"Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin

Nach der Räumung der Kiezkneipe "Syndikat" und anhaltenden Räumungsbegehren gegen links-alternative Räume und Projekte gerät die "Berliner Linie der Vernunft" wieder in den Fokus regierungs- und parteipolitischer Erklärungen. So bezog sich z.B. Senator Andreas Geisel in der Innenausschuss-Sitzung vom 17.08.2020 zur teilbesetzten Rigaer Str. 94 darauf:

„Für eine dauerhafte Lösung muss der rechtmäßige Eigentümer zunächst seine zivilrechtlichen Ansprüche klar formulieren. D.h., er muss vor Gericht einen Titel erstreiten und überhaupt mal ein nachhaltiges und überzeugendes Sicherungs- und Nutzungskonzept vorlegen. Dass der Berechtigte vor dem Tätigwerden der Polizei ein solches Konzept vorzulegen hat, sieht im Übrigen auch schon die sogenannte ‚Berliner Linie‘ im Umgang mit besetzten Häusern vor, die seit den 80iger Jahren sowohl von sozialdemokratischen Innensenatoren als auch von christdemokratischen Innensenatoren angewandt wurde.“

Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=d1VY0enNiH0 (ab Minute 18:20)

Das Online-Lexikon Wikipedia beschreibt die "Berliner Linie" als „eine Verordnung, nach der neu besetzte Häuser in Berlin innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Besetzung zu räumen sind.“ Weiter heißt es: „Bereits besetzte Häuser sollten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen geräumt werden, – nach einer Erklärung des nun CDU-geführten Senats von Berlin am 28. Juni 1983: „Die Bedingungen dafür sind das Vorliegen eines Räumungsbegehrens des Hauseigentümers verbunden mit einem Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, ein komplettes Finanzierungs- und Nutzungskonzept sowie der nach der Räumung sofort mögliche Beginn der Bauarbeiten.“

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Linie

Allerdings gibt es auch in parteipolitischen Diskursen Auffassungen, die eine weniger restriktive Anwendung der "Berliner Linie" vorsehen, u.a. von einigen aktuellen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin. So äußerte sich z.B. der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion Niklas Schrader, im Bezug auf den Polizeieinsatz bei der Räumung des Syndikats, wie folgt:

"Nach unserem Standpunkt ist die Gewährung der Amtshilfe für den Gerichtsvollzieher durch die Polizei zwar rechtlich nicht zu verhindern, aber was zeitliche Aufschiebung und Einsatzgröße angeht, nicht unflexibel. Hierüber haben wir mit dem Innensenator die Auseinandersetzung gesucht. Die Möglichkeit, etwa beim ersten Räumungsversuch nur mit einem Streifenwagen zu erscheinen und bei Vorhandensein größeren Protests wieder abzuziehen, wird vom Innensenator kategorisch abgelehnt. Auch als Teil einer Regierungskoalition ist man nicht in die Planung und Durchführung von Polizeieinsätzen eingebunden. Wir werden diese Forderung aber weiterhin aufrechterhalten."

Siehe: https://www.linksfraktion.berlin/themen/th/innenpolitik/syndikat/

Weitere Positionen, u.a. von Katalin Gennburg, Katrin Schmidberger und Benedikt Lux, sind hier nachzulesen:

http://katalingennburg.de/wp/2018/08/07/fuer-eine-neue-berliner-linie-der-vernunft-bei-legitimen-hausbesetzungen/

https://dielinke.berlin/partei/vorstand/beschluesse/detail/news/lv-beschluss-6-06718/

https://www.katrin-schmidberger.de/2018/recht-auf-angemessenes-wohnen-gruener-beschluss-fuer-eine-neue-berliner-linie-der-vernunft/

https://gruene.berlin/nachrichten/recht-auf-angemessenes-wohnen

Auch aus der Zivilgesellschaft gibt es die Forderung, mit der Praxis der letzten Jahre zu brechen und eine "Neue Berliner Linie" zu etablieren:

"Wir wollen, dass der Senat auf Polizeigroßaufgebote zur Amtshilfe bei der Durchsetzung von Räumungstiteln verzichtet. Das soll mit der Unverhältnismäßigkeit zwischen einem breiten öffentlichen Interesse sowie dem Erhalt sozialer Infrastruktur einerseits und dem Partikularinteresse einzelner Eigentümer andererseits begründet werden."
- Initiative Neue Berliner Linie

Siehe: https://neueberlinerlinie.noblogs.org/

Um eine demokratische, gesamtgesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Hausbesetzungen und Räumungen in Berlin zu ermöglichen, senden Sie mir bitte:

