Berliner Insassen der Justizvollzugsanstalt Heidering wird Berliner Wohnsitz und Wahlrecht "entzogen"
Die Berliner Justiz betreibt für auf dem Staatsgebiet des Bundeslandes Brandenburg eine Justizvollzugsanstalt für männliche Berliner Strafgefangene. Die Justizvollzugsanstalt Heidering meldet Inhaftierte mit der Aufnahme in der brandenburgischen Gemeinde Großbeeren behördlich an. So wird aus einem Berliner ein Brandenburger (zwangsweise - es besteht KEIN Wahlrecht). Hieraus folgen zahlreiche negative Konsequenzen für Inhaftierte:
1. Die Inhaftierten können fortan NICHT mehr an den Abgeordnetenhauswahlen des Landes Berlin teilnehmen; stattdessen nehmen sie an den Landtagswahlen in Brandenburg teil. Der Landtag von Brandenburg hat aber weder politisch noch rechtlich Einfluss auf die JVA Heidering (vgl. Staatsvertrag Brandenburg - Berlin). Somit wählen Inhaftierte politische Vertreter, die für die JVA (also ihren Wohnsitz) nicht zuständig sind. Und die Abgeordneten, die für die JVA zuständig sind können sie NICHT wählen. Gleiches gilt selbstredend für Kommunal- und Bundestagswahlen wo die jeweiligen Vor-Ort-Kandidaten NICHT für die JVA zuständig sind.
2. Durch die Ummeldung nach Brandenburg weigern sich Berliner Behörden Mietzahlungen für noch in Berlin bestehende Wohnungen weiter zu zahlen. Laut Gesetz sind sie hierzu im Falle einer Mittelllosigkeit bis zu 6 Monate ab Inhaftierung verpflichtet. Durch die (zwangsweise) Ummeldung nach Brandenburg sehen sich die Berliner Behörden als nicht mehr zuständig an (weil man ja umgezogen sei).
3. Durch die Ummeldung nach Großbeeren sind Inhaftierte fortan in Brandenburg steuerpflichtig. Dies mag nur für einen kleinen Teil der Inhaftierten relevant sein; sofern diese jedoch Kapitalerträge generieren, haben sie fortan ihre Steuererklärung im Land Brandenburg zu erstellen - was ebenfalls ggf. gravierende Nachteile mit sich bringt.
3. In der JVA Heidering gibt es einen externen Dienstleister, der die Gefangenen mit Mietfernsehgeräten sowie dem Fernsehsignal versorgt. Der Anbieter und auch die JVA weigern sich für diese Dienstleistung (die von einer GmBH erbracht werden) ordentliche Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer an Inhaftierte auszustellen. Es werden überhaupt keine Rechnungen ausgestellt, sondern die Beträge werden von den Haftkonten einfach abgebucht.
4. In der JVA Heidering erbringt der Telefondienstleister TELIO die Gefangenentelefonie. Auch dieser Anbieter stellt keine ordentlichen Rechnungen aus; auch stellt dieser keinen Einzelverbindungsnachweis aus, wozu er ebenfalls gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus sperrt der Anbieter als Monopolanbieter rechtswidrig so genannte "Call by Call" Nummern. Diese MÜSSEN im Falle einer Monopolversorgung freigeschaltet sein, um ggf. günstigere Anbieter in Anspruch nehmen zu können. Nur als Hinweis: Gefangene zahlen pro Minute 7 Cent ins Festnetz und 23 Cent ins Mobilfunknetz! Es gibt keine Flatrate, keine Rabatte. Und das mit monatlichen Einkommen von knapp 200 EUR! Eine Stunde mit der Familie telefonieren = 14 EUR - bei 200 EUR Einkommen. Gab es da nicht mal einen Wucherparagraphen?
5. In der JVA Heidering wurden seit Ausbrechen der Corona Pandemie NUR ein einziges Mal Covid 19 Tests durchgeführt - nachdem ein in der Öffentlichkeit bekannt gewordener Ausbruch zu mehreren Infizierten geführt hat. Danach wurde und wird NIE mehr getestet. Inhaftierte würden sich gerne testen, aber selbst der Eigenerwerb von Tests ist ihnen untersagt. Ob das im Sinne der Pandemiebekämpfung ist?
Das soll es fürs Erste gewesen sein. Die Liste ließe sich beliebig erweitern und wird je nach Antwort auch erweitert werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Januar 2022
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22. Februar 2022
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