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Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG)

folgende drei Spätkauf verstoßen immer wieder den Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) und öffnen Sonntag.
Robin Getränke Sidik Satik
Brüsseler Str. 44
13353 Berlin

Trinkstelle Kopal
Brüsseler Str. 49
13353 Berlin

Tabak Presse
Brüsseler Str 9
13353 Berlin

frage:
1.Wann waren die beiden Letzten Kontrollen?
2.welche Masnahmen wurden getroffen?
3.beantrage der herausgabe des Kontroll bericht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) [#196573]
Datum
4. September 2020 08:54
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
folgende drei Spätkauf verstoßen immer wieder den Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) und öffnen Sonntag. Robin Getränke Sidik Satik Brüsseler Str. 44 13353 Berlin Trinkstelle Kopal Brüsseler Str. 49 13353 Berlin Tabak Presse Brüsseler Str 9 13353 Berlin frage: 1.Wann waren die beiden Letzten Kontrollen? 2.welche Masnahmen wurden getroffen? 3.beantrage der herausgabe des Kontroll bericht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196573/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in es tut mir leid, dass ich erst jetzt dazu komme Ihnen zu Antworten. Ich bestätige de…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) [#196573]
Datum
29. September 2020 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es tut mir leid, dass ich erst jetzt dazu komme Ihnen zu Antworten. Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 04. September 2020 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) Ihr Anliegen ist zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet worden. Sie werden zu gegebener Zeit unaufgefordert von uns eine Rückmeldung bekommen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG)“ vom …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) [#196573]
Datum
16. Oktober 2020 07:14
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG)“ vom 04.09.2020 (#196573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196573/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.