH erbracht werden) ordentliche Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer an Inhaftierte auszustellen. Es werden überhaupt keine Rechnungen ausgestellt, sondern die Beträge werden von den Haftkonten einfach abgebucht.

4. In der JVA Heidering erbringt der Telefondienstleister TELIO die Gefangenentelefonie. Auch dieser Anbieter stellt keine ordentlichen Rechnungen aus; auch stellt dieser keinen Einzelverbindungsnachweis aus, wozu er ebenfalls gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus sperrt der Anbieter als Monopolanbieter rechtswidrig so genannte "Call by Call" Nummern. Diese MÜSSEN im Falle einer Monopolversorgung freigeschaltet sein, um ggf. günstigere Anbieter in Anspruch nehmen zu können. Nur als Hinweis: Gefangene zahlen pro Minute 7 Cent ins Festnetz und 23 Cent ins Mobilfunknetz! Es gibt keine Flatrate, keine Rabatte. Und das mit monatlichen Einkommen von knapp 200 EUR! Eine Stunde mit der Familie telefonieren = 14 EUR - bei 200 EUR Einkommen. Gab es da nicht mal einen Wucherparagraphen?

5. In der JVA Heidering wurden seit Ausbrechen der Corona Pandemie NUR ein einziges Mal Covid 19 Tests durchgeführt - nachdem ein in der Öffentlichkeit bekannt gewordener Ausbruch zu mehreren Infizierten geführt hat. Danach wurde und wird NIE mehr getestet. Inhaftierte würden sich gerne testen, aber selbst der Eigenerwerb von Tests ist ihnen untersagt. Ob das im Sinne der Pandemiebekämpfung ist?

Das soll es fürs Erste gewesen sein. Die Liste ließe sich beliebig erweitern und wird je nach Antwort auch erweitert werden.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Ano Nym
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Ano Nym
Betreff
Berliner Insassen der Justizvollzugsanstalt Heidering wird Berliner Wohnsitz und Wahlrecht "entzogen" [#238118]
Datum
19. Januar 2022 18:54
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Berliner Justiz betreibt für auf dem Staatsgebiet des Bundeslandes Brandenburg eine Justizvollzugsanstalt für männliche Berliner Strafgefangene. Die Justizvollzugsanstalt Heidering meldet Inhaftierte mit der Aufnahme in der brandenburgischen Gemeinde Großbeeren behördlich an. So wird aus einem Berliner ein Brandenburger (zwangsweise - es besteht KEIN Wahlrecht). Hieraus folgen zahlreiche negative Konsequenzen für Inhaftierte: 1. Die Inhaftierten können fortan NICHT mehr an den Abgeordnetenhauswahlen des Landes Berlin teilnehmen; stattdessen nehmen sie an den Landtagswahlen in Brandenburg teil. Der Landtag von Brandenburg hat aber weder politisch noch rechtlich Einfluss auf die JVA Heidering (vgl. Staatsvertrag Brandenburg - Berlin). Somit wählen Inhaftierte politische Vertreter, die für die JVA (also ihren Wohnsitz) nicht zuständig sind. Und die Abgeordneten, die für die JVA zuständig sind können sie NICHT wählen. Gleiches gilt selbstredend für Kommunal- und Bundestagswahlen wo die jeweiligen Vor-Ort-Kandidaten NICHT für die JVA zuständig sind. 2. Durch die Ummeldung nach Brandenburg weigern sich Berliner Behörden Mietzahlungen für noch in Berlin bestehende Wohnungen weiter zu zahlen. Laut Gesetz sind sie hierzu im Falle einer Mittelllosigkeit bis zu 6 Monate ab Inhaftierung verpflichtet. Durch die (zwangsweise) Ummeldung nach Brandenburg sehen sich die Berliner Behörden als nicht mehr zuständig an (weil man ja umgezogen sei). 3. Durch die Ummeldung nach Großbeeren sind Inhaftierte fortan in Brandenburg steuerpflichtig. Dies mag nur für einen kleinen Teil der Inhaftierten relevant sein; sofern diese jedoch Kapitalerträge generieren, haben sie fortan ihre Steuererklärung im Land Brandenburg zu erstellen - was ebenfalls ggf. gravierende Nachteile mit sich bringt. 3. In der JVA Heidering gibt es einen externen Dienstleister, der die Gefangenen mit Mietfernsehgeräten sowie dem Fernsehsignal versorgt. Der Anbieter und auch die JVA weigern sich für diese Dienstleistung (die von einer GmBH erbracht werden) ordentliche Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer an Inhaftierte auszustellen. Es werden überhaupt keine Rechnungen ausgestellt, sondern die Beträge werden von den Haftkonten einfach abgebucht. 4. In der JVA Heidering erbringt der Telefondienstleister TELIO die Gefangenentelefonie. Auch dieser Anbieter stellt keine ordentlichen Rechnungen aus; auch stellt dieser keinen Einzelverbindungsnachweis aus, wozu er ebenfalls gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus sperrt der Anbieter als Monopolanbieter rechtswidrig so genannte "Call by Call" Nummern. Diese MÜSSEN im Falle einer Monopolversorgung freigeschaltet sein, um ggf. günstigere Anbieter in Anspruch nehmen zu können. Nur als Hinweis: Gefangene zahlen pro Minute 7 Cent ins Festnetz und 23 Cent ins Mobilfunknetz! Es gibt keine Flatrate, keine Rabatte. Und das mit monatlichen Einkommen von knapp 200 EUR! Eine Stunde mit der Familie telefonieren = 14 EUR - bei 200 EUR Einkommen. Gab es da nicht mal einen Wucherparagraphen? 5. In der JVA Heidering wurden seit Ausbrechen der Corona Pandemie NUR ein einziges Mal Covid 19 Tests durchgeführt - nachdem ein in der Öffentlichkeit bekannt gewordener Ausbruch zu mehreren Infizierten geführt hat. Danach wurde und wird NIE mehr getestet. Inhaftierte würden sich gerne testen, aber selbst der Eigenerwerb von Tests ist ihnen untersagt. Ob das im Sinne der Pandemiebekämpfung ist? Das soll es fürs Erste gewesen sein. Die Liste ließe sich beliebig erweitern und wird je nach Antwort auch erweitert werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ano Nym Anfragenr: 238118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238118/
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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte / sehr geehrter Ano Nym, Ihr "Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz" vom 19…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Berliner Insassen der Justizvollzugsanstalt Heidering wird Berliner Wohnsitz und Wahlrecht "entzogen" [#238118]
Datum
8. Februar 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte / sehr geehrter Ano Nym, Ihr "Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz" vom 19. Januar 2022 liegt mir zur Bearbeitung vor. Allerdings kann ich nicht erkennen, in welche Akten Sie Einsicht bzw. aus welchen Akten Sie Auskunft begehren. Vielmehr scheinen Sie sich über eine Reihe von Vorgängen an der JVA Heidering beschweren zu wollen. Dies ist allerdings ein Anliegen, dass nicht vom IFG gedeckt ist. Gerne nehmen wir zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung, wenn wir eine entsprechende nicht anonyme Anfrage von Ihnen erhalten, die nicht als IFG-Anfrage gestellt wird. Sollten Sie tatsächlich ein Informationsbedürfnis nach IFG haben, konkretisieren Sie bitte Ihre Anfrage. Auch eine solche beantworten wir allerdings grundsätzlich nur, wenn Sie uns gegenüber Ihre Identität offenbaren, um ggf. entstandene Gebühren geltend machen zu können. Mit freundlichen Grüßen,