1. die 1981 vom Senat entwickelte Verordnung "Berliner Linie der Vernunft" im Wortlaut zu, sowie
2. etwaige Veränderungen an der Verordnung, die durch nachfolgende Regierungen vorgenommen wurden, und
3. ggf. Verschriftlichungen/Schriftstücke zu verschiedenen Auslegungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin [#195737]
Datum
21. August 2020 18:59
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Räumung der Kiezkneipe "Syndikat" und anhaltenden Räumungsbegehren gegen links-alternative Räume und Projekte gerät die "Berliner Linie der Vernunft" wieder in den Fokus regierungs- und parteipolitischer Erklärungen. So bezog sich z.B. Senator Andreas Geisel in der Innenausschuss-Sitzung vom 17.08.2020 zur teilbesetzten Rigaer Str. 94 darauf: „Für eine dauerhafte Lösung muss der rechtmäßige Eigentümer zunächst seine zivilrechtlichen Ansprüche klar formulieren. D.h., er muss vor Gericht einen Titel erstreiten und überhaupt mal ein nachhaltiges und überzeugendes Sicherungs- und Nutzungskonzept vorlegen. Dass der Berechtigte vor dem Tätigwerden der Polizei ein solches Konzept vorzulegen hat, sieht im Übrigen auch schon die sogenannte ‚Berliner Linie‘ im Umgang mit besetzten Häusern vor, die seit den 80iger Jahren sowohl von sozialdemokratischen Innensenatoren als auch von christdemokratischen Innensenatoren angewandt wurde.“ Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=d1VY0enNiH0 (ab Minute 18:20) Das Online-Lexikon Wikipedia beschreibt die "Berliner Linie" als „eine Verordnung, nach der neu besetzte Häuser in Berlin innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Besetzung zu räumen sind.“ Weiter heißt es: „Bereits besetzte Häuser sollten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen geräumt werden, – nach einer Erklärung des nun CDU-geführten Senats von Berlin am 28. Juni 1983: „Die Bedingungen dafür sind das Vorliegen eines Räumungsbegehrens des Hauseigentümers verbunden mit einem Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, ein komplettes Finanzierungs- und Nutzungskonzept sowie der nach der Räumung sofort mögliche Beginn der Bauarbeiten.“ Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Linie Allerdings gibt es auch in parteipolitischen Diskursen Auffassungen, die eine weniger restriktive Anwendung der "Berliner Linie" vorsehen, u.a. von einigen aktuellen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin. So äußerte sich z.B. der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion Niklas Schrader, im Bezug auf den Polizeieinsatz bei der Räumung des Syndikats, wie folgt: "Nach unserem Standpunkt ist die Gewährung der Amtshilfe für den Gerichtsvollzieher durch die Polizei zwar rechtlich nicht zu verhindern, aber was zeitliche Aufschiebung und Einsatzgröße angeht, nicht unflexibel. Hierüber haben wir mit dem Innensenator die Auseinandersetzung gesucht. Die Möglichkeit, etwa beim ersten Räumungsversuch nur mit einem Streifenwagen zu erscheinen und bei Vorhandensein größeren Protests wieder abzuziehen, wird vom Innensenator kategorisch abgelehnt. Auch als Teil einer Regierungskoalition ist man nicht in die Planung und Durchführung von Polizeieinsätzen eingebunden. Wir werden diese Forderung aber weiterhin aufrechterhalten." Siehe: https://www.linksfraktion.berlin/themen/th/innenpolitik/syndikat/ Weitere Positionen, u.a. von Katalin Gennburg, Katrin Schmidberger und Benedikt Lux, sind hier nachzulesen: http://katalingennburg.de/wp/2018/08/07/fuer-eine-neue-berliner-linie-der-vernunft-bei-legitimen-hausbesetzungen/ https://dielinke.berlin/partei/vorstand/beschluesse/detail/news/lv-beschluss-6-06718/ https://www.katrin-schmidberger.de/2018/recht-auf-angemessenes-wohnen-gruener-beschluss-fuer-eine-neue-berliner-linie-der-vernunft/ https://gruene.berlin/nachrichten/recht-auf-angemessenes-wohnen Auch aus der Zivilgesellschaft gibt es die Forderung, mit der Praxis der letzten Jahre zu brechen und eine "Neue Berliner Linie" zu etablieren: "Wir wollen, dass der Senat auf Polizeigroßaufgebote zur Amtshilfe bei der Durchsetzung von Räumungstiteln verzichtet. Das soll mit der Unverhältnismäßigkeit zwischen einem breiten öffentlichen Interesse sowie dem Erhalt sozialer Infrastruktur einerseits und dem Partikularinteresse einzelner Eigentümer andererseits begründet werden." - Initiative Neue Berliner Linie Siehe: https://neueberlinerlinie.noblogs.org/ Um eine demokratische, gesamtgesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Hausbesetzungen und Räumungen in Berlin zu ermöglichen, senden Sie mir bitte: 1. die 1981 vom Senat entwickelte Verordnung "Berliner Linie der Vernunft" im Wortlaut zu, sowie 2. etwaige Veränderungen an der Verordnung, die durch nachfolgende Regierungen vorgenommen wurden, und 3. ggf. Verschriftlichungen/Schriftstücke zu verschiedenen Auslegungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195737/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2020 18:59
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen und in Bearbeitung. Ich werde Ihnen sobald wie …
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Betreff
WG: "Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin [#195737]
Datum
28. August 2020 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen und in Bearbeitung. Ich werde Ihnen sobald wie möglich antworten. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], nachdem Sie mir am 23.10.2020 telefonisch versicherten, meine Informationsfreiheitsanfrage „&…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
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AW: WG: "Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin [#195737]
Datum
4. Oktober 2020 15:42
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], nachdem Sie mir am 23.10.2020 telefonisch versicherten, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin“ vom 21.08.2020 (#195737) in den nächsten Tagen zu beantworten, bitte ich nun schriftlich nochmals um rasche Bearbeitung - Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 195737 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterh…
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AW: WG: "Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin [#195737]
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterhin um einen zügigen Abschluss der Bearbeitung bemühe. Bis dahin wäre ich sehr dankbar für noch etwas Geduld und Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre E-Mail vom 21.08.2020 zum Thema "Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
"Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin
Datum
14. Oktober 2020 20:34
Status
Ihre E-Mail vom 21.08.2020 zum Thema "Berliner Linie der Vernunft" - Zum Umgang mit besetzten Häusern in Berlin Anlagen Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgende Dokumente übermitteln: 1. "Entscheidungshilfe zum Verhindern von Besetzungen und Räumen von neubesetzten Objekten -Ehemals Berliner Linie" der Berliner Polizei vom 21.12.2015 2. Anlage Ablaufschema zur "Entscheidungshilfe" vom 21.12.2015 3. "Handlungsempfehlung in Ergänzung zur Entscheidungshilfe" der Berliner Polizei vom 21.06.2019 4. Politische Vorgabe des ehemaligen Innensenators Dahrendorf aus dem Jahr 1981 (auszugsweise Kopie aus der Publikation "Die "Berliner Linie" und die Hausbesetzer-Szene", Sonnewald und Raabe-Zimmermann, Berlin Verlag 1983) Weitere Unterlagen im Sinne Ihrer Fragestellung liegen hier nicht vor. Zur näheren Erläuterung möchte ich gerne auf Folgendes hinweisen: Bei oben unter 1. genannten Entscheidungshilfe der Berliner Polizei handelt es sich nicht um eine vom Senat oder einer Senatsverwaltung erlassene Verordnung, sondern um eine interne Handlungsanweisung der Polizei. Sie kann daher auch durch die Polizei angepasst werden, wenn dies sinnvoll erscheint. Der die Entscheidungshilfe prägende Grundsatz des zügigen Einschreitens gegen neue Besetzungen (Ziffer 2 Sätze 1 bis 3, Ziffer 4 Satz 1) ist allerdings durch die Rechtsordnung vorgegeben. Eine neue Hausbesetzung gegen den Willen der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers oder sonstigen Berechtigten erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Strafgesetzbuch. Bei einer andauernden Verletzung strafrechtlicher Normen liegt immer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Die Polizei ist in diesem Fall in der Regel verpflichtet, zur Gefahrenabwehr tätig zu werden. Es ist Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger sowie deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen. Der Begriff "Berliner Linie" ist daher irreführend. Es handelt sich hier nicht um einen Berliner Sonderweg. Ein Einschreiten der Polizei gegen neue Besetzungen ist wie gesagt im Grundsatz von der Rechtsordnung vorgegeben und auch die übliche Vorgehensweise in allen anderen Bundeländern. Die beigefügten Handlungsempfehlungen verweisen lediglich zur Klarstellung auf die früher sogenannte "Berliner Linie". Das von Ihnen angesprochene Tätigwerden der Polizei bei der Durchsetzung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung in Vollzugshilfe ist im Übrigen nicht Gegenstand der beigefügten Entscheidungshilfe. Die Pflicht der Polizei zum Einschreiten ergibt sich auch hier aus den einschlägigen Rechtsnormen. Die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen ist Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen bzw. der Gerichtsvollzieher. Wenn sie dabei auf Widerstand treffen, sind sie zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt. Zu diesem Zweck können sie die Polizei um Vollzugshilfe ersuchen. Auch länger andauernde Besetzungen oder Besitzstörungen, bei denen der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs oft nicht (mehr) erfüllt ist, sind nicht von der Ihnen übersandten Entscheidungshilfe der Polizei erfasst. Wie sich aus der Überschrift ergibt, befasst sie sich nur mit dem Verhindern von Besetzungen und Räumen von neubesetzten Objekten. In den genannten Altfällen ist die Rechtslage häufig nicht eindeutig, so dass die oder der Berechtigte zunächst eine gerichtliche Klärung ihrer bzw. seiner Ansprüche veranlassen muss. Mit freundlichen Grüßen