Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen

Die Schätzungen, wie viele Anzeigen/Anklagen zu erwarten ist, durch das LADG (Landes-Antidiskriminierungsgesetz ) und wie hoch die Kosten zur Schadenersatzzahlungen und die Abarbeitung der Klagen sein werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen [#188540]
Datum
10. Juni 2020 11:47
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schätzungen, wie viele Anzeigen/Anklagen zu erwarten ist, durch das LADG (Landes-Antidiskriminierungsgesetz ) und wie hoch die Kosten zur Schadenersatzzahlungen und die Abarbeitung der Klagen sein werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188540/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in Schätzungen, wie viele Anzeigen/Anklagen durch das LADG erwartet werden, gibt es nicht. Es …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen
Datum
24. Juni 2020 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Schätzungen, wie viele Anzeigen/Anklagen durch das LADG erwartet werden, gibt es nicht. Es gibt demnach auch keine Akten, die Sie dahingehend einsehen könnten. Bei der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde teilweise ebenfalls ein erhöhtes Aufkommen an Klagen erwartet. Diese sogenannte "Klageflut" blieb aus. Ähnlich wird es sich, unserer Einschätzung nach, bei dem LADG verhalten. Eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzesentwurfes auf den Landeshaushalt finden Sie in der Gesetzesbegründung des LADG. Das Dokument hierzu können Sie unter folgendem Link<https://www.berlin.de/sen/lads/_assets/recht/ladg-drs-18-1996.pdf> abrufen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